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EGMR urteilt gegen Kreuze in Klassenzimmern |
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erstellt am
04 11. 09
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Aufregung in Italien über ein EGMR-Urteil…
… das einer aus Finnland stammenden italienischen Bürgern recht gab - "Diese
Richter sollen sich schämen" - Vorerst keine Reaktion aus dem Vatikan
Straßburg-Rom (kap) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am
03.11. festgestellt, dass Kruzifixe in Klassenzimmern öffentlicher Schulen nicht mit der Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar sind. In einem Verfahren gegen die Republik Italien stellte der Gerichtshof
eine Verletzung von Protokoll 1, Artikel 2 (Recht auf Bildung) in Verbindung mit Artikel 9 (Religionsfreiheit)
der EMRK fest. Die Klage war von der aus Finnland stammenden italienischen Bürgerin Soile Lautsi eingereicht
worden, die 2002 vom Gymnasium "Vittorino da Feltre" in Abano Terme - wo ihre beiden Kinder die Schule
besuchten - verlangt hatte, dass die Kreuze aus den Klassenzimmern verschwinden müssten. Das Urteil des
EGMR sieht vor, dass die Republik Italien der Klägerin 5.000 Euro als Ausgleich für den "moralischen
Schaden" zahlen muss. Die Pressestelle des Gerichtshofs betonte ausdrücklich, dass es sich um das erste
Urteil im Hinblick auf die Anbringung religiöser Symbole in Klassenzimmern handle.
Die Entscheidung des Menschenrechtsgerichtshofs erfolgte einstimmig. Die Richter erklärten, Kruzifixe seien
eindeutig ein religiöses Symbol. Dies könne für Kinder, die anderen oder keiner Religion angehören,
"verstörend" wirken. Das Recht, ohne Religion zu sein, gehöre zur Religionsfreiheit. Der Staat
müsse dieses Recht besonders schützen.
Besonders im Bereich von Bildung und Erziehung müsse der Staat auf die konfessionelle Neutralität achten,
erläuterten die Richter. Mit dem Kreuz werde das Recht der Eltern eingeschränkt, ihre Kinder gemäß
ihren Überzeugungen zu erziehen. Auch das Recht der Kinder, zu glauben oder nicht zu glauben, werde dadurch
verletzt. Die italienische Regierung wird gegen das EGMR-Urteil Berufung einlegen. Wenn die Berufung nicht akzeptiert
wird, würde das Urteil innerhalb von drei Monaten definitiv werden. Danach müsste das Ministerkomitee
des Europarates innerhalb von sechs Monaten entscheiden, welche Maßnahmen die italienische Regierung zu treffen
habe.
Der Vatikan wollte am Dienstag zunächst nicht Stellung nehmen. Der Pressesprecher des Heiligen Stuhls, P.
Federico Lombardi SJ, sagte, es bedürfe einer Nachdenkphase bevor es einen Kommentar geben könne. In
der italienischen Politik gab es überwiegend scharfe Kritik an dem EGMR-Urteil. Unterrichtsministerin Mariastella
Gelmini sagte, das Kruzifix im Klassenzimmer bedeute nicht "Zustimmung zum Katholizismus", sondern sei
"Symbol der italienischen Tradition". Landwirtschaftsminister Luca Zaia drückte sich noch deutlicher
aus: "Ich stimme allen zu, die sich als Gläubige oder Nichtglaubende durch dieses abstrakte und vorgeblich
demokratische Urteil beleidigt fühlen". Der EGMR beleidige die "Gefühle der europäischen
Völker, die aus dem Christentum entstanden sind". Wörtlich sagte Zaia: "Ohne Christentum gäbe
es kein Europa. Die Leute, die eigentlich bestellt sind, das Gemeinwohl zu wahren, bemühen sich, unsere Kultur
aus den Angeln zu heben. Sie sollen sich schämen".
Das EGMR-Erkenntnis sei "absurd", sagte Gabriella Carlucci, die Vorsitzende der gemeinsamen Kommission
von Abgeordnetenhaus und Senat für die Kinderrechte. Sowohl das zuständige Verwaltungsgericht (TAR) als
auch der Staatsrat hätten darauf hingewiesen, dass das Kruzifix "Symbol der italienischen Geschichte
und Kultur" ist und damit auch der Identität des Landes und der Garant der Prinzipien der Gleichheit,
Freiheit und Toleranz.
Pier Ferdinando Casini, Vorsitzender der christdemokratischen UDC, bezeichnete in einem RAI-Interview das Straßburger
Urteil als eine Konsequenz der "Ängstlichkeit" der Regierenden Europas, die sich einer Nennung der
christlichen Wurzeln in der europäischen Verfassung verweigert hätten. Wörtlich sagte Casini: "Das
Kruzifix in den Klassenzimmern hat niemals die Religionsfreiheit verletzt, auch nicht das freie Bekenntnis der
verschiedenen religiösen Überzeugungen. Dieses Symbol ist ein gemeinsamer Besitz aller italienischen
Bürger, weil es das Zeichen der christlichen Identität Italiens und Europas ist".
