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SWIFT-Abkommen |
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erstellt am
12 11. 09
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Swoboda:
Keine Entscheidung ohne Parlament
"KollegInnen im US Kongress in gleicher Augenhöhe und mit gleichem Selbstbewusstsein
gegenübertreten"
Wien (sk) - Hannes Swoboda, SPÖ-EU-Abgeordneter und Vizepräsident der S&D-Fraktion
im Europäischen Parlament, kommentierte am 11.11. den Entwurf der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft
für das geplante SWIFT-Abkommen mit den USA. Der Vertrag von Lissabon erweitere wesentlich die Rechte des
Parlaments, insbesondere in Bezug auf den Abschluss von Abkommen mit Drittstaaten und was den Schutz von persönlichen
Rechten betreffe. Für Swoboda ist es daher nicht akzeptabel, wenn der Rat das diesbezügliche SWIFT-Abkommen
mit den USA jetzt und ohne Teilnahme und Justierung des EU Parlaments abschließen möchte.
Es könne nicht akzeptiert werden, dass der amerikanische Kongress immer wieder Entscheidungen zu Lasten europäischer
BürgerInnen trifft aber andererseits das EU Parlament durch den Rat nicht die Möglichkeit bekomme, die
Rechte der EU Bürger zu schützen. "Dies habe ich auch bei meinem jüngsten Besuch im US-Kongress
den Abgeordneten klar und deutlich gesagt. Wir müssen endlich unseren Kolleginnen und Kollegen im US Kongress
in gleicher Augenhöhe und mit gleichem Selbstbewusstsein gegenübertreten", erklärte der Vizepräsident
der S&D Fraktion Hannes Swoboda abschließend |
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Strasser lehnt Ratsentwurf zu SWIFT-Abkommen ab
Vorgangsweise der schwedischen Präsidentschaft ist inakzeptabel
Brüssel (övp-pd) - Scharfe Kritik am Entwurf der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft
für das geplante SWIFT-Abkommen mit den USA äußert ÖVP-Europaklubobmann Dr. Ernst Strasser
am 11.11. "Ein nahezu unbegrenzter Zugriff der USA auf Daten europäischer Bankkunden ist absolut abzulehnen,
solange nicht Grundvoraussetzungen wie ein glasklarer Datenschutz und vollständige Reziprozität erfüllt
sind", so Strasser: "Das Europäische Parlament hat rasch reagiert und in seiner Sitzung vom 15.
September eine Guideline für die Verhandlungen verabschiedet. Ich erwarte, dass im Übergangsabkommen
diese Grundsätze auch berücksichtigt sind. Übermittelte Daten müssen den gleichen Rechtsmittelverfahren
unterliegen wie innerhalb der EU gespeicherte Daten, einschließlich Schadenersatz im Fall einer rechtswidrigen
Verarbeitung personenbezogener Daten. Weiters müssen die Übermittlungsersuchen sich auf spezifische,
gezielte Fälle der Terrorismusbekämpfung stützen und das Prinzip der Gegenseitigkeit muss strikt
eingehalten werden."
Das Europäische Parlament steht ohne wenn und aber für eine enge und gute Zusammenarbeit mit den USA
im Kampf gegen Terrorismus und internationale Kriminalität. Der Schutz unbescholtener Bürger steht für
uns aber im Vordergrund, nicht deren Überwachung", forderte Strasser eine selbstbewusstere Haltung der
Europäischen Union ein: "Gerade beim Datenschutz müssen wir mehr als bisher unsere europäischen
Standards verteidigen. Das kann und muss im Ernstfall auch einmal ein Nein gegenüber amerikanischen Wünschen
sein."
Strasser wies erneut darauf hin, dass mit dem Lissabon-Vertrag das Europäische Parlament in diesen Bereichen
volle Mitentscheidung habe und diese Möglichkeit auch voll nutzen werde. Der ÖVP- Europaklubobmann begrüßte
weiters, dass neben Österreich bereits Deutschland, Frankreich und Finnland Bedenken gegen den Inhalt des
Abkommens und die Art der Vorgangsweise angemeldet hätten. "Noch besteht Hoffnung auf eine vernünftige
Lösung. Ich erwarte mir vom Rat ein Ergebnis, das europäischen Standards entspricht und nicht amerikanischen
Forderungen widerstandslos nachgibt", so Strasser abschließend. |
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