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Postdienstgesetz |
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erstellt am
10 11. 09
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Bures:
Erstmals flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen gesetzlich festgeschrieben
Ministerin legt neues Postmarktgesetz im Verkehrausschuss vor
Wien (bmvit) - Infrastrukturministerin Doris Bures legt am 10.11. dem Verkehrsausschuss das neue
Postmarktgesetz vor. Mit diesem Gesetz wird erstmals eine Mindestanzahl von 1.650 Postgeschäftsstellen gewährleistet
und damit zum ersten Mal die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen gesetzlich
festgeschrieben. "Mir war es wichtig, dass die Verunsicherung infolge der Schließungswellen seit dem
Jahr 2000 beendet wird und Versorgungssicherheit gegeben ist. Und das ist uns mit diesem Postmarktgesetz gelungen",
so Bures.
Für Bures gibt es vier zentrale Punkte, die dieses Gesetz kennzeichnen und die einen wesentlichen Fortschritt
bedeuten:
1.Erstmals Mindestanzahl an Postgeschäftsstellen garantiert
Mit der vorgesehenen Mindestanzahl von 1.650 Postgeschäftsstellen wird das Angebot im Vergleich zu
heute sogar erweitert. Das bedeutet eine flächendeckende Versorgung auf sehr hohem Niveau. Das ist gut für
die Bevölkerung und gut für den Wirtschaftsstandort.
2.Kein "Rosinenpicken" möglich
Das Postmarktgesetz schafft klare und faire Rahmenbedingungen für den Universaldienstleister Post
AG und alle anderen Marktteilnehmer. Zudem werden Kostennachteile des Universaldienstleisters, der auch in weniger
dicht besiedelten Gebieten das volle Angebot an Postdienstleistungen garantieren muss, durch einen Universaldienstfonds
ausgeglichen - "Rosinen-Picken" wird damit ausgeschlossen.
3. Kein Lohndumping
Zugleich ist das Postmarktgesetz eine klare Absage an Lohndumping. Denn die ArbeitnehmerInnen von konzessionierten
Postdienstleistern müssen nach einem Kollektivvertrag beschäftigt werden. Bures: "Wir haben klargemacht,
dass Lohndumping kein Instrument in einem fairen Wettbewerb sein kann."
4. Klare Regeln für Hausbrieffachanlagen - keine Belastung für Haus-Eigentümer und Mieter
Außerdem gibt es endlich eine Lösung für die Umrüstung der Hausbrieffachanlagen. Die
Umrüstung ist 2006 nach dem VfGH-Urteil ganz zum erliegen gekommen, weil da die Haus-Eigentümer und Mieter
belastet wurden. Jetzt wird klargestellt, dass die Umrüstung von der Post AG bis Ende 2012 vorgenommen werden
muss und die alternativen Anbieter sich an den Kosten beteiligen. Das heißt zugleich, dass MieterInnen und
Haus-EigentümerInnen nicht belastet werden. "Mein Ziel war es, den gesetzlichen Rahmen für die flächendeckende
Versorgung mit qualitativ hochwertigen und leistbaren Postdienstleistungen sicherzustellen. Das neue Postmarktgesetz
bringt dafür weitreichende Regelungen, mit denen Postdienstleistungen auch im ländlichen Raum garantiert
sind und der Wirtschaftsstandort gestärkt wird", hielt die Ministerin fest. |
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Maier: Postmarktgesetz sorgt für faire Wettbewerbsbedingungen
Österreichweite Versorgung mit Postdiensten sichergestellt - Gesetz heute im Verkehrsausschuss
Wien (övp-.pk) - Die dem Verkehrsausschuss vorliegende Regierungsvorlage zum Postmarktgesetz
beinhaltet die flächendeckende Grundversorgung der österreichischen Bevölkerung mit Postdienstleistungen,
so ÖVP-Verkehrssprecher Abg. Dr. Ferdinand Maier anlässlich der Sitzung. Sie verfolgt zudem die Ziele
des Volksbegehrens "Stopp dem Postraub", das die Aufrechterhaltung der Infrastruktur und dadurch die
Sicherung von Postdienstleistungen zu gleichen Bedingungen für die gesamte Bevölkerung zum Ziel hat.
Das Volksbegehren wird heute im Verkehrsausschuss behandelt.
