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Staatliche Beihilfen / ORF-Finanzierung |
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erstellt am
28 10. 09
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EU-Kommission gibt grünes Licht für Finanzierung des Österreichischen Rundfunks
Brüssel (ec.europa) - Die Europäische Kommission ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die
Finanzierungsregelung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter ORF nach entsprechenden Zusicherungen
Österreichs nunmehr mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Sie hat daher ihre diesbezügliche
Untersuchung eingestellt. Österreich hat insbesondere zugesichert, den öffentlich-rechtlichen Auftrag
des ORF zu präzisieren, die Finanzierung des ORF strikt auf das zur Erfüllung dieses Auftrags erforderliche
Maß zu beschränken, vor Einführung neuer Mediendienste eine öffentliche Konsultation durchzuführen
und die kommerziellen Tätigkeiten des ORF klar von dessen öffentlich-rechtlichen Tätigkeiten zu
trennen. In der Entscheidung werden erstmals die Kriterien angewandt, die die Kommission in ihrer überarbeiteten
Rundfunkmitteilung vom 2. Juli 2009 aufgestellt hat.
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte: „Ich bin davon überzeugt, dass mit den von Österreich
angebotenen Zusicherungen einerseits die notwendigen Voraussetzungen für einen hochwertigen öffentlich-rechtlicher
Rundfunk geschaffen und andererseits gerechte Ausgangsbedingungen in diesem Sektor aufrechterhalten werden.“
Nach Beschwerden des Verbandes Österreichischer Zeitungen (VÖZ) und des Verbandes Österreichischer
Privatsender ( VÖP) hatte die Kommission eine Untersuchung eingeleitet, um die öffentliche Finanzierung
des ORF zu überprüfen.
Am 31. Januar 2008 teilte die Kommission Österreich ihre vorläufige Auffassung mit, dass die Finanzierung
des ORF durch Programmentgelte nicht mit den Beihilfevorschriften des EG-Vertrags im Einklang steht. Die Bedenken
der Kommission betrafen vor allem die ungenaue Definition des öffentlich-rechtlichen Auftrags insbesondere
für Online-Dienste und Sportprogramme sowie das Fehlen einer angemessenen Kontrolle der Auftragserfüllung.
Außerdem gab es keine angemessene Vorkehrungen, um Überkompensierungen (und somit eine mögliche
Quersubventionierung kommerzieller Tätigkeiten des ORF) zu verhindern und um sicherzustellen, dass der ORF
seine kommerziellen Tätigkeiten nach marktüblichen Grundsätzen ausübt.
Nach mehreren Treffen zwischen Vertretern der österreichischen Regierung und der Kommission verständigten
sich beide Seiten auf einen Rahmen, um die öffentliche Finanzierung des ORF und dessen Rekapitalisierung nach
der Krise mit den EU-Beihilfevorschriften in Einklang zu bringen.
Präziserer öffentlich-rechtlicher Auftrag und Vorabprüfung
Der öffentlich-rechtliche Auftrag wird dadurch präzisiert, dass zusätzliche Kriterien für die
Erbringung neuer Mediendienste eingeführt werden. Österreich wird eine neue Medienaufsicht einrichten,
die überwachen wird, inwieweit der ORF den öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllt. Wenn der ORF
neue Mediendienste einführen will, muss er die entsprechenden Vorschläge der Medienaufsicht unterbreiten.
Die Medienaufsicht wird daraufhin eine öffentliche Konsultation durchführen, um den Mehrwert dieser Dienste
für die österreichische Gesellschaft sowie deren Auswirkungen auf den Markt zu prüfen. Dabei haben
die Bürger und andere Marktteilnehmer Gelegenheit, zu den vom ORF geplanten neuen Medienangeboten Stellung
zu nehmen.
