Letzte Hürde für EU-Vertrag von Lissabon genommen  

erstellt am
03 11. 09

Regner: Umsetzung des Lissabon-Vertrags in greifbarer Nähe
Nach Urteil des tschechischen Verfassungsgerichts fehlt nur noch Klaus' Unterschrift
Wien (sk) - "Das ist ein erfreulicher Tag für Europa und ein weiterer großer Schritt hin zur überfälligen Umsetzung des Lissabon-Vertrags", begrüßte die stv. Delegationsleiterin der SPÖ-EU-Abgeordneten, Evelyn Regner, das Urteil des tschechischen Verfassungsgerichts, das am 03.11. die Klage von EU-kritischen Senatoren gegen den EU-Reformvertrag abgewiesen hatte. "Die Realisierung des Reform-Vertrags rückt mit dem heutigen Tag in greifbare Nähe", so Regner, die jetzt den tschechischen Präsidenten Klaus aufgerufen sieht, den Lissabon-Vertrag nicht länger zu verzögern, sondern - so wie mehrfach angekündigt - zu unterschreiben, damit das "Reformwerk in der EU endlich in Kraft treten kann".

Dies sei auch deshalb so wichtig, weil der Reformvertrag eine Vielzahl von Vorteilen habe, die Europa demokratischer und handlungsfähiger machen, so Regner am Dienstag gegenüber dem Pressedienst der SPÖ. Der Lissabon-Vertrag bringe auch eine noch engere Zusammenarbeit zwischen nationalen Parlamenten und dem EU-Parlament - und damit mehr Mitbestimmung und Demokratie sowohl für das europäische Parlament als auch für die nationalen Parlamente, so Regner. Von zentraler Bedeutung sei der Lissabon-Vertrag weiters deshalb, "weil er für mehr BürgerInnennähe sorgt, die BürgerInnen werden stärker beteiligt und erhalten durch den Reformvertrag mehr direkte Mitbestimmungsmöglichkeiten", so Regner, die sich hinsichtlich der Ratifizierung optimistisch zeigte, da Präsident Klaus zuletzt mehrfach signalisiert hatte, dass er den Reformvertrag unterschreiben werde, wenn das tschechische Verfassungsgericht keine Einwände äußert.

 

Karas: Rasche Unterschrift von Klaus jetzt notwendig
Tor für ein parlamentarisches und demokratischeres Europa steht jetzt weit offen
Brüssel (övp-pd) - Der Vizepräsident der stärksten Fraktion des Europaparlaments, Mag. Othmar Karas, begrüßte die eindeutige Entscheidung des tschechischen Verfassungsgerichts zum EU-Vertrag von Lissabon: "Das Gericht hat die Beschwerde der siebzehn Senatoren in sämtlichen Punkten als unzulässig abgewiesen und den EU-Vertrag in allen Teilen als konform mit der tschechischen Verfassung erklärt. Diese Entscheidung war zu erwarten und räumt damit die letzte Hürde für eine abschließende Ratifikation des Lissabon-Vertrags aus dem Weg. Präsident Klaus muss jetzt unterschreiben, es gibt keinen Grund mehr für weitere Verzögerungen", forderte der EVP-Vizepräsident.

Jetzt seien Kommissionspräsident Barroso und die EU-Staats- und Regierungschefs gefordert, ihren Teil dazu beizutragen, dass alle notwendigen Entscheidungen für ein vollständiges Inkrafttreten des Vertrags mit Jahresbeginn 2010 rasch getroffen werden. "Das Europaparlament wird sich auf die Hearings der nominierten Kommissare nach den Regeln des Vertrags von Lissabon vorbereiten und seine neuen Kompetenzen von der ersten Minute an wahrnehmen. Ich fordere auch die nationalen Parlamente auf, ihre neuen Zuständigkeiten und Rechte voll auszuüben. Der Vertrag von Lissabon bringt einen großen Schub für mehr Parlamentarisierung, öffentliche Diskussion und Transparenz. Nutzen wir diesen Schwung an mehr Demokratie - in Europa und im Interesse der Bürger", so Karas abschließend.

