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Bandion-Ortner präsentiert Grundzüge der GmbH-Reform |
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Steigerung der Attraktivität, Senkung des Mindeststammkapitals Wien (bmj) - "Die österreichische GmbH steht derzeit im verschärften Wettbewerb mit den Gesellschaftsformen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. zukünftig auch der Europäischen Privatgesellschaft", so Justizministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner am 09.11. anlässlich einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Wirtschaftskammer-Präsident Dr. Christoph Leitl. Thema des Pressetermins war die GmbH-Reform, die Bandion-Ortner als Reaktion auf diese Situation bezeichnete: "Durch die GmbH-Reform soll die Attraktivität der österreichischen GmbH im nationalen und internationalen Wettbewerb gesteigert werden." Der Gesetzesentwurf konzentriert sich auf Maßnahmen, die die Gründung einer GmbH vereinfachen und verbilligen. So soll bei Gründungen das Mindeststammkapitals von 35.000 Euro auf 10.000 Euro gesenkt werden. Das Stammkapital bei diesen neuen GmbHs ist in bar aufzubringen und bereits bei der Gründung zur Gänze einzuzahlen. "Es bleibt Gründern aber trotz Herabsetzung des gesetzlichen Mindeststammkapitals weiterhin unbenommen, je nach Kapitalbedarf ein höheres Stammkapital festzulegen", so Bandion-Ortner. Auch die Kosten der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und der Beglaubigungen werden erheblich reduziert. Für die Errichtung einer Ein-Personengesellschaft soll ein besonders günstiger Tarif gelten, wenn der Gründer eine Mustersatzung verwendet. Bandion-Ortner verwies auch auf die Wichtigkeit einer soliden Eigenkapitalausstattung von Unternehmen. "Auch ein ausreichender Schutz der Gläubiger und Konsumenten ist sehr wichtig", so die Justizministerin. Der Gesetzesentwurf stärkt daher in einigen Bereichen den Gläubigerschutz. "Es soll mit diesem Entwurf nicht nur die Gründung erleichtert werden, sondern auch die Ansprüche der Gläubiger der Gesellschaft sollen dabei so wenig wie möglich gefährdet werden", erklärte Bandion-Ortner abschließend. |
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Informationen: http://www.bmj.gv.at | ||
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