Weitere Neuerungen
Die Finanzierung des ORF wird auf das zur Erfüllung seiner öffentlich-rechtlichen Aufgaben erforderliche
Maß beschränkt sein. Es sind wirksame Mechanismen vorgesehen, um im Nachhinein kontrollieren zu können,
ob es möglicherweise zu einer Überkompensierung gekommen ist. Die kommerziellen Tätigkeiten des
ORF werden strikt von dessen öffentlich-rechtlichen Tätigkeiten getrennt. Die neue Medienaufsicht wird
nicht nur überprüfen, inwieweit der ORF seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllt, sondern
auch dafür Sorge tragen, dass der ORF für die Erbringung seiner öffentlich-rechtlichen Tätigkeiten
keinen überhöhten finanziellen Ausgleich erhält. Der ORF wird dazu verpflichtet, nicht genutzte
Sportrechte Dritten in Sublizenzierung anzubieten. Außerdem wird sich der Kanal ORF Sport Plus auf Sportarten
konzentrieren, denen in der österreichischen Medienberichterstattung kein breiter Raum zukommt. Bei den vom
ORF geplanten neuen Spartenprogrammen für Information und Kultur wird im Rahmen einer Vorabprüfung untersucht,
welchen Mehrwert sie haben und wie sich möglicherweise auf den Markt auswirken werden. Die Programmgestaltung
der bestehenden Fernsehkanäle ORF1 und ORF2 wird Gegenstand einer laufenden internen Qualitätskontrolle
sein. Außerdem können bei der neuen Medienaufsicht Beschwerden eingereicht werden.
Österreich hat 12 Monate Zeit, um seine Zusicherungen umzusetzen. Die Kommission wird diese Umsetzung verfolgen.
Der ORF darf neue Online-Dienste einführen, bevor alle zweckdienlichen Maßnahmen förmlich umgesetzt
sind, sofern diese Angebote erst dann kommerziell verwertet werden, wenn die neue Medienaufsicht deren Mehrwert
und deren Auswirkungen auf den Markt geprüft hat. Diese Vorgehensweise kommt insbesondere bei der geplanten
neuen „ORF TV-THEK“ zum Tragen, über die ORF-eigene TV-und Hörfunkproduktionen heruntergeladen werden
können.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die Entscheidung
im Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer E 2/2008 veröffentlicht. Über
neu im Internet veröffentlichte Beihilfeentscheidungen informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly
e-News .
Hintergrund
Am 2. Juli 2009 nahm die Kommission eine überarbeitete Mitteilung über staatliche Beihilfen zur Finanzierung
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an. Zuvor hatte die Kommission auf der Grundlage der Vorgängermitteilung
aus dem Jahr 2001 mehr als 20 Entscheidungen in diesem Bereich erlassen. Dabei ging es beispielsweise um die Änderung
der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Frankreich, Portugal, Belgien, Irland und Deutschland. |
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Vilimsky: Jetzt am Zukunftsmodell einer fairen Medienförderung für alle arbeiten!
Neues ORF-Gesetz umgehend im Parlament mit Fachöffentlichkeiten zur Diskussion bringen
Wien (fpd) - Nachdem erwartungsgemäß die EU-Kommission dem ORF grünes Licht zum Weiterwurschteln
mit dem veralteten Gebührenmodell gegeben hat, sollen nun endlich die Beratungen aufgenommen werden, ein faires,
transparentes und nachvollziehbares Modell einer allgemeinen Medienförderung zu etablieren, von dem neben
dem ORF auch private Anbieter profitieren können, so FPÖ-Generalsekretär NAbg. Harald Vilimsky.
Die Privatsender Sat.1, ProSieben und Kabel 1 planen bereits, von den Zuschauern künftig eine Nutzungsgebühr
zu verlangen. Laut "Handelsblatt" will der Konzern so unabhängiger vom Werbemarkt werden, der zur
Zeit stark eingebrochen sei. Fernsehen könne sich somit bald zur multiplen Gebührenfalle entwickeln.
Um das zu vermeiden, solle ein allgemeines Fördermodell angeboten werden, das allen Anbietern, die öffentlich-rechtliche
Angebote haben und einen bestimmten Informationsanteil im Sendeschema haben, Nutzen bringen soll, so Vilimsky.