"Ab 2011 wird der Postmarkt in Österreich in Folge einer europäischen Richtlinie vollständig
liberalisiert. Wichtig ist es daher, dass die Post auf dem liberalisierten Markt erfolgreich agieren kann, denn
die Post steht dann mit privaten Konkurrenten im freien Wettbewerb", erläuterte Maier. Mit dem neuen
Postmarktgesetz würden die notwendigen Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass die Post und ihre neuen
Mitbewerber im liberalisierten Markt erfolgreich arbeiten können. Das sichere Arbeitsplätze, verbessere
das Service für die Kunden und bringe Planungssicherheit für alle Marktteilnehmer im Postmarkt. Andererseits
biete es auch anderen Bewerbern die Chance, auf dem österreichischen Markt bestehen zu können.
"Unser wichtigstes Ziel haben wir erreicht: Die Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen -
auch in ländlichen Gebieten - ist garantiert. Das stellen die mindestens 1.650 Postgeschäftsstellen (Postämter
und Postpartner) sicher, die im Gesetz gefordert werden und damit sichergestellt sind", so Maier. Universaldienstanbieter
- also der Zusteller, der auch in entlegenen Regionen Briefe austrägt - sei weiterhin die Post. Es bleibe
daher dabei: "Die Post bringt allen was! Auch künftig darf kein Postamt geschlossen werden, ohne einen
qualitativ gleichwertigen Ersatz durch einen Postpartner zu schaffen."
Weiters ist klar geregelt: Die Verantwortung für Schließungen kann nicht auf Bürgermeister abgewälzt
werden. Für die neuen Postdienstleister braucht es neue Hausbrieffachanlagen, die allen Marktteilnehmern zugänglich
sind. Die Kosten dafür tragen aber die Post und ihre Mitbewerber. Hauseigentümer/Mieter werden jedenfalls
nicht zur Kasse gebeten.
Die Österreichische Post Aktiengesellschaft ist ein erfolgreiches, börsenotiertes Unternehmen. Wir wollen,
dass es das auch im freien Wettbewerb mit privaten Anbietern bleibt. Deshalb sind wir bestrebt, im Sinne eines
unternehmerischen Erfolgs Dienstleistungen im Interesse von Konsumenten und Bediensteten marktgerecht erhalten
bleiben. |
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Deimek: "Postdienstleistungen müssen auch in Zukunft sichergestellt werden!"
Freiheitliche fordern die Sicherung der Post-Arbeitsplätze sowie eine flächendeckende
und erschwingliche Versorgung mit Postdienstleistungen
Wien (fpd) - Bereits vor dem Verkehrsausschuss des Nationalrats stellt FPÖ-Mandatar Gerhard
Deimek eindeutig fest: "Das zu behandelnde Volksbegehren ,Stopp dem Postraub' ist auch im Sinne der FPÖ!"
Den Initiatoren des Volksbegehrens geht es darum, auch in einem liberalisierten Postmarkt einen fairen Wettbewerb
und damit die Qualität der Postdienstleistungen auch in ländlichen Regionen zu erhalten sowie natürlich
die auch Arbeitsplätze der Postbediensteten. Deimek weiter: "Die Bevölkerung muss auch weiterhin
darauf vertrauen können, dass dieses seit Jahrzehnten funktionierende System bestehen bleibt."
Weiters wird im heutigen Ausschuss der Antrag des FPÖ-Verkehrssprechers NAbg. Harald Vilimsky zum Thema "Qualitativ
hochwertige, flächendeckende und allgemein erschwingliche Versorgung mit Postdienstleistungen" behandelt.
Dieser Entschließungsantrag zielt auf die Änderung der Post-Universaldienstverordnung ab und enthält
konkrete Bedingungen für den Betrieb von Postämtern mit eigenem Personal. Deimek abschließend:
"Österreich braucht eine dauerhafte Versorgung. Aber nicht nur Dienstleistungen sondern auch Arbeitsplätze
müssen sichergestellt werden, um einen nachhaltige Lösung für alle Bürger gewährleisten
zu können." |
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Schatz: Regierungsvorlage zum Postmarktgesetz bleibt zahnlos
Lohn- und Sozialdumping vorprogrammiert
Wien (grüne) - "Das morgen im Verkehrsausschuss zu verhandelnde Postmarktgesetz wird eine
weitere Ausbreitung von Lohn- und Sozialdumping am Postmarkt nicht verhindern. Trotz jahrelanger Versprechen vom
früheren Infrastrukturminister Faymann und der aktuell zuständigen Ministerin Bures wird der neu liberalisierte
Briefsektor genauso zur Niedriglohnbranche mit prekären Beschäftigungsverhältnissen werden, wie
das bei den Paketzustellern schon jetzt der Fall ist. Der neue Wettbewerb findet also voll auf Kosten der Beschäftigten
statt - wieder einmal", kritisiert Birgit Schatz, ArbeitnehmerInnensprecherin der Grünen.
