Quelle Österreich ist in Konkurs  

erstellt am
06 11. 09

Hundstorfer: "Volle Unterstützung für Betroffenen"
Insolvenzstiftung bereits eingerichtet
Wien (sk) - "Volle Unterstützung" für die Betroffenen des heute bekannt gewordenen Quelle-Konkurses, sichert Sozialminister Rudolf Hundstorfer zu. Die Vorbereitungen sind bereits angelaufen. Das Arbeitsmarktservice wird direkt in der Quelle-Zentrale in Linz eine Beratungsstelle einrichten, wo die MitarbeiterInnen umfassend informiert und unterstützt werden. Als zweite Maßnahme wurde eine Insolvensstiftung eingerichtet.

Nach Beendigung ihrer Dienstverhältnisse können die Betroffenen sofort in die Stiftung eintreten. Im Rahmen der Stiftung erhalten sie umfassende Betreuung und haben die Möglichkeit, eine bis zu vier Jahre dauernde Ausbildung zu absolvieren. Zusätzlich zum Arbeitslosengeld erhalten sie ein Stipendium von bis zu 200 Euro monatlich. "Die Insolvenzstiftung bietet die Möglichkeit, sich beruflich neu zu orientieren, weiterzubilden und höher zu qualifizieren. "Gerade niedrig qualifizierte Frauen sind vom Quelle Konkurs besonders betroffen", so Hundstorfer. "Das Gebot der Stunde heißt daher Qualifikation, sodass sich den Menschen neue Chancen am Arbeitsmarkt eröffnen", schloss Hundstorfer.

 

Weinzinger: Bankrott-Erklärung der Regierung
Mitarbeiter dürfen nicht ihrem Schicksal überlassen werden
Wien (fpd) - Für den Landesparteiobmann der FPÖ Oberösterreich, NAbg. Lutz Weinzinger, ist das Quelle-Aus auch eine Bankrotterklärung der Regierung. Weinzinger erinnerte daran, dass die Stadt Linz noch zwei Wochen vor den oberösterreichischen Landtags- und Gemeinderatswahlen eine Sicherheitsgarantie für den Standort und die Arbeitsplätze abgegeben habe. Mehr als offensichtlich ging es dabei nur um Stimmenmaximierung und nicht darum, den Arbeitnehmern zu helfen.

Weinzinger sprach sich in einer ersten Stellungnahme dafür aus, dass die rund 1.100 Mitarbeiter nun nicht ihrem Schicksal überlassen werden dürfen. Ein umfangreicher Sozialplan muss rasch helfen. Bezeichnend sei das bisherige Schweigen der Bundesregierung und allen voran von Bundeskanzler Faymann und Sozialminister Hundstorfer.

 

Haubner fordert Arbeitsstiftung für alle Angestellten
Landeshauptmann Pühringer muss sofort handeln
Wien/Linz (bzö) -
Nach dem definitiven Aus von Quelle Österreich fordert die BZÖ-Sozialsprecherin und oberösterreichische Landeschefin Ursula Haubner die Einrichtung einer Arbeitsstiftung, um den Menschen zu helfen. "1.100 Oberösterreichische Familien müssen nun um ihre Existenz fürchten. Landeshauptmann Pühringer muss sofort handeln, wie es in Kärnten auch immer gemacht wurde", verweist Haubner auf den verstorbenen Kärntner Landeshauptmann Haider, "der in solchen Fällen immer helfend zur Stelle gewesen ist."

"Gerade jetzt vor Weihnachten ist der Niedergang dieses Traditionsunternehmens im 51. Jahr ein schwerer Schlag für die Mitarbeiter und deren Familien, wir dürfen diese Menschen jetzt nicht im Regen stehen lassen", mahnt Haubner. Der kolportierte Notfallplan des AMS, wonach rund 500 Mitarbeiter in einer Insolvenzstiftung aufgefangen werden sollen, ist für die BZÖ-Sozialsprecherin "ein erster Schritt, aber noch lange keine ausreichende Maßnahme." Kritik übt Haubner, dass weder Landes- noch Bundespolitik im Vorfeld geholfen haben, als sich der Niedergang des Unternehmens abgezeichnet hat.

 

 Insolvenzrechtsschutz der AK OÖ richtet Beratungsbüro ein
Linz (ak) - AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer zeigt sich über die vom Quelle-Vorstand angekündigte Insolvenz des Unternehmens tief betroffen: "Wir werden im Rahmen unserer Möglichkeiten alles tun, um den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu helfen. Als ersten Schritt wird unser Insolvenzreferat direkt in der Linzer Quelle-Zentrale ein eigenes Beratungsbüro einrichten, um jeden Einzelnen im Konkursverfahren bestmöglich unterstützen zu können."

In einer Betriebsversammlung hat heute der Vorstand der Quelle AG die Mitarbeiter/-innen darüber informiert, dass bereits ein Insolvenzantrag für das Unternehmen in Vorbereitung ist. Die oberösterreichische Arbeiterkammer hat vorsorglich für diesen Fall gemeinsam mit den Gewerkschaften und dem Betriebsrat ein Betreuungskonzept für die betroffenen Mitarbeiter/-innen entworfen und dieses bei der heutigen Betriebsversammlung vorgestellt.Nach der Insolvenzeröffnung werden Mitarbeiter/-innen des Insolvenzrechtsschutzes der oberösterreichischen Arbeiterkammer in insgesamt sechs Betriebsversammlungen in der Quelle AG über alle notwendigen Schritte im Insolvenzverfahren informieren.

Um jederzeit zur Verfügung zu stehen und Einzelberatungen im Betrieb anbieten zu können, richtet die AK sogar ein eigenes Beratungsbüro direkt in der Linzer Quelle-Zentrale ein. 300 Beratungsstunden haben die Experten/-innen des Insolvenzrechtsschutzes für die Betreuung der Quelle-Mitarbeiter/-innen vorgesehen.

 

VKI informiert Kunden
Eine Konkurseröffnung über die Quelle AG - Österreich hat rechtliche Konsequenzen für bestehende Verträge. Tipps für einen allfälligen Abverkauf von Waren.
Wien (vki) - Quelle Österreich hat heute in den Medien angekündigt, Konkurs anzumelden. Sollte ein Konkursverfahren eröffnet werden, dann hat dies für die Kunden folgende Auswirkungen:

1. Rücktritt von Bestellungen
Wenn man vor Konkurseröffnung Waren - im Fernabsatz - bestellt und noch nicht geliefert bekommen hat, dann kann man zuwarten, ob der Masseverwalter den Betrieb fortsetzt und die Ware liefert oder vom Vertrag zurücktreten.

Wenn - beim Zuwarten - die Lieferung - sofern nichts anderes vereinbart wurde - nicht spätestens binnen 30 Tagen nach Bestellung ausgeliefert wird, kann der Kunde ebenfalls von seiner Bestellung zurücktreten.

Man kann aber auch gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz - ohne Begründung - gleich seinen Rücktritt von der Bestellung bzw. vom Vertrag erklären. Dieser Rücktritt ist auch bis 7 Werktage nach Lieferung der Ware noch möglich.
Wir empfehlen einen Brief mit Rückschein. Die Kopie aufheben.

2. Konkursforderungen - Masseforderungen
Im Konkurs unterscheidet man zwischen Konkursforderungen und Masseforderungen. Masseforderungen werden privilegiert befriedigt - man hat also höhere Chancen sein Geld zu bekommen.

Hat ein Kunde aus Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen aus einem Geschäft, das vor Konkurseröffnung durch Lieferung erfüllt wurde, Geldforderungen gegen Quelle, dann sind das Konkursforderungen. Diese sind im Konkurs anzumelden. Es bleibt die Frage, in welchem Ausmaß man die Forderung erfüllt bekommt; im schlimmsten Fall bekommt man nichts.

Hat ein Kunde dagegen solche Ansprüche aus einem Geschäft, das erst nach Konkurseröffnung durch Lieferung abgeschlossen wurde, dann sind diese Forderungen bevorrechtete Masseforderungen. Man muss diese ebenfalls im Konkurs anmelden, hat aber eine bessere Aussicht die Forderung auch erfüllt zu bekommen.

3. Gewährleistung
Wir das Unternehmen vom Masseverwalter zunächst - etwa für einen Ausverkauf - fortbetrieben, dann muss man bei weiteren Bestellungen bedenken, dass man bei mangelhafter Ware seine Gewährleistungs- und allenfalls Schadenersatzansprüche nur eingeschränkt durchsetzen kann.

Stellt man die Mängel bei Übergabe fest, dann sollte man sofort (mit Rückschein/Kopie aufheben) diese Mängel rügen und den Kaufpreis zurückbehalten. Stellt man ihn später fest, dann kann man - verweigert der Masseverwalter einen Austausch - nur Wandlung erklären und muss seine Forderung auf Rückzahlung des Kaufpreises im Konkurs - als Masseforderung - anmelden. Es kann aber auch sein, dass man einen Mangel erst feststellt, wenn der Konkurs abgewickelt wäre. Dann kann man um seine Gewährleistungsansprüche überhaupt umfallen. Gerade bei teuren Geräten oder Möbeln sollte man dies bedenken, bevor man Entscheidungen trifft.

Vertragliche Garantien von Dritt-Herstellern bleiben natürlich aufrecht. Rechte daraus kann man gegen diese weiter geltend machen.

4. Datenschutz
Kunden fragen, was mit den Kundendaten nach dem Konkurs passiert. Aufgrund einer Zustimmung zur Datenweitergabe im Kleingedruckten kann sein, dass der Masseverwalter meint, die Kundendaten durch Verkauf verwerten zu können. Will man dem vorbeugen, dann raten wir, diese Zustimmung schriftlich (mit Rückschein/Kopie aufheben) zu widerrufen.Diese Informationen finden Verbraucher auch auf http://www.verbraucherrecht.at.
 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament vertretenen Parteien –
sofern vorhanden! Die Reihenfolge der Beiträge richtet sich in der Regel nach deren
Mandatsstärke im Parlament bzw. nach der Hierarchie der Personen. Die Redaktion

 
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