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Ungleichbehandlung |
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erstellt am
11 11. 09
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Hundstorfer
begrüßt ÖVP-Vorstoß zur rechtlichen Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten
Sofortige gesetzliche Änderung für die völlige Gleichstellung bei Dienstfreistellungen
möglich
Wien (bmask) - Sozialminister Rudolf Hundstorfer zeigt sich über die Signale aus der ÖVP
erfreut, die Rechte von Angestellten und Arbeitern gleichstellen zu wollen. "In einigen Punkten wie bei der
?sonstigen Dienstfreistellung? - die nun bei Schließungen von Schulen zur Anwendung kommt - gibt es immer
noch Unterschiede. Hier ist im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch ein kollektivvertraglicher Vorbehalt für
Arbeiter verankert, der von der Regierung Schüssel im Jahr 2000 festgeschrieben wurde und bereits damals vom
ÖGB kritisiert wurde. "Wir können in dieser Angelegenheit sehr rasch eine gesetzliche Änderung
erreichen", unterstrich Hundstorfer.
"Ich werde daher nun, nachdem die ÖVP hier ebenfalls Änderungsabsichten äußert, die legistischen
Voraussetzungen schaffen lassen, damit in Zukunft alle Arbeiter unabhängig vom Kollektivvertrag genauso wie
die Angestellten eine Dienstfreistellung erhalten, wenn so wie jetzt Schulen gesperrt werden müssen und für
ihre Kinder ansonsten keine Beaufsichtigung möglich ist", so Hundstorfer. Der Sozialminister geht davon
aus, dass diese Anpassung im AGBG noch heuer umgesetzt werden kann, wenn die ÖVP mitgeht. |
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Wöginger: Unterschiede sind nicht mehr zeitgemäß
Die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten ist eine wesentliche Weichenstellung
für soziale Gerechtigkeit
Wien (öaab) - "Der ÖAAB setzt mit der Forderung einer Gleichstellung von Arbeitern
mit Angestellten den erfolgreichen Weg, eine moderne und soziale Arbeitnehmerorganisation zu sein, fort",
so ÖVP-Sozialsprecher Abg.z.NR August Wöginger anlässlich des ÖAAB-Vorstoßes von Generalsekretärin
Dr. Beatrix Karl im Ö1-Morgenjournals erfreut.
"Es gibt immer noch deutliche Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten bei den Kündigungsfristen
und bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Auch bei den Entlassungsgründen wird bei Arbeitern immer
noch die Gewerbeordnung aus dem Jahr 1859 herangezogen. Das ist nicht mehr zeitgemäß", kritisiert
Wöginger.
Während Angestellte abhängig von der Dauer ihrer Beschäftigung vom Arbeitgeber nur unter der Einhaltung
einer Mindestkündigungsfrist von sechs Wochen zu bestimmten Kündigungsterminen gekündigt werden
dürfen, kann das Arbeitsverhältnis bei vielen Arbeitern trotz längerer Beschäftigung oftmals
mit nur sehr kurzer Frist, manchmal ein Tag, zum Ende der Arbeitswoche gelöst werden.
Als "Gebot der Stunde" bezeichnet der Sozialsprecher deswegen die Gleichstellung. Diese sei rasch vorzunehmen.