Die Regierungsparteien wären gut beraten, das neue ORF-Gesetz umgehend im Parlament zur Diskussion zu bringen
und sicherzustellen, dass auch alle Fachöffentlichkeiten ernsthaft eingebunden werden. Mit einer einmaligen
Aktion einer Enquete im Hohen Haus werde das wohl kaum zu argumentieren sein. "Je mehr Experten und Praktiker
an der Gesetzeswerdung beteiligt werden, desto besser, was wir nicht brauchen ist ein rot-schwarzes Proporzmodell,
das den heimischen Medienmarkt noch mehr ramponiert", so Vilimsky. |
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Strutz: Ostermayer soll ORF-Gesetz endlich Parlament vorlegen
Kein Postenschacher sondern Unabhängigkeit des ORF sichern
Wien (bzö) - "Nachdem die EU heute grünes Licht für neue finanzielle Möglichkeiten
des ORF im kommerziellen Bereich gegeben hat, hat die Regierung durch die Vorlage eines neuen ORF-Gesetzes akuten
Handlungsbedarf", so BZÖ-Generalsekretär Abg. Dr. Martin Strutz. Er fordert Staatssekretär
Ostermayer auf, den Entwurf nicht mehr länger in den Parteisekretariaten von SPÖ und ÖVP sowie im
stillen Kämmerlein zu verhandeln, sondern endlich dem Parlament vorzulegen. Es ist ein demokratiepolitischer
Skandal, dass führende Journalisten des ORF zu den Beratungen der SPÖ beigezogen werden, die Parlamentarier
jedoch im Dunkeln tappen müssen und keinerlei Infos erhalten. Strutz: "Die Oppositionsparteien sind gänzlich
von den Verhandlungen ausgeschlossen, was Schlimmes erahnen lässt!"
Statt einen breiten Konsens für das wirtschaftliche Überleben des wichtigsten österreichischen Mediums
zu suchen, "feilschen SPÖ und ÖVP seit Monaten über Führungs- und Schlüsselpositionen
im ORF und denken darüber nach, wie man durch Verkleinerung oder Auflösung des Stiftungsrates FPÖ,
BZÖ und Grüne hinausdrängen kann", kritisierte Strutz und warnt: "Nachdem die ÖVP
nun laut Koalitionspakt ihren EU-Kommissar von Faymann "genehmigt" bekommen hat, steht laut dem "Kuhhandel-Abkommen"
nun die rote Einfärbung des ORF bevor." Dies sei ein demokratie- und medienpolitischer Wahnsinn, den
es zu verhindern gelte. "Weil Ostermayer aufgrund dieses Deals ein schlechtes Gewissen hat, bleibt das ORF-Gesetz
weiter unter Verschluss und der ORF weiterhin in Geiselhaft der Parteisekretariate", erklärte der BZÖ-Generalsekretär. |
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Brosz: Grüne für starke und unabhängige Medienbehörde
Entscheidung der EU-Kommission zu ORF ist zu begrüßen
Wien (grüne) - Die Grünen begrüßen die Entscheidung der EU-Kommission zum ORF.
Die Gebührenfinanzierung wurde zwar grundsätzlich als rechtmäßig erkannt, gleichzeitig wurde
deutlicher Reformbedarf festgestellt. "Die Einrichtung einer unabhängigen Medienaufsicht wurde von den
Regierungsparteien jahrelang verhindert. Mit der Entscheidung der Kommission ist sicher gestellt, dass diese im
nächsten Jahr gesetzlich verankert werden muss. "Die Grünen werden auf eine tatsächlich unabhängige
und mit wirksamen Kompetenzen ausgestattete Behörde drängen", so Dieter Brosz, ORF-Sprecher der
Grünen. Dafür ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament notwendig. "Für eine Pro-forma-Lösung
und die Fortsetzung des rot-schwarzen Proporzes stehen wir sicher nicht zur Verfügung".
"Ich halte es auch für richtig, dass der ORF weiter Gebühren einheben darf, weil damit die Unabhängigkeit
gesichert wird. Gleichzeitig muss das duale System weiter entwickelt werden. In letzter Zeit wurde zu Recht Kritik
am ORF laut, weil er durch das Wegkaufen von Rechten die Ausstrahlung von Sendungen im Privat-TV verhindert hat.
Das soll in Zukunft nicht mehr möglich sein", fordert Brosz. |
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Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament vertretenen
Parteien –
sofern vorhanden! Die Reihenfolge der Beiträge richtet sich in der Regel nach deren
Mandatsstärke im Parlament bzw. nach der Hierarchie der Personen. Die Redaktion
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