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Persönlichkeitswahlrecht als Rezept gegen Demokratieverdrossenheit? |
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Symposion der Initiative Mehrheitswahlrecht im Parlament Wien (pk) - Die Rolle der Person in Staat und Demokratie, die Personalisierung des Wahlrechts und die politische Personalauswahl in Österreich – diesen Fragestellungen ging am 02.11. ein hochrangig besetztes Symposion nach, zu dem die Präsidentin des Nationalrats, Barbara Prammer, und die Initiative Mehrheitswahlrecht in das Parlament geladen hatten. Prammer: Nationalrat muss mehr Selbstbewusstsein entwickeln Das Wahlrecht ist eine zentrale Frage der Demokratie, sie ist die Visitenkarte der Demokratie, betonte Nationalratspräsidentin Barbara Prammer in ihrer Begrüßung. Deshalb sei es ihr auch ein Anliegen, die Diskussion darüber im Hohen Haus zu führen. Im Mehrheitswahlrecht sieht Prammer einen möglichen Ansatz, der Demokratieverdrossenheit zu begegnen, ausreichen werde das aber nicht, zeigte sie sich überzeugt. Skepsis ist aus ihrer Sicht angebracht, weil laut Untersuchungen der Frauenanteil in politischen Funktionen in Staaten mit mehrheitsförderndem Wahlrecht am geringsten ist. Die Menschen wieder näher an die Politik heranzuführen und damit die Demokratie grundsätzlich zu stärken, sei die wesentliche Herausforderung, unterstrich Prammer und verteidigte die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre. Die Erfahrungen, nicht zuletzt in der Demokratiewerkstatt, machten deutlich, dass der Wissensstand Jugendlicher über Politik und Demokratie genauso gut oder schlecht sei wie von älteren BürgerInnen, bemerkte Prammer. Hinsichtlich der Akzeptanz von Politik komme es nicht nur auf die einzelnen Abgeordneten an, sondern auf den Nationalrat insgesamt, betonte die Präsidentin weiter. Dieser müsse sich emanzipieren und mehr Selbstbewusstsein entwickeln, sagte sie. Das könne einerseits durch die Weiterentwicklung der Geschäftsordnung gefördert werden, insbesondere durch die Stärkung des Nationalrats als Kontrollinstanz, andererseits durch eine Reform des Immunitätsrechts. Eine Novelle zur Geschäftsordnung, durch die die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen als Minderheitsrecht festgelegt wird, könnte laut Prammer in der ersten Hälfte des Jahres 2010 beschlussreif sein. Darüber hinaus beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe mit der Neugestaltung der Immunität. Man überlege, die außerberufliche Immunität abzuschaffen und die berufliche neu zu definieren, skizzierte die Nationalratspräsidentin den diesbezüglichen Diskussionsprozess. Bezüglich des diskutierten E-Votings äußerte die Nationalratspräsidentin verfassungsrechtliche Bedenken. Neisser: Todsünden Unsachlichkeit und Verantwortungslosigkeit Universitätsprofessor und ehemaliger Zweiter Präsident des Nationalrats, Heinrich Neisser, nannte die Initiative Mehrheitswahlrecht eine Aktivität der Zivilgesellschaft. Dabei sollen nicht nur Fragen des Mehrheitswahlrechts selbst diskutiert werden, sondern es gehe auch um den Begriff der Personalisierung. Personalisierung bedeute sowohl die Verbesserung der Möglichkeit, auf die Person des zu Wählenden Einfluss zu nehmen, als auch die personale Zuordnung politischer Verantwortlichkeit, und damit sei eine zentrale Frage der Demokratie angesprochen. Unsachlichkeit und Verantwortungslosigkeit bezeichnete Neisser demzufolge auch als politische Todsünden. Es sei daher zu untersuchen, ob es möglich ist, ein einheitliches Anforderungsprofil für PolitikerInnen zu entwickeln, erläuterte Neisser, andererseits zu hinterfragen, ob es den Typus eines zeitgemäßen Politikers bzw. einer zeitgemäßen Politikerin überhaupt gibt, zumal die politische Aufgabenstellung einer Dynamik unterworfen sei. Die Personenauslese in einer Demokratie ist laut Neisser das Ergebnis eines Entdeckungsverfahrens und eines politischen Wettbewerbs. Dabei seien QuereinsteigerInnen nicht die Norm, und man habe mit diesen auch sehr unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Als ein wesentliches Merkmal von Verantwortlichkeit hob Neisser pointiert die Tapferkeit vor dem Parteifreund hervor. Jabloner: Vermischung öffentlicher mit privater Sphäre problematisch Clemens Jabloner (Präsident des Verwaltungsgerichtshofs) setzte sich in seinem Referat mit den Begriffen Person, Amt und Institution auseinander und erinnerte an das grundsätzlich unterschiedliche Amtsverständnis in Monarchie und Republik. Während das mittelalterliche Staatsdenken auf der Einheit von Person und Amt aufbaute und sämtliche auch körperliche Handlungen des Amtsinhabers als öffentlich interpretierte, trenne die Republik zwischen Person und Amt. Doch auch in der Republik könne es keine gänzliche Trennung zwischen öffentlicher und privater Sphäre geben, wie etwa die Regeln über die Unvereinbarkeit deutlich machen. Problematisch sei allerdings die zunehmende Vermischung von politischem und privatem Bereich, vor allem dann, wenn die öffentliche Sphäre dadurch von der privaten aufgesogen werde, warnte Jabloner unter Hinweis auf die jüngste Entwicklung in Italien. Puntscher-Riekmann: Persönlichkeiten für internationalen Kontext Sonja Puntscher-Riekmann (Vizerektorin der Universität Salzburg) ging in ihren Überlegungen zum Thema Persönlichkeiten und Legitimation von den von Max Weber formulierten politischen Kardinaltugenden Leidenschaft, Verantwortungsgefühl und Augenmaß aus und sah die Politiker vor allem zur Distanz zu den Dingen und den Menschen aufgerufen. Die Demokratie stehe unter dem Verdacht, das Mittelmaß und damit nicht die Besten, sondern die am meisten Angepassten zu begünstigen, gab sie zu bedenken. Es sei aber nicht richtig, die Frage der Persönlichkeit in der Politik nur auf das Wahlrecht zu konzentrieren, Persönlichkeiten würden in allen Wahlsystemen entstehen. Durch die EU würden sich zudem neue Bedingtheiten für die Politik ergeben. So seien heute Kooperation, Beschränkung der nationalen Politik und Verhandeln in einem Verbund gefragt. Für Puntscher-Riekmann legte dies den Schluss nahe, dass nunmehr Persönlichkeiten gefunden werden müssen, die vor allem auch im internationalen Kontext operieren können. Filzmaier: Starke Personalisierung trotz Verhältniswahlrecht Peter Filzmaier (Donau Universität Krems) meinte in seinem Statement zum Thema Persönlichkeiten und Mediendemokratie, die Personalisierung sei in Österreich trotz des Verhältniswahlrechts sehr stark ausgeprägt. Die "Elefantenrunde" und die Zweierkonfrontationen in der Wahlkampfberichterstattung kommen beim Publikum gut an und sorgen für hohe Einschaltquoten. Politische Inhalte würden hinter dem optischen Eindruck zurücktreten, das Gesagte spiele nur zu rund 10 % eine Rolle. Filzmaier wies auf Umfragedaten im Zusammenhang mit den jüngsten Landtagswahlen in Oberösterreich und Vorarlberg hin, aus denen hervorgeht, dass personenbezogene Wahlmotive zu rund 90 % vorherrschend waren. Politische Parteien würden daher auch immer mehr auf Persönlichkeiten setzen. Für langfristige Strategien sei allerdings die Zuspitzung auf eine Persönlichkeit eher problematisch, auch erleichtere die Personalisierung die Negativität. So sei es einfacher, eine Person zu attackieren als ein Wahlprogramm. Müller: Priorität für politische Verantwortlichkeit Wolfgang C. Müller von der Universität Wien befasste sich im zweiten Themenblock des Symposions mit den Mechanismen der Personalauslese bei Wahlen. Dazu stellte er zuerst die Frage in den Raum, ob ein Persönlichkeitswahlrecht normativ überhaupt wünschenswert sei. Ein internationaler Vergleich zeige, dass eine Überbetonung der Persönlichkeitskomponente dazu führe, dass Prominente, Milliardäre, Film- und sogar Pornostars in Mandate gewählt würden, obwohl deren politische Kompetenz vielfach fragwürdig sei. Gerade in einer funktionierenden Demokratie müsse aber der Aspekt der politischen Verantwortlichkeit, die eben nur mit entsprechendem Sachverstand gewährleistet wäre, entsprechende Priorität haben. Müller hielt zudem fest, dass eine Persönlichkeitswahl nicht automatisch mit einem Mehrheitswahlrecht gleichzusetzen sei. Ein Mehrheitswahlrecht biete zwar den Vorteil stabiler Regierungsmehrheiten, es sei dabei aber auch die Gefahr gegeben, dass gerade bei so genannten "sicheren Sitzen" die Personalauswahl zweitrangig behandelt werde. Die Parteien tendierten in diesen Fällen dazu, Einfluss in ihrem Sinne zu nehmen, erläuterte Müller, der sodann auf verschiedene Wahlsysteme wie das deutsche, das britische oder das