Und das, wo doch der von der Regierung zur Marktregulierung gewählte Weg eines Konzessionierungsverfahrens
für neue Marktteilnehmer viele Möglichkeiten geboten hätte: "Durch das Konzessionsierungsverfahren
hat der Gesetzgeber die Chance Mindeststandards zu definieren, was die Löhne und Arbeitsbedingungen betrifft.
Aber die Formulierung, die jetzt im Entwurf steht, hat reine Alibifunktion. Jeder neue Postdienstleister kann sich
herauspicken, wie und zu welchen Bedingungen er seine Leute beschäftigt. Das dies in der Regel die für
ihn billigsten und für den Beschäftigten ungünstigsten Bedingungen sein werden, ist absehbar und
ja bereits am Paketmarkt zu beobachten." so Schatz.
"Ich bin sehr gespannt, wie Ministerin Bures morgen zu diesem Problem Stellung bezieht. Denn die Regierungsvorlage
geht nochmals hinter den ohnehin schon schwachen Ministerialentwurf zurück. Offenbar sind die Beschäftigten
am Postmarkt einem weiteren Kniefall der SPÖ vor den Interessen des ÖVP-Klientels zum Opfer gefallen.
Wir Grüne werden da sicher nicht mitmachen und bereiten bereits entsprechende Anträge vor", erklärt
Schatz abschließend. |
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Mumelter kritisiert Bures-Entwurf
Handelsverband: Flächendeckende Verhinderung eines modernen Postmarkts gesetzlich
festgeschrieben
Wien (handelsverband) - Der Österreichische Handelsverband kritisiert das neue Postmarktgesetz
von Infrastrukturministerin Doris Bures scharf. "Wenn die Ministerin glaubt, mit dem Postmarktgesetz, dass
sie heute dem Verkehrsausschuss vorlegt, etwas gegen die Verunsicherung zu tun, wenn sie erstmals eine 'Mindestanzahl
von 1.650 Postgeschäftsstellen gesetzlich gewährleistet und damit zum ersten Mal die flächendeckende
Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen gesetzlich festschreibt', dann streut sie entweder absichtlich
Sand in unser aller Augen oder sie irrt", erklärt Stefan Mumelter, Geschäftsführer des Österreichischen
Handelsverbandes. Das Gegenteil sei der Fall.
Bures selbst räumt in ihrer heutigen Aussendung ein, dass es die 1.650 Postgeschäftsstellen gar nicht
mehr gebe. Die gab es vor dem Entwurf im Frühjahr, aber seither seien weitere 470 Postämter geschlossen
worden. Dass sie nun ein privatwirtschaftliches Unternehmen wie die Post per Gesetz zu 1.650 Geschäftsstellen
zwingen will, entspricht zwar ideologisch einem staatswirtschaftlichen Ansatz, funktioniere aber verfassungskonform
nicht. "Diese Chimäre schafft weitere Rechtsunsicherheit, dient weder der Versorgungssicherheit noch
dem Wirtschaftsstandort und die Ministerin weiß das vermutlich auch", unterstellt Mumelter.
Des Weiteren glaubt Bures, mit ihrem Entwurf "das Rosinenpicken" zu verhindern, wie es wörtlich
in ihrer Aussendung heißt. "Das ist richtig. Die Rosinen im Postmarkt werden an die Post verfüttert",
kritisiert Mumelter, denn durch die Definition des Universaldienstes und die Regelungen zur Kostentragung wird
die ÖPAG gegenüber alternativen Dienstleistern erheblich bevorzugt. Der im Gesetz geschaffene Universaldienstfonds
sei ein weiteres Element zur Zementierung wettbewerblicher Ungleichheiten.
Das dritte wesentliche Element des Postmarktgesetzes erