Ungleichbehandlung  

erstellt am
11 11. 09

Hundstorfer begrüßt ÖVP-Vorstoß zur rechtlichen Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten
Sofortige gesetzliche Änderung für die völlige Gleichstellung bei Dienstfreistellungen möglich
Wien (bmask) - Sozialminister Rudolf Hundstorfer zeigt sich über die Signale aus der ÖVP erfreut, die Rechte von Angestellten und Arbeitern gleichstellen zu wollen. "In einigen Punkten wie bei der ?sonstigen Dienstfreistellung? - die nun bei Schließungen von Schulen zur Anwendung kommt - gibt es immer noch Unterschiede. Hier ist im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch ein kollektivvertraglicher Vorbehalt für Arbeiter verankert, der von der Regierung Schüssel im Jahr 2000 festgeschrieben wurde und bereits damals vom ÖGB kritisiert wurde. "Wir können in dieser Angelegenheit sehr rasch eine gesetzliche Änderung erreichen", unterstrich Hundstorfer.

"Ich werde daher nun, nachdem die ÖVP hier ebenfalls Änderungsabsichten äußert, die legistischen Voraussetzungen schaffen lassen, damit in Zukunft alle Arbeiter unabhängig vom Kollektivvertrag genauso wie die Angestellten eine Dienstfreistellung erhalten, wenn so wie jetzt Schulen gesperrt werden müssen und für ihre Kinder ansonsten keine Beaufsichtigung möglich ist", so Hundstorfer. Der Sozialminister geht davon aus, dass diese Anpassung im AGBG noch heuer umgesetzt werden kann, wenn die ÖVP mitgeht.

 

Wöginger: Unterschiede sind nicht mehr zeitgemäß
Die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten ist eine wesentliche Weichenstellung für soziale Gerechtigkeit
Wien (öaab) - "Der ÖAAB setzt mit der Forderung einer Gleichstellung von Arbeitern mit Angestellten den erfolgreichen Weg, eine moderne und soziale Arbeitnehmerorganisation zu sein, fort", so ÖVP-Sozialsprecher Abg.z.NR August Wöginger anlässlich des ÖAAB-Vorstoßes von Generalsekretärin Dr. Beatrix Karl im Ö1-Morgenjournals erfreut.
"Es gibt immer noch deutliche Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten bei den Kündigungsfristen und bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Auch bei den Entlassungsgründen wird bei Arbeitern immer noch die Gewerbeordnung aus dem Jahr 1859 herangezogen. Das ist nicht mehr zeitgemäß", kritisiert Wöginger.

Während Angestellte abhängig von der Dauer ihrer Beschäftigung vom Arbeitgeber nur unter der Einhaltung einer Mindestkündigungsfrist von sechs Wochen zu bestimmten Kündigungsterminen gekündigt werden dürfen, kann das Arbeitsverhältnis bei vielen Arbeitern trotz längerer Beschäftigung oftmals mit nur sehr kurzer Frist, manchmal ein Tag, zum Ende der Arbeitswoche gelöst werden.

Als "Gebot der Stunde" bezeichnet der Sozialsprecher deswegen die Gleichstellung. Diese sei rasch vorzunehmen. "Die Probleme, die die Situation im Falle der Schließung von einigen Schulen aufgrund der neuen Grippe für Arbeiter bringen, müssen behoben werden", so Wöginger. "Es kann nicht sein, dass wir in diesem Bereich immer noch differenzieren. Die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten ist ein Akt der sozialen Gerechtigkeit", so der Sozialsprecher. Wöginger begrüßt die Reaktion Hundstorfer und hofft, dass der zuständige Sozialminister möglichst rasch einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen wird.