 

Stefan: Faymann verrät wieder einmal die Sudetendeutschen und den Rechtsstaat
Mit der Anerkennung des Weiterebstandes der Benes-Dekrete führen die EU-Staatsoberhäupter die Rechtsstaatlichkeit ad absurdum
Wien (fpd) - "Dass auf dem Weg zum sogenannten Lissabonvertrag die Rechte von Volksgruppen mit Füßen getreten werden, ist schon ein Vorgeschmack auf die undemokratischen Tendenzen dieses Vertrages", stellte der freiheitliche Verfassungssprecher NAbg. Mag. Harald Stefan zum Kuhhandel der EU-Staatsoberhäupter mit dem tschechischen Präsidenten Vaclav Klaus verärgert fest.

Um Klaus zur Zustimmung zum EU-Reformvertrag zu bewegen, hätten die EU-Staatsoberhäupter einer Fußnote zum Vertrag zugestimmt, wonach die Grundrechtscharta keine Grundlage für eine Klage gegen die Benes-Dekrete sei, die nach 1945 als rechtliche Grundlage zur Vertreibung, Misshandlung und Vertreibung der Volksdeutschen in der damaligen Tschechoslowakei dienten.

Die Anerkennung dieser Unrechtsdekrete durch angeblich demokratische Staatsoberhäupter sei nicht nur ein Schlag ins Gesicht der Opfer, der durch diese Gesetze gerechtfertigten Verbrechen, sowie deren Nachkommen, sondern auch ein erschreckender Beweis dafür, wie weit manche demokratisch gewählten Regierungen zu gehen bereit seien, um ihre eigenen Interessen statt jene der Staatsbürger durchzusetzen. Hierdurch könne man die Möglichkeiten, die der EU-Reformvertrag für diese Sorte von Politikern biete, schon fast als Gefahr für den Rechtsstaat und dessen Bürger werten.

Dass gerade auch die Mitglieder der österreichischen Regierung ohne Zögern dieser empörenden Mauschelei zugestimmt hätten, sei nicht nur ein schockierender Skandal sondergleichen, es zeuge auch von mangelndem Geschichtsbewusstsein Faymanns und seiner Spießgesellen und deren fehlende Sensibilität gegenüber den Verbrechen an den Sudetendeutschen. Es beweise gleichzeitig wie wenig Gewicht dem Wohlergehen der Bürger gegenüber den wirtschaftlichen Interessen der EU durch diese Regierung eingeräumt würde.

"Die FPÖ als Heimatpartei wird allerdings ein wachsames Auge auf diese Entwicklungen haben, damit die Rechte der österreichischen Bürger, sowie die der altösterreichischen Minderheiten im Ausland gewahrt und gesichert bleiben", schließt Stefan.

 

 Van der Bellen: Faymann versucht aktiv Gusenbauer und Schüssel zu verhindern
Lunacek: Tschechisches Verfassungsgericht macht Weg frei für Lissabon-Vertrag
Wien (grüne) - "Der heutige Spruch des tschechischen Verfassungsgerichtshofes macht den Weg frei für den Lissabon-Vertrag. Nach Hängen und Würgen auf der Prager Burg steigt nun doch weißer Rauch aus Brünn auf", freut sich die Europasprecherin der Grünen Ulrike Lunacek. Gleichzeitig bedauert die Europa-Abgeordnete den "Ausstieg Tschechiens aus der Grundrechte-Charta. Der europaskeptische Starrsinn des tschechischen Präsidenten und die Ratlosigkeit des EU-Gipfels haben die BürgerInnenrechte der TschechInnen geopfert", so Lunacek.

"Nun sind die rechtlichen Grundlagen für die Auswahl neuer und gemeinsamer politischer Gesichter Europas, PräsidentIn und AußenministerIn, geschaffen.

Auch die Kommission kann damit nach den Regeln des neuen Vertrages zusammengesetzt werden: bis 2014 wird jeder Mitgliedstaat im Gemeinschaftsorgan der Union vertreten sein. Die Europäischen Institutionen müssen jetzt darüber hinaus die Reformen wie die Europäische Bürgerinitiative und den Auswärtigen Dienst zügig umsetzen", erläutert Lunacek die nächsten Schritte.