"Die Probleme, die die Situation im Falle der Schließung von einigen Schulen aufgrund der neuen Grippe
für Arbeiter bringen, müssen behoben werden", so Wöginger. "Es kann nicht sein, dass wir
in diesem Bereich immer noch differenzieren. Die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten ist ein Akt der
sozialen Gerechtigkeit", so der Sozialsprecher. Wöginger begrüßt die Reaktion Hundstorfer
und hofft, dass der zuständige Sozialminister möglichst rasch einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen
wird. |
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Kickl: Arbeiter und Angestellte gleichstellen - gerade in der Krise
Auch einheitlicher Arbeitnehmerbegriff erforderlich - Schluss mit Mehrklassensystem bei
sozialrechtlichen und arbeitsrechtlichen Absicherungen
Wien (fpd) - "Eine Gleichstellung wäre auf jeden Fall angebracht und die FPÖ hat sich
auch über Jahre hinweg dafür ausgesprochen", erklärte FPÖ-Arbeitnehmersprecher NAbg. Herbert
Kickl zur aktuellen Gleichstellungsdebatte im Rahmen der Rechte von Angestellten und Arbeitern. Gerade in Zeiten,
wo Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer ohnehin durch eine Kombination aus Wirtschaftskrise und neoliberaler Vorgangsweise
einer rot-schwarzen Regierung unter Druck gesetzt würden, müssten Ungerechtigkeiten ein für allemal
beseitigt werden. "Ich traue aber insbesondere der ÖVP nicht über den Weg, wenn es um eine tatsächliche
Stärkung der Arbeitnehmerposition geht. Das beweisen ja jetzt auch die aktuellen Lohnverhandlungen bei den
Metallern", so Kickl weiter. In dieser Sache der Gleichstellung sei jedenfalls höchster Handlungsbedarf
gegeben: Unterschiede bei Kündigungsfristen und Kündigungsterminen seien im Grunde nicht mehr wirklich
zeitgemäß, ebenso wie die Dienstverhinderungsgründe in der Person des Arbeitnehmers.
Wichtig sei jedoch auch, dass man endlich zu einem einheitlichen Arbeitnehmerbegriff gelange, denn derzeit gebe
es verschiedene Klassen von Arbeitern mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten. "Überhaupt wäre
es eine gute Gelegenheit, endlich auch mit der Ungleichbehandlung bei atypischen Beschäftigungsverhältnissen
aufzuräumen", betonte Kickl. Für diese gebe es etwa keinerlei Kollektivverträge. Gerade in
Zeiten von steigender Teilzeitarbeit und prekären Beschäftigungsverhältnissen müsse man dafür
sorgen, dass alle Arbeitnehmer in Österreich gleichgestellt und auch gleich geschützt seien. "Schön
wenn man die beiden - Arbeiter und Angestellte - zusammenlegt, aber man soll auch die anderen nicht vergessen",
mahnte Kickl abschließend. |
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Dolinschek: Rechtliche Unterschiede endlich beseitigen
Regierungsprogramm ist nur populistische Ankündigung geblieben
Wien (bzö) - Zur Diskussion über eine Gesamtreform des Arbeitsrechts erinnerte BZÖ- Arbeitnehmersprecher
Abg. Sigisbert Dolinschek, dass Schwarz und Rot schon im letzten Regierungsprogramm eine Neucodifizierung des Arbeitsrechtes
festgeschrieben hatten, aber es sei wieder nur bei einer populistischen Ankündigung geblieben. "Wir brauchen
aber einen modernen Arbeitnehmer-Begriff in allen relevanten Rechtsmaterien. Ebenso muss die vorherrschende Rechtszersplitterung
rasch beseitigt werden", verlangt Dolinschek. "Die rechtlichen Unterschiede bei den "sonstigen Dienstfreistellungen"
zwischen Arbeitern und Angestellten ist endlich zu beseitigen, denn eine Frau, die derzeit als Arbeiterin gemeldet
ist, bekommt bei einer Schulschließung keine Dienstfreistellung; das kann es wohl nicht sein", meinte
Dolinschek. |
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Öllinger: Gleiche Rechte für alle ArbeitnehmerInnen
Klare Abgrenzung von selbständiger und unselbständiger Arbeit, um Scheinselbständigkeit
und prekäre Arbeitsverhältnisse zu verhindern
Wien (grüne) - "Die absurde Ungleichbehandlung von ArbeiterInnen und Angestellten muss
ein Ende haben", verlangt Karl Öllinger, Sozialsprecher der Grünen. "Es ist skurril, wenn für
österreichische ArbeiterInnen im Jahr 2010 Kündigungsbestimmungen aus dem Jahr 1859 gelten". Der
Vorstoß des ÖAAB geht allerdings nicht weit genug: "Wenn im ArbeitnehmerInnenrecht aufgeräumt
wird, muss auch wieder eine eindeutige Abgrenzung von unselbständiger und selbständiger Arbeit geschaffen
werden. Nur so kann Scheinselbständigkeit und der Ausbeutung in prekären Arbeitsverhältnissen einen
Riegel vorgeschoben werden", fordert Öllinger.