Die Kruzifixe sind in den italienischen Klassenzimmern erst seit Erlässen des damaligen Unterrichtsministers
Giovanni Gentile in den zwanziger Jahren wieder vorgeschrieben. Im "liberalen" Italien hatte es ab 1888
weder Kruzifixe in den Klassenzimmern noch Religionsunterricht an öffentlichen Schulen gegeben.
Kasper: "Ein ideologisches Urteil"
Kurienkardinal Walter Kasper hat das Kruzifix-Verbot des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs als
"ideologisch" kritisiert. "Das Kreuz entfernen zu wollen, ist intolerant", sagte der Präsident
des Päpstlichen Rates für die Einheit der Christen in einem Interview mit dem "Corriere della Sera".
Es könne nicht angehen, dass sich die Mehrheit nach einer Minderheit richten müsse. Die christlichen
Politiker rief Kasper auf, "Farbe zu bekennen".
"Wir Christen schlafen", stellte der deutsche Kardinal selbstkritisch fest. Das Urteil der Straßburger
Richter wertete er als Ausdruck eines "aggressiven Säkularismus". Christliche Gläubige müssten
angesichts dieses Signals "aufwachen und die Stimme erheben", so Kasper.
Eine Entfernung der Kreuze aus Klassenzimmern verletze die Gefühle der Mehrheit, führte der Kardinal
aus: "Die Christen sind und bleiben der Großteil, vor allem in Italien". Eine pluralistische Gesellschaft
verlange Respekt vor den anderen Glaubensrichtungen und Weltanschauungen, aber die Entscheidung des Menschenrechtsgerichtshofs
drücke "nicht Laizität, sondern Ideologie" aus.
Kasper warnte vor einer "antihistorischen Tendenz", ein Europa ohne Christentum konstruieren zu wollen.
"Was wäre Europa, wenn es keine Christen mehr gäbe? Es wäre nicht mehr Europa", so der
Kardinal im "Corriere".
Bischöfe: Bitterkeit und Überraschung
Mit Bitterkeit und Überraschung hat die Italienische Bischofskonferenz (CEI) das Kruzifix-Urteil des
Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs aufgenommen. Unter den Richtern scheine eine parteiische und ideologische
Sichtweise Überhand genommen zu haben, heißt es in einer Stellungnahme der CEI. Die Entscheidung, dass
Kruzifixe in Klassenzimmern die Religionsfreiheit verletzen, werde der mehrschichtigen Bedeutung des Kreuzes nicht
gerecht. Dieses sei "nicht nur ein religiöses Symbol, sondern auch ein kulturelles Zeichen", so
die Bischöfe.
Weiter heißt es, der Katholizismus gehöre zum historischen Erbe Italiens. Dies werde auch im Konkordat
von 1984 bekräftigt. Mit dem Straßburger Urteil drohe man, "künstlich die nationale Identität
von ihrem spirituellen und kulturellen Hintergrund zu trennen", erklärten die Bischöfe. Der Bann
gegen Kruzifixe stehe nicht für eine Trennung zwischen Staat und Kirche, sondern offenbare eine "Feindseligkeit
gegen jede Form von politischer und kultureller Bedeutung der Religion". |
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Tschirf: Kreuze müssen in Österreichs Schulen und Kindergärten bleiben
EGMR Urteil abstrus und kontraproduktiv
Wien (övp-pd) - "Als abstrus und nicht annehmbar" bezeichnet ÖVP Wien Klubobmann
LAbg. Matthias Tschirf die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
Kruzifixe in Klassenzimmern und Kindergärten betreffend.
"Bei allem Respekt vor dem Europäischen Gerichtshof, aber diese Entscheidung ist nicht nur absolut unannehmbar,
sie ist auch kontraproduktiv. Die ohnehin latent vorhandene Diskussion um religiöse Symbole im öffentlichen
Bereich wird damit nur weiter angeheizt. Integrationsbestrebungen werden dadurch jedenfalls nicht gerade unterstützt",
so Tschirf.
Tschirf betont, dass er in jedem Fall dafür eintreten werde, dass Kreuze in Österreichs öffentlichen
Schulen und Kindergärten nicht entfernt werden müssen. Nicht nur, dass diese Frage zwischen dem Vatikan
und Österreich staatsvertraglich geregelt sei, entspreche dies auch dem Mehrheitswillen der österreichischen
Bevölkerung, gibt sich Tschirf überzeugt. Immerhin würden sich weit mehr als zwei Drittel aller
Österreicherinnen und Österreicher zum christlichen Glauben bekennen.
"Ganz im Gegensatz zur SPÖ, die ja bekanntermaßen das Entfernen christlicher Symbole in Schulen
und Kindergärten anstrebt, will die ÖVP deren Erhalt", betont der ÖVP Wien Klubobmann abschließend.
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Kickl: Der EMGR ist nicht unfehlbar
Das Kreuz in Österreichs Schulklassen muss bleiben!