Zwei Österreicher, Wolfgang Schüssel und Alfred Gusenbauer, haben für hohe EU-Ämter zumindest Außenseiterchancen. Heftige Kritik an Bundeskanzler Faymann übt in diesem Zusammenhang Alexander Van der Bellen, außenpolitischer Sprecher der Grünen. "Der Bundeskanzler tut offenbar nicht nur nichts, um diese Chancen Österreichs zu wahren, sondern versucht aktiv zu verhindern, dass Österreicher diese hohen Ämter bekommen könnten", kritisiert Van der Bellen. Und dies mit der zweifelhaften Ausrede, er habe noch nichts davon gehört, dass Schüssel und Gusenbauer Chancen hätten. "Ein kurzer Blick in internationale Zeitungen straft den Kanzler Lügen", so Van der Bellen.

Weiters stellt Van der Bellen fest: "Der Lissabon-Vertrag sieht unter anderem auch den Ausbau der parlamentarischen Mitwirkungsrechte in den Mitgliedstaaten vor. Daher braucht es jetzt auch in Österreich einige Verfassungsänderungen, damit die österreichische Bundes-Verfassung den neuen Anforderungen des Lissabon-Vertrages gerecht wird."

 

 Foglar zufrieden über Entscheidung des tschechischen Verfassungsgerichtes
Ausnahme von der Sozialcharta darf kein Nachteil für ArbeitnehmerInnen sein
Wien (ögb) - "Grundsätzlich zufrieden", zeigt sich ÖGB-Präsident Erich Foglar über die positive Entscheidung des tschechischen Verfassungsgerichtes zum EU-Vertrag von Lissabon. Gleichzeitig warnte Foglar in Übereinstimmung mit den tschechischen Gewerkschaften, dass es durch die Ausnahme von der Sozialrechtscharta zu Nachteilen für die tschechischen ArbeitnehmerInnen kommen könnte.

"Der Vertrag ist ein Fortschritt, aber noch lange nicht das, was wir uns als GewerkschafterInnen von einem sozialen Europa vorstellen", stellte der ÖGB-Präsident klar. Foglar: "Es wird jetzt entscheidend daran liegen ob Kommissionspräsident Barroso bei der Zusammenstellung der neuen Kommission dem gemeinsamen Europa eine soziale Ausrichtung gibt."

Der neue Vertrag werde auch dem Europäischen Parlament mehr Mitsprache geben. Daher sei es wichtig, so der ÖGB-Präsident, dass sich die Gewerkschaften Europaweit noch aktiver in die europäische Entscheidungsfindung einbringen. Foglar: "Wir wollen beispielsweise, dass die sozialen Grundrechte Vorrang vor den wirtschaftlichen Freiheiten haben."

Bei seinem 17. Bundeskongress im Sommer 2009 forderte der ÖGB u.a.:

  • dem europaweit zunehmenden Druck auf soziale Standards eine gemeinsame Strategie der Gewerkschaften im europäischen Kontext entgegenzusetzen: EU-Politik muss stärker zum Gegenstand der innenpolitischen Debatte gemacht werden.
  • das Protokoll zum sozialen Fortschritt im Primärrecht der EU zu verankern, damit soziale Grundrechte Vorrang vor wirtschaftlichen Grundfreiheiten haben.
  • durch geeignete Initiativen auf EU-Ebene, insbesondere durch eine Änderung der Entsenderichtlinie, die Durchsetzung von Lohn- und Arbeitsbedingungen auch in der Praxis zu garantieren. Die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Behördenzusammenarbeit, eine wirksame Kontrolle und effektive Sanktionsmöglichkeiten sind dabei unerlässlich.
  • den Herausforderungen eines europäischen Arbeitsmarktes durch die Festlegung verbindlicher Sozialstandards zu begegnen, die den arbeitenden Menschen zum bestimmenden Mittelpunkt der Politik machen. Es darf zu keinen Verschlechterungen bestehender Schutzstandards, zum Beispiel im Bereich der Arbeitszeitrichtlinie, kommen.
  • den europäischen Sozialen Dialog als Instrument effektiver Sozialpolitik zu nutzen.
  • die Koordinierung der Kollektivvertragspolitik innerhalb des EGB und der europäischen Branchenverbände zu stärken.
 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament vertretenen Parteien –
sofern vorhanden! Die Reihenfolge der Beiträge richtet sich in der Regel nach deren
Mandatsstärke im Parlament bzw. nach der Hierarchie der Personen. Die Redaktion

 
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