irische einging, um deren Unterschiede deutlich zu machen. Schließlich stellte Müller noch klar, dass nicht alles, was nach Persönlichkeitswahl aussehe auch tatsächlich eine solche ist. So habe sich gezeigt, dass ein und derselbe Kandidat dort, wo er nur angekreuzt zu werden brauchte, substantiell höhere Zustimmung erhielt als dort, wo er extra hätte hingeschrieben werden müssen. Zur Kernfrage des Symposions, ob ein Mehrheitswahlrecht eine Verbesserung des österreichischen Ist-Zustandes wäre, wollte Müller keine klare und ausgewiesene Prostimme abgeben. Die Materie sei komplex und vielschichtig, einfache Antworten könne die Wissenschaft da nicht geben, man dürfe sie auch nicht von ihr erwarten. Strohmeier: Die Situation in Deutschland Gerd Strohmeier von der TU Chemnitz beleuchtete sodann das deutsche Wahlsystem unter dem Gesichtspunkt seiner Persönlichkeitsorientierung. Strohmeier verwies darauf, dass Regelwerke immer auch einen psychologischen Effekt beinhalteten. Was also im Vorfeld einer Normierung wohldurchdacht gewesen sei, könne dann in der Praxis eine eigene Dynamik entwickeln. Das deutsche Wahlrecht sei im Prinzip ein Verhältniswahlrecht mit Persönlichkeitselementen und einer Sperrklausel. Auf den ersten Blick würden dabei die Hälfte aller Mandate personenbezogen vergeben. Es zeige sich aber bei einer näheren Analyse, dass im deutschen Wahlrecht viele persönlichkeitsbezogenen Elemente in der Praxis einen sekundären Stellenwert besäßen. So gebe es im Wahlkreis innerhalb der jeweiligen Partei keine Auswahlmöglichkeit, zweitens seien Wahlkreiskandidaten oftmals durch die Landesliste abgesichert und zögen so trotz ausgebliebener Kür im Wahlkreis in die legislative Körperschaft ein, und drittens hätten die Kandidaten von Kleinparteien wie unabhängige Kandidaten a priori keine Chance auf ein Direktmandat, was das Wahlverhalten der Wähler wieder entsprechend beeinflusse. Auch das so genannte Stimmensplitting sei kein Indikator für ein persönlichkeitsorientiertes Wahlverhalten. Vielmehr werde dadurch eine Koalitionspräferenz ungeachtet der jeweiligen Kandidaten zum Ausdruck gebracht, konstatierte Strohmeier, der schließlich auch noch ausführte, welche Faktoren zu einer Schwächung der Wahlkreisbindung führten: so die Entfernung des Wahlkreises von der Hauptstadt, die Rolle des Abgeordneten im politischen Geschehen (Minister oder Hinterbänkler einer kleinen Oppositionsfraktion) und schließlich auch die Frage, ob es sich bei dem Wahlkreis um eine klare Sache für einen Kandidaten oder um einen umstrittenen Wahlkreis handelt. Strohmeiers Fazit: Das deutsche Wahlsystem führe zu einer verhältnismäßig schwachen Persönlichkeitsbindung, diese Frage sei also für jene nach einem Mehrheitswahlrecht nicht entscheidend. Lantschner: Beispiel Südtirol Emma Lantschner von der Universität Graz porträtierte schließlich das Südtiroler Wahlsystem als Fallbeispiel, dabei auf die Besonderheiten dieses Wahlrechts eingehend. So gebe es in Südtirol eine Ansässigkeitsklausel, nach der nur wahlberechtigt sei, wer mindestens vier Jahre lang im Lande ansässig ist. Zudem müssten sich Kandidaten im Vorfeld einer Wahl dazu bekennen, ob sie deutscher, italienischer oder ladinischer Sprache seien. In der Folge finde der politische Wettbewerb nämlich in zwei parallelen Arenen, der deutschen und der italienischen, statt, was auch in der Medienlandschaft seine Entsprechung finde. Bemerkenswert am Südtiroler Wahlrecht ist der Umstand, dass das gesamte Land ein Wahlkreis sei, in dem 35 Mandate zur Vergabe gelangten, die gemäß dem Prozentanteil der einzelnen Listen zugeteilt würden. Dabei sei innert der Listen allerdings die Zahl der Vorzugsstimmen von entscheidender Bedeutung, denn die Mandate werden nicht gemäß der Listenreihung, sondern gemäß der Zahl der Vorzugsstimmen des einzelnen Kandidaten vergeben. Kandidaten sind daher zu verhalten, möglichst intensiv für sich zu werben, während der Listenreihung innerhalb einer wahlwerbenden Partei eher geringe Bedeutung beizumessen sei, so Lantschner, die sodann die Auswirkungen dieses Wahlsystems auf die Südtiroler Politlandschaft analysierte. |
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Informationen: http://www.parlinkom.gv.at | ||
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