Der Vorstoß des ÖAAB kommt für den Sozialsprecher, ein wenig überraschend. Die Grünen
hatten in der Vergangenheit wiederholt Anträge auf Änderung der skurrilen Bestimmungen von 1859 eingebracht
und waren stets bei allen Regierungsparteien abgeblitzt - egal, ob ÖVP, SPÖ, FPÖ oder BZÖ gerade
in der Regierung waren. Erst im Sozialausschuss vom 14. Oktober 2009 war ein diesbezüglicher Antrag auf Antrag
von ÖAAB-Abgeordneten auf den St. Nimmerleinstag vertagt worden. |
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Achitz: Auch ArbeiterInnen sollen bei ihren Kindern bleiben dürfen
Modernes Arbeitsrecht notwendig, das auch für Freie DienstnehmerInnen gilt
Wien (ögb) - "Es freut mich sehr, dass der ÖGB für seine Forderung nach einem
einheitlichen Arbeitsrecht nun auch Unterstützung vom ÖAAB erhält", sagt Bernhard Achitz, Leitender
Sekretär im ÖGB. ÖAAB-Generalsekretärin Beatrix Karl hatte im ORF-Morgenjournal die Gleichstellung
von ArbeiterInnen mit Angestellten gefordert. Als nächsten Schritt fordert der ÖGB eine Gesetzesänderung,
die auch den ArbeiterInnen Lohnfortzahlung zusichert, wenn sie zum Beispiel bei ihren Kindern bleiben, wenn etwa
deren Schulen wegen Grippewelle geschlossen werden. "In sehr vielen Kollektivverträgen haben das die
Gewerkschaften auch schon durchgesetzt. Für alle anderen ist jetzt eine gesetzliche Regelung notwendig, die
den ArbeiterInnen die gleichen Rechte gibt, wie sie im Dienstverhinderungs-Paragraphen §8 (3)des Angestelltengesetzes
festgelegt sind.
"Das ist ein Punkt, der so schnell wie möglich umgesetzt werden muss. Als nächsten Schritt fordert
der ÖGB ein neues, zeitgemäßes Arbeitsrecht mit einem einheitlichen ArbeitnehmerInnenbegriff",
so Achitz. Eingebunden müssten auch atypisch Beschäftigte werden; Sonderregelungen für bestimmte
Berufsgruppen sollten bestehen bleiben, wenn das sachlich gerechtfertigt und geboten ist.++++"Vor allem freie
DienstnehmerInnen müssen besser geschützt werden - vor allem durch Kollektivverträge. In einem Kollektivvertrag
geregelte Entlohnung, Arbeitszeiten und vieles mehr müssen in Zukunft auch für freie DienstnehmerInnen
gelten - dann zahlt es sich für Unternehmer nämlich nicht mehr aus, Menschen aus der Sicherheit echter
Arbeitsverhältnisse hinauszudrängen", so Achitz.
ÖGB-Forderungen für ein einheitliches Arbeitsrecht:
- Freie DienstnehmerInnen sind in die arbeitsrechtliche Absicherung explizit aufzunehmen, die Möglichkeit,
Kollektivverträge auszuhandeln ist im Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) auf freie DienstnehmerInnen auszuweiten.
- Der ArbeitnehmerInnen-Begriff ist auf die wirtschaftliche Abhängigkeit auszuweiten. Freie Dienstnehmerinnen
sind in die arbeitsrechtliche Absicherung explizit aufzunehmen, die Möglichkeit, Kollektivverträge auszuhandeln
ist im Arbeitsverfassungsgesetz auf freie Dienstnehmerinnen auszuweiten.
- Vereinheitlichung der Entgeltfortzahlung. Berechnung des Entgelts nach dem fiktiven Ausfallsprinzip, Erhöhung
des Grundanspruchs auf 13 Wochen volles und vier Wochen halbes Entgelt, gesonderter, zusätzlicher Entgeltfortzahlungsanspruch
nach Arbeitsunfällen.
- Vereinheitlichung der Kündigungsfristen
- Moderne Lebensformen brauchen moderne Rechtslagen: Veränderungen im Zusammenleben, z. B. Patchworkfamilien
oder gleichgeschlechtlich Partnerschaften, machen eine Anpassung im Arbeitsrecht nötig, insbesondere bei den
Regelungen zur Pflegefreistellung und Karenz.
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