 

Kickl: Arbeiter und Angestellte gleichstellen - gerade in der Krise
Auch einheitlicher Arbeitnehmerbegriff erforderlich - Schluss mit Mehrklassensystem bei sozialrechtlichen und arbeitsrechtlichen Absicherungen
Wien (fpd) - "Eine Gleichstellung wäre auf jeden Fall angebracht und die FPÖ hat sich auch über Jahre hinweg dafür ausgesprochen", erklärte FPÖ-Arbeitnehmersprecher NAbg. Herbert Kickl zur aktuellen Gleichstellungsdebatte im Rahmen der Rechte von Angestellten und Arbeitern. Gerade in Zeiten, wo Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer ohnehin durch eine Kombination aus Wirtschaftskrise und neoliberaler Vorgangsweise einer rot-schwarzen Regierung unter Druck gesetzt würden, müssten Ungerechtigkeiten ein für allemal beseitigt werden. "Ich traue aber insbesondere der ÖVP nicht über den Weg, wenn es um eine tatsächliche Stärkung der Arbeitnehmerposition geht. Das beweisen ja jetzt auch die aktuellen Lohnverhandlungen bei den Metallern", so Kickl weiter. In dieser Sache der Gleichstellung sei jedenfalls höchster Handlungsbedarf gegeben: Unterschiede bei Kündigungsfristen und Kündigungsterminen seien im Grunde nicht mehr wirklich zeitgemäß, ebenso wie die Dienstverhinderungsgründe in der Person des Arbeitnehmers.

Wichtig sei jedoch auch, dass man endlich zu einem einheitlichen Arbeitnehmerbegriff gelange, denn derzeit gebe es verschiedene Klassen von Arbeitern mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten. "Überhaupt wäre es eine gute Gelegenheit, endlich auch mit der Ungleichbehandlung bei atypischen Beschäftigungsverhältnissen aufzuräumen", betonte Kickl. Für diese gebe es etwa keinerlei Kollektivverträge. Gerade in Zeiten von steigender Teilzeitarbeit und prekären Beschäftigungsverhältnissen müsse man dafür sorgen, dass alle Arbeitnehmer in Österreich gleichgestellt und auch gleich geschützt seien. "Schön wenn man die beiden - Arbeiter und Angestellte - zusammenlegt, aber man soll auch die anderen nicht vergessen", mahnte Kickl abschließend.

 

Dolinschek: Rechtliche Unterschiede endlich beseitigen
Regierungsprogramm ist nur populistische Ankündigung geblieben
Wien (bzö) -
Zur Diskussion über eine Gesamtreform des Arbeitsrechts erinnerte BZÖ- Arbeitnehmersprecher Abg. Sigisbert Dolinschek, dass Schwarz und Rot schon im letzten Regierungsprogramm eine Neucodifizierung des Arbeitsrechtes festgeschrieben hatten, aber es sei wieder nur bei einer populistischen Ankündigung geblieben. "Wir brauchen aber einen modernen Arbeitnehmer-Begriff in allen relevanten Rechtsmaterien. Ebenso muss die vorherrschende Rechtszersplitterung rasch beseitigt werden", verlangt Dolinschek. "Die rechtlichen Unterschiede bei den "sonstigen Dienstfreistellungen" zwischen Arbeitern und Angestellten ist endlich zu beseitigen, denn eine Frau, die derzeit als Arbeiterin gemeldet ist, bekommt bei einer Schulschließung keine Dienstfreistellung; das kann es wohl nicht sein", meinte Dolinschek.

 

  Öllinger: Gleiche Rechte für alle ArbeitnehmerInnen
Klare Abgrenzung von selbständiger und unselbständiger Arbeit, um Scheinselbständigkeit und prekäre Arbeitsverhältnisse zu verhindern
Wien (grüne) - "Die absurde Ungleichbehandlung von ArbeiterInnen und Angestellten muss ein Ende haben", verlangt Karl Öllinger, Sozialsprecher der Grünen. "Es ist skurril, wenn für österreichische ArbeiterInnen im Jahr 2010 Kündigungsbestimmungen aus dem Jahr 1859 gelten". Der Vorstoß des ÖAAB geht allerdings nicht weit genug: "Wenn im ArbeitnehmerInnenrecht aufgeräumt wird, muss auch wieder eine eindeutige Abgrenzung von unselbständiger und selbständiger Arbeit geschaffen werden. Nur so kann Scheinselbständigkeit und der Ausbeutung in prekären Arbeitsverhältnissen einen Riegel vorgeschoben werden", fordert Öllinger.

