Ländliche Entwicklung: EU genehmigt erste nationale Vorschläge   

erstellt am
27. 10. 09

Österreich bekommt EUR 97 Mio. aus Gesundheits-Check und Konjunkturprogramm
Wien (bmlfuw/aiz) - Der EU-Ausschuss für die Entwicklung des ländlichen Raumes hat die ersten Vorschläge aus den Mitgliedstaaten zur Verwendung neuer Finanzmittel für die Förderung der ländlichen Entwicklung genehmigt. Die betreffenden Länder haben Änderungen ihrer Entwicklungsprogramme vorgeschlagen, um die zusätzlichen Mittel zu nutzen, die durch den Gesundheits-Check der Gemeinsamen Agrarpolitik und das Europäische Konjunkturprogramm vom November 2008 bereitgestellt wurden.

Die hierdurch zur Verfügung stehenden Mittel belaufen sich für die EU insgesamt auf EUR 4,4 Mrd. und müssen im Zeitraum 2009 bis 2013 im Rahmen von Entwicklungsplänen für den ländlichen Raum ausgegeben werden. Für Österreich wurden in dieser ersten Runde EUR 97 Mio. genehmigt, sie werden vor allem für die Umstrukturierung des Milchsektors, für Maßnahmen gegen den Klimawandel und für den Ausbau der Breitbandnetze eingesetzt.

"Durch den GAP-Gesundheits-Check und das Europäische Konjunkturprogramm wurden neue Mittel bereitgestellt, um uns bei der Lösung drängender Probleme wie etwa der Bekämpfung des Klimawandels zu helfen. Jetzt liegt es an den Mitgliedstaaten, diese Gelder sinnvoll einzusetzen", erklärte Mariann Fischer Boel, EU-Kommissarin für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung.

Durch den Health Check werden den Mitgliedstaaten beziehungsweise Regionen zusätzlich EUR 3,4 Mrd. für Entwicklungsprogramme im ländlichen Raum im Zeitraum 2010 bis 2013 zur Verfügung gestellt. Diese Mittel können für folgende Schwerpunktbereiche ausgegeben werden: Klimawandel, Wasserwirtschaft, erneuerbare Energien, biologische Vielfalt, Umstrukturierung des Milchsektors und Innovationen in einem dieser Schwerpunktbereiche. Mit dem Europäischen Konjunkturprogramm stehen in diesem Zeitraum weitere EUR 1 Mrd. für den Ausbau der Breitbandnetze in ländlichen Gebieten sowie zur Unterstützung der anderen genannten Schwerpunktbereiche zur Verfügung.

Fünf Mitgliedstaaten erhielten erste Genehmigungen
Fünf Mitgliedstaaten haben nunmehr die ersten Genehmigungen in diesen Bereichen erhalten, die entsprechenden Mittel belaufen sich auf insgesamt EUR 244,5 Mio. Auf Österreich entfallen davon EUR 97 Mio., auf Finnland 67 Mio., auf Zypern 2 Mio., auf Großbritannien (Region Nordirland) 40,1 Mio. und auf Italien (Regionen Toskana und Sardinien) EUR 38,3 Mio. Die ausgewählten Schwerpunkte variieren je nach Mitgliedstaat und richten sich nach dem derzeitigen Bedarf und der Wirtschaftslage. Der Ausbau der Breitbandnetze in ländlichen Gebieten gehört zu den wichtigen Investitionsschwerpunkten in allen genehmigten Programmen.

Überwachung der Auswirkungen
Die Mitgliedstaaten beziehungsweise Regionen berichten jährlich über alle Ausgaben im Rahmen der ländlichen Entwicklungsprogramme und die Auswirkungen dieser Mittel. Ab 2010 gilt dies auch für die zusätzlichen Fördermittel, die aufgrund des GAP-Gesundheits-Checks und des Konjunkturprogramms gewährt werden.

Die Kommission verweist darauf, dass die meisten anderen Entwicklungsprogramme ebenfalls geändert werden müssen, damit die zusätzlichen Fördermittel aus dem Health Check und dem Konjunkturprogramm im Jahr 2009 allen Mitgliedstaaten und Regionen zugutekommen können. Deshalb wird die Genehmigung der übrigen Änderungen voraussichtlich in den Sitzungen des Ausschusses für die Entwicklung des ländlichen Raumes im November und Dezember erfolgen.
     
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