Schutz von Kindern  

erstellt am
12 11. 09

Heinisch-Hosek: "Kinderrechte in der Verfassung verankern - jetzt ist der Weg frei"
SPÖ und ÖVP einigen sich auf gemeinsamen Vorschlag
Wien (sk) - "Jetzt ist der Weg frei, die Kinderrechte in der Verfassung zu verankern. Damit bekennen wir uns ganz klar zum Schutz von Kindern und stärken ihre Position in unserer Gesellschaft", sagte Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek. Dass sich die beiden Regierungsparteien SPÖ und ÖVP heute auf parlamentarischer Ebene inhaltlich geeinigt haben, sei ein großer Erfolg.

Nun gehe es darum, den gemeinsamen Vorschlag, das Wohl und den Schutz der Kinder in der Verfassung festzuschreiben, mit den Oppositionsparteien zu diskutieren und rasch umzusetzen. Jedes Kind solle in Zukunft einen Rechtsanspruch darauf haben, dass seine Interessen und Meinungen in allen das Kind betreffende Angelegenheiten berücksichtigt werden. Der Vorschlag sehe vor, dass Kinder ein verfassungsmäßig abgesichertes Recht auf Entwicklung und Entfaltung hätten. Und es wird in der Verfassung klargestellt, dass Kinder ohne Gewalt aufwachsen sollen. "Als Frauenministerin bin ich immer wieder mit schweren Fällen von häuslicher Gewalt an Frauen und Kindern befasst. Umso mehr geht es mir darum, auch die Rechte der Kinder zu schützen", sagte Heinisch-Hosek. Auch die Verbote der Kinderarbeit und der sexuellen und wirtschaftlichen Ausbeutung von Kindern seien dann verfassungsrechtlich abgesichert. "Ich freue mich sehr, dass jetzt die Chance besteht, eine Forderung, für die ich mich seit 20 Jahren stark mache, umzusetzen", sagte die Ministerin abschließend.

 

Steibl und Fuhrmann begrüßen Einigung zu Kinderrechten
Kinder brauchen Rahmenbedingungen, um sich entwickeln zu können
Wien (övp-pk) -
ÖVP-Familiensprecherin Ridi Steibl und ÖVP-Jugendsprecherin Abg. Mag. Silvia Fuhrmann freuen sich, dass mit dem Koalitionspartner nun eine Einigung zur Verankerung der Kinderrechte in die Verfassung zustande gekommen ist. "Auch die SPÖ hat nun eingesehen: Es geht um den Schutz, um das Wohl und um die Rechte der Kinder. Das hatte und hat Priorität für uns alle", so Steibl und Fuhrmann am 11.11.

"Kinder brauchen Rahmenbedingungen, um sich entwickeln zu können. Sie brauchen Unterstützung, Sicherheit und Geborgenheit, Möglichkeiten, sich zu entfalten und spürbare Akzeptanz. Daher haben wir Familienstaatssekretärin Christine Marek bei ihrem Vorhaben, die Kinderrechte in der Verfassung zu verankern, auch von Anfang an unterstützt und freuen uns nun umso mehr, dass es uns gelungen ist, einen Konsens zu erzielen", sagten die beiden ÖVP-Abgeordneten. Zur Klarstellung nachstehend der endgültige Text, auf den sich ÖVP und SPÖ nun geeinigt haben:

Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern
Artikel 1
Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig ist sowie auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung. Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.

Artikel 2
(1) Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen.
(2) Jedes Kind, das dauernd oder vorübergehend aus seinem familiären Umfeld herausgelöst ist, hat Anspruch auf besonderen Schutz und Beistand des Staates.

Artikel 3
Kinderarbeit ist verboten. Abgesehen von gesetzlich vorgesehenen begrenzten Ausnahmen darf das Mindestalter für den Eintritt in das Arbeitsleben das Alter, in dem die Schulpflicht endet, nicht unterschreiten.

Artikel 4
Jedes Kind hat das Recht auf angemessene Beteiligung und Berücksichtigung seiner Meinung in allen das Kind betreffenden Angelegenheiten, in einer seinem Alter und seiner Entwicklung entsprechenden Weise.

Artikel 5
(1) Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, die Zufügung seelischen Leides, sexueller Missbrauch und andere Misshandlungen sind verboten. Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung.
(2) Jedes Kind als Opfer von Gewalt oder Ausbeutung hat ein Recht auf angemessene Entschädigung und Rehabilitation. Das Nähere bestimmen die Gesetze.

Artikel 6
Jedes Kind mit Behinderung hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die seinen besonderen Bedürfnissen Rechnung tragen. Im Sinne des Artikel 7 Abs. 1 B-VG ist die Gleichbehandlung von behinderten und nicht behinderten Kindern in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.

Artikel 7
Eine Beschränkung der in den Artikeln 1, 2, 4 und 6 dieses Bundesverfassungsgesetzes gewährleisteten Rechte und Ansprüche ist nur zulässig, insoweit sie gesetzlich vorgesehen ist und eine Maßnahme darstellt, die in einer demokratischen Gesellschaft für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl des Landes, die Verteidigung der Ordnung und zur Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum Schutz der Gesundheit oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist.

Artikel 8
Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.

 

Haubner: Die Zeit ist mehr als reif
"Es wäre hoch an der Zeit, wenn alle Parteien junge Menschen verstärkt in den Mittelpunkt ihrer politischen Überlegungen stellen
Wien (bzö) - "Nach Jahrzehnten der Versprechungen und Lippenbekenntnisse ist die Zeit nun mehr als reif für eine Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung. Das BZÖ wird sich den Vorschlag der Regierungsparteien genau ansehen und bei einer vernünftigen Einigung werden wir für die notwendige 2/3-Mehrheit im Parlament sorgen", stellt BZÖ-Familiensprecherin Abg. Ursula Haubner fest.

"Es wäre hoch an der Zeit, wenn alle Parteien junge Menschen verstärkt in den Mittelpunkt ihrer politischen Überlegungen stellen. Die Jugend muss selbst in die politischen Entscheidungsprozesse verstärkt eingebunden werden, um ihre Rechte, Forderungen und Chancen noch besser wahrnehmen zu können", meinte Haubner.
 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament vertretenen Parteien –
sofern vorhanden! Die Reihenfolge der Beiträge richtet sich in der Regel nach deren
Mandatsstärke im Parlament bzw. nach der Hierarchie der Personen. Die Redaktion

 
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