Verfahren in Linz und Vertragsverletzungsverfahren gegen Tschechien als
nächste Schwerpunkte
Linz (lk) - "Oberösterreich wird weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten gegen das
grenznahe Atomkraftwerk Temelin ausschöpfen", erklärt Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer zum
am 28.10. bekanntgewordenen Urteil des Europäischen Gerichtshofes.
Immerhin habe sich die Betreiberfirma CEZ mit ihrer Behauptung, die vorliegende Unterlassungsklage sei unzulässig,
nicht durchgesetzt. Der EuGH habe lediglich festgestellt, dass das Gericht in Linz die ausländische Betriebsanlagengenehmigung
nicht grundsätzlich ignorieren kann, sondern die nachbarschaftlichen Vorschriften nicht-diskriminierend anwenden
muss.
Jetzt wird es darum gehen, ob die tschechische Genehmigung ausreicht, bestehende Schutzvorschriften zu erfüllen.
Dazu kommt, dass die EU-UVP-Richtlinie aus oberösterreichischer Sicht höchst mangelhaft umgesetzt wurde.
Dazu läuft parallel ein Vertragsverletzungsverfahren bei der Europäischen Kommission.
"Oberösterreich wird weiter all seine rechtlichen Mittel nutzen. Das Verfahren in Linz und das Vertragsverletzungsverfahren
bei der EU-Kommission werden jetzt die nächsten Schwerpunkte sein", stellt Pühringer klar. |