Wien (fpd) - "Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist wie sich nicht
das erste Mal zeigt in vielen wesentlichen Fragen fehlbar", so kommentierte der freiheitliche Generalsekretär
NAbg. Herbert Kickl das absurde Urteil der Straßburger Richter gegen das Kreuz in Schulklassen. Damit beweise
die europäische Tintenburg einmal mehr, wie weit sie von den Bürgern entfernt sei, so Kickl. Was in anderen
EU-Gremien mit Glühbirnenverboten, Lautstärkenbegrenzungen für Dudelsäcke und ähnlichem
Schwachsinn seinen Anfang nähme, finde beim EU-Gerichtshof für Menschenrechte mit der Verbannung des
Kreuzes einen absurden Höhepunkt. "Die EU arbeitet offenbar mit Vorliebe daran, jenes Europa, das sie
vorgibt zu verteidigen, mit der Wurzel auszureißen und zu beseitigen", kritisierte Kickl.
Es sei untragbar, dass Richter, die weder vom Volk gewählt seien, noch sonst irgendeine demokratische Legitimation
vorweisen könnten, mit einem Federstrich jahrhundertelange Traditionen, kulturelle Identitäten und Werte
unter dem Deckmantel der Toleranz, die völlig falsch verstanden sei, wegwischen könnten, so Kickl. Damit
sei der europäischen Idee ein Bärendienst erwiesen worden. "Der EMGR macht sich damit zum Wegbereiter
von Entwicklungen, die die Menschen in Europa nicht haben wollen", sagte Kickl, dem besonders die zeitliche
Abfolge hinterfragenswert erscheint. "Wäre z.B. die Abstimmung zum Lissabon-Vertrag im erzkatholischen
Irland anders ausgefallen, wenn dieses skandalöse Urteil vorher bekannt gewesen wäre?", fragt sich
Kickl. Und ist es tatsächlich nur reiner Zufall, dass dieses Urteil erst jetzt veröffentlicht werde?
Für Österreich sei die Anbringung von Kreuzen in Klassenzimmern im Schul-Konkordat zwischen Österreich
und dem Vatikan aus dem Jahr 1962 geregelt und auch im Religionsunterrichtsgesetz fixiert, so Kickl, der darauf
verwies, dass das Konkordat im Verfassungsrang stehe. "Die FPÖ wird einer diesbezüglichen Verfassungsänderung,
zu der eine Zweidrittel-Mehrheit im Parlament notwendig ist, niemals zustimmen", betonte der freiheitliche
Generalsekretär.
Die Begründung der Straßburger Richter zu ihrem Fehlurteil, sei von falsch verstandener Toleranz und
groben Unwissen getragen, kritisierte Kickl, der nicht nachvollziehen könne, wie die einfache Präsenz
eines Kreuzes an der Wand eines Klassenzimmers die Entscheidungsfreiheit der Eltern in der Erziehung ihrer Kinder
einzuschränken vermöge. Die Argumentation sei an den Haaren herbei gezogen. Denn allein die Präsenz
eines Kreuzes könne doch niemanden stören, der für sich selbst den Gedanken der Toleranz in Anspruch
nähme und habe überhaupt nichts mit irgendeiner Form von religiöser Indoktrination zu tun.
Für die FPÖ sei dieses Urteil jedenfalls ein Auftrag so stark zu werden, dass eine diesbezügliche
Verfassungsänderung in Österreich ohne Freiheitliche unmöglich werde, schloss Kickl. |
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Petzner: Bei uns bleibt das Kreuz wo es ist!
Petzner verweist darauf, dass die Anbringung von Kreuzen in Klassenzimmern in Österreich
nicht nur im Konkordat geregelt ist
Wien (bzö) - Im zweiten und dritten Absatz muss es richtig heißen "Religionsunterrichtsgesetz"
(und nicht "Schulunterrichtsgesetz"). Anbei die korrigierte Version: "Bei uns bleibt das Kreuz wo
es ist! Nämlich auch in den Klassenzimmern, wie sich das für ein christliches Land gehört",
sagt BZÖ-Generalsekretär Stefan Petzner zum absurden Urteil das Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte, wonach Kreuze in Klassenzimmern nichts verloren hätten.
Petzner verweist darauf, dass die Anbringung von Kreuzen in Klassenzimmern in Österreich nicht nur im Konkordat,
sondern auch im Religionsunterrichtsgesetz geregelt ist, wo es heißt: "In Schulen, an denen die Mehrzahl
der Schüler einem christlichen Religionsbekenntnis angehört, ist in allen Klassenräumen vom Schulerhalter
ein Kreuz anzubringen."
Als "Zeichen des Widerstandes gegen die Brüsseler Willkür" spricht sich Petzner dafür
aus, dass die genannte Bestimmung im Religionsunterrichtsgesetz in den Verfassungsrang gehoben wird, "auch,
wenn europäisches Recht über nationalem Recht steht". "Und ansonsten wäre es überhaupt
ratsam, solche Urteile einfach zu ignorieren, denn nicht alles, was von hohen Richtern kommt ist automatisch auch
richtig." |
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