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Letzte Hürde für EU-Vertrag von Lissabon genommen |
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erstellt am
03 11. 09
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Regner:
Umsetzung des Lissabon-Vertrags in greifbarer Nähe
Nach Urteil des tschechischen Verfassungsgerichts fehlt nur noch Klaus' Unterschrift
Wien (sk) - "Das ist ein erfreulicher Tag für Europa und ein weiterer
großer Schritt hin zur überfälligen Umsetzung des Lissabon-Vertrags", begrüßte
die stv. Delegationsleiterin der SPÖ-EU-Abgeordneten, Evelyn Regner, das Urteil des tschechischen Verfassungsgerichts,
das am 03.11. die Klage von EU-kritischen Senatoren gegen den EU-Reformvertrag abgewiesen hatte. "Die Realisierung
des Reform-Vertrags rückt mit dem heutigen Tag in greifbare Nähe", so Regner, die jetzt den tschechischen
Präsidenten Klaus aufgerufen sieht, den Lissabon-Vertrag nicht länger zu verzögern, sondern - so
wie mehrfach angekündigt - zu unterschreiben, damit das "Reformwerk in der EU endlich in Kraft treten
kann".
Dies sei auch deshalb so wichtig, weil der Reformvertrag eine Vielzahl von Vorteilen habe, die Europa demokratischer
und handlungsfähiger machen, so Regner am Dienstag gegenüber dem Pressedienst der SPÖ. Der Lissabon-Vertrag
bringe auch eine noch engere Zusammenarbeit zwischen nationalen Parlamenten und dem EU-Parlament - und damit mehr
Mitbestimmung und Demokratie sowohl für das europäische Parlament als auch für die nationalen Parlamente,
so Regner. Von zentraler Bedeutung sei der Lissabon-Vertrag weiters deshalb, "weil er für mehr BürgerInnennähe
sorgt, die BürgerInnen werden stärker beteiligt und erhalten durch den Reformvertrag mehr direkte Mitbestimmungsmöglichkeiten",
so Regner, die sich hinsichtlich der Ratifizierung optimistisch zeigte, da Präsident Klaus zuletzt mehrfach
signalisiert hatte, dass er den Reformvertrag unterschreiben werde, wenn das tschechische Verfassungsgericht keine
Einwände äußert. |
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Karas: Rasche Unterschrift von Klaus jetzt notwendig
Tor für ein parlamentarisches und demokratischeres Europa steht jetzt weit offen
Brüssel (övp-pd) - Der Vizepräsident der stärksten Fraktion des Europaparlaments,
Mag. Othmar Karas, begrüßte die eindeutige Entscheidung des tschechischen Verfassungsgerichts zum EU-Vertrag
von Lissabon: "Das Gericht hat die Beschwerde der siebzehn Senatoren in sämtlichen Punkten als unzulässig
abgewiesen und den EU-Vertrag in allen Teilen als konform mit der tschechischen Verfassung erklärt. Diese
Entscheidung war zu erwarten und räumt damit die letzte Hürde für eine abschließende Ratifikation
des Lissabon-Vertrags aus dem Weg. Präsident Klaus muss jetzt unterschreiben, es gibt keinen Grund mehr für
weitere Verzögerungen", forderte der EVP-Vizepräsident.
Jetzt seien Kommissionspräsident Barroso und die EU-Staats- und Regierungschefs gefordert, ihren Teil dazu
beizutragen, dass alle notwendigen Entscheidungen für ein vollständiges Inkrafttreten des Vertrags mit
Jahresbeginn 2010 rasch getroffen werden. "Das Europaparlament wird sich auf die Hearings der nominierten
Kommissare nach den Regeln des Vertrags von Lissabon vorbereiten und seine neuen Kompetenzen von der ersten Minute
an wahrnehmen. Ich fordere auch die nationalen Parlamente auf, ihre neuen Zuständigkeiten und Rechte voll
auszuüben. Der Vertrag von Lissabon bringt einen großen Schub für mehr Parlamentarisierung, öffentliche
Diskussion und Transparenz. Nutzen wir diesen Schwung an mehr Demokratie - in Europa und im Interesse der Bürger",
so Karas abschließend. |
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Stefan: Faymann verrät wieder einmal die Sudetendeutschen und den Rechtsstaat
Mit der Anerkennung des Weiterebstandes der Benes-Dekrete führen die EU-Staatsoberhäupter
die Rechtsstaatlichkeit ad absurdum
Wien (fpd) - "Dass auf dem Weg zum sogenannten Lissabonvertrag die Rechte von Volksgruppen mit
Füßen getreten werden, ist schon ein Vorgeschmack auf die undemokratischen Tendenzen dieses Vertrages",
stellte der freiheitliche Verfassungssprecher NAbg. Mag. Harald Stefan zum Kuhhandel der EU-Staatsoberhäupter
mit dem tschechischen Präsidenten Vaclav Klaus verärgert fest.