Der Vorstoß des ÖAAB kommt für den Sozialsprecher, ein wenig überraschend. Die Grünen hatten in der Vergangenheit wiederholt Anträge auf Änderung der skurrilen Bestimmungen von 1859 eingebracht und waren stets bei allen Regierungsparteien abgeblitzt - egal, ob ÖVP, SPÖ, FPÖ oder BZÖ gerade in der Regierung waren. Erst im Sozialausschuss vom 14. Oktober 2009 war ein diesbezüglicher Antrag auf Antrag von ÖAAB-Abgeordneten auf den St. Nimmerleinstag vertagt worden.

 

 Achitz: Auch ArbeiterInnen sollen bei ihren Kindern bleiben dürfen
Modernes Arbeitsrecht notwendig, das auch für Freie DienstnehmerInnen gilt
Wien (ögb) - "Es freut mich sehr, dass der ÖGB für seine Forderung nach einem einheitlichen Arbeitsrecht nun auch Unterstützung vom ÖAAB erhält", sagt Bernhard Achitz, Leitender Sekretär im ÖGB. ÖAAB-Generalsekretärin Beatrix Karl hatte im ORF-Morgenjournal die Gleichstellung von ArbeiterInnen mit Angestellten gefordert. Als nächsten Schritt fordert der ÖGB eine Gesetzesänderung, die auch den ArbeiterInnen Lohnfortzahlung zusichert, wenn sie zum Beispiel bei ihren Kindern bleiben, wenn etwa deren Schulen wegen Grippewelle geschlossen werden. "In sehr vielen Kollektivverträgen haben das die Gewerkschaften auch schon durchgesetzt. Für alle anderen ist jetzt eine gesetzliche Regelung notwendig, die den ArbeiterInnen die gleichen Rechte gibt, wie sie im Dienstverhinderungs-Paragraphen §8 (3)des Angestelltengesetzes festgelegt sind.

"Das ist ein Punkt, der so schnell wie möglich umgesetzt werden muss. Als nächsten Schritt fordert der ÖGB ein neues, zeitgemäßes Arbeitsrecht mit einem einheitlichen ArbeitnehmerInnenbegriff", so Achitz. Eingebunden müssten auch atypisch Beschäftigte werden; Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen sollten bestehen bleiben, wenn das sachlich gerechtfertigt und geboten ist.++++"Vor allem freie DienstnehmerInnen müssen besser geschützt werden - vor allem durch Kollektivverträge. In einem Kollektivvertrag geregelte Entlohnung, Arbeitszeiten und vieles mehr müssen in Zukunft auch für freie DienstnehmerInnen gelten - dann zahlt es sich für Unternehmer nämlich nicht mehr aus, Menschen aus der Sicherheit echter Arbeitsverhältnisse hinauszudrängen", so Achitz.

ÖGB-Forderungen für ein einheitliches Arbeitsrecht:

  • Freie DienstnehmerInnen sind in die arbeitsrechtliche Absicherung explizit aufzunehmen, die Möglichkeit, Kollektivverträge auszuhandeln ist im Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) auf freie DienstnehmerInnen auszuweiten.
  • Der ArbeitnehmerInnen-Begriff ist auf die wirtschaftliche Abhängigkeit auszuweiten. Freie Dienstnehmerinnen sind in die arbeitsrechtliche Absicherung explizit aufzunehmen, die Möglichkeit, Kollektivverträge auszuhandeln ist im Arbeitsverfassungsgesetz auf freie Dienstnehmerinnen auszuweiten.
  • Vereinheitlichung der Entgeltfortzahlung. Berechnung des Entgelts nach dem fiktiven Ausfallsprinzip, Erhöhung des Grundanspruchs auf 13 Wochen volles und vier Wochen halbes Entgelt, gesonderter, zusätzlicher Entgeltfortzahlungsanspruch nach Arbeitsunfällen.
  • Vereinheitlichung der Kündigungsfristen
  • Moderne Lebensformen brauchen moderne Rechtslagen: Veränderungen im Zusammenleben, z. B. Patchworkfamilien oder gleichgeschlechtlich Partnerschaften, machen eine Anpassung im Arbeitsrecht nötig, insbesondere bei den Regelungen zur Pflegefreistellung und Karenz.
 
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