Um Klaus zur Zustimmung zum EU-Reformvertrag zu bewegen, hätten die EU-Staatsoberhäupter einer Fußnote
zum Vertrag zugestimmt, wonach die Grundrechtscharta keine Grundlage für eine Klage gegen die Benes-Dekrete
sei, die nach 1945 als rechtliche Grundlage zur Vertreibung, Misshandlung und Vertreibung der Volksdeutschen in
der damaligen Tschechoslowakei dienten.
Die Anerkennung dieser Unrechtsdekrete durch angeblich demokratische Staatsoberhäupter sei nicht nur ein Schlag
ins Gesicht der Opfer, der durch diese Gesetze gerechtfertigten Verbrechen, sowie deren Nachkommen, sondern auch
ein erschreckender Beweis dafür, wie weit manche demokratisch gewählten Regierungen zu gehen bereit seien,
um ihre eigenen Interessen statt jene der Staatsbürger durchzusetzen. Hierdurch könne man die Möglichkeiten,
die der EU-Reformvertrag für diese Sorte von Politikern biete, schon fast als Gefahr für den Rechtsstaat
und dessen Bürger werten.
Dass gerade auch die Mitglieder der österreichischen Regierung ohne Zögern dieser empörenden Mauschelei
zugestimmt hätten, sei nicht nur ein schockierender Skandal sondergleichen, es zeuge auch von mangelndem Geschichtsbewusstsein
Faymanns und seiner Spießgesellen und deren fehlende Sensibilität gegenüber den Verbrechen an den
Sudetendeutschen. Es beweise gleichzeitig wie wenig Gewicht dem Wohlergehen der Bürger gegenüber den
wirtschaftlichen Interessen der EU durch diese Regierung eingeräumt würde.
"Die FPÖ als Heimatpartei wird allerdings ein wachsames Auge auf diese Entwicklungen haben, damit die
Rechte der österreichischen Bürger, sowie die der altösterreichischen Minderheiten im Ausland gewahrt
und gesichert bleiben", schließt Stefan. |
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Van der Bellen: Faymann versucht aktiv Gusenbauer und Schüssel zu verhindern
Lunacek: Tschechisches Verfassungsgericht macht Weg frei für Lissabon-Vertrag
Wien (grüne) - "Der heutige Spruch des tschechischen Verfassungsgerichtshofes macht den
Weg frei für den Lissabon-Vertrag. Nach Hängen und Würgen auf der Prager Burg steigt nun doch weißer
Rauch aus Brünn auf", freut sich die Europasprecherin der Grünen Ulrike Lunacek. Gleichzeitig bedauert
die Europa-Abgeordnete den "Ausstieg Tschechiens aus der Grundrechte-Charta. Der europaskeptische Starrsinn
des tschechischen Präsidenten und die Ratlosigkeit des EU-Gipfels haben die BürgerInnenrechte der TschechInnen
geopfert", so Lunacek.
"Nun sind die rechtlichen Grundlagen für die Auswahl neuer und gemeinsamer politischer Gesichter Europas,
PräsidentIn und AußenministerIn, geschaffen.
Auch die Kommission kann damit nach den Regeln des neuen Vertrages zusammengesetzt werden: bis 2014 wird jeder
Mitgliedstaat im Gemeinschaftsorgan der Union vertreten sein. Die Europäischen Institutionen müssen jetzt
darüber hinaus die Reformen wie die Europäische Bürgerinitiative und den Auswärtigen Dienst
zügig umsetzen", erläutert Lunacek die nächsten Schritte.
Zwei Österreicher, Wolfgang Schüssel und Alfred Gusenbauer, haben für hohe EU-Ämter zumindest
Außenseiterchancen. Heftige Kritik an Bundeskanzler Faymann übt in diesem Zusammenhang Alexander Van
der Bellen, außenpolitischer Sprecher der Grünen. "Der Bundeskanzler tut offenbar nicht nur nichts,
um diese Chancen Österreichs zu wahren, sondern versucht aktiv zu verhindern, dass Österreicher diese
hohen Ämter bekommen könnten", kritisiert Van der Bellen. Und dies mit der zweifelhaften Ausrede,
er habe noch nichts davon gehört, dass Schüssel und Gusenbauer Chancen hätten. "Ein kurzer
Blick in internationale Zeitungen straft den Kanzler Lügen", so Van der Bellen.
Weiters stellt Van der Bellen fest: "Der Lissabon-Vertrag sieht unter anderem auch den Ausbau der parlamentarischen
Mitwirkungsrechte in den Mitgliedstaaten vor. Daher braucht es jetzt auch in Österreich einige Verfassungsänderungen,
damit die österreichische Bundes-Verfassung den neuen Anforderungen des Lissabon-Vertrages gerecht wird."
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Foglar zufrieden über Entscheidung des tschechischen Verfassungsgerichtes
Ausnahme von der Sozialcharta darf kein Nachteil für ArbeitnehmerInnen sein
Wien (ögb) - "Grundsätzlich zufrieden", zeigt sich ÖGB-Präsident Erich
Foglar über die positive Entscheidung des tschechischen Verfassungsgerichtes zum EU-Vertrag von Lissabon.
Gleichzeitig warnte Foglar in Übereinstimmung mit den tschechischen Gewerkschaften, dass es durch die Ausnahme
von der Sozialrechtscharta zu Nachteilen für die tschechischen ArbeitnehmerInnen kommen könnte.
"Der Vertrag ist ein Fortschritt, aber noch lange nicht das, was wir uns als GewerkschafterInnen von einem
sozialen Europa vorstellen", stellte der ÖGB-Präsident klar. Foglar: "Es wird jetzt entscheidend
daran liegen ob Kommissionspräsident Barroso bei der Zusammenstellung der neuen Kommission dem gemeinsamen
Europa eine soziale Ausrichtung gibt."
Der neue Vertrag werde auch dem Europäischen Parlament mehr Mitsprache geben. Daher sei es wichtig, so
der ÖGB-Präsident, dass sich die Gewerkschaften Europaweit noch aktiver in die europäische Entscheidungsfindung
einbringen. Foglar: "Wir wollen beispielsweise, dass die sozialen Grundrechte Vorrang vor den wirtschaftlichen
Freiheiten haben."
Bei seinem 17. Bundeskongress im Sommer 2009 forderte der ÖGB u.a.:
- dem europaweit zunehmenden Druck auf soziale Standards eine gemeinsame Strategie der Gewerkschaften im europäischen
Kontext entgegenzusetzen: EU-Politik muss stärker zum Gegenstand der innenpolitischen Debatte gemacht werden.
- das Protokoll zum sozialen Fortschritt im Primärrecht der EU zu verankern, damit soziale Grundrechte Vorrang
vor wirtschaftlichen Grundfreiheiten haben.
- durch geeignete Initiativen auf EU-Ebene, insbesondere durch eine Änderung der Entsenderichtlinie, die
Durchsetzung von Lohn- und Arbeitsbedingungen auch in der Praxis zu garantieren. Die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen
für die grenzüberschreitende Behördenzusammenarbeit, eine wirksame Kontrolle und effektive Sanktionsmöglichkeiten
sind dabei unerlässlich.
- den Herausforderungen eines europäischen Arbeitsmarktes durch die Festlegung verbindlicher Sozialstandards
zu begegnen, die den arbeitenden Menschen zum bestimmenden Mittelpunkt der Politik machen. Es darf zu keinen Verschlechterungen
bestehender Schutzstandards, zum Beispiel im Bereich der Arbeitszeitrichtlinie, kommen.
- den europäischen Sozialen Dialog als Instrument effektiver Sozialpolitik zu nutzen.
- die Koordinierung der Kollektivvertragspolitik innerhalb des EGB und der europäischen Branchenverbände
zu stärken.
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Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament vertretenen
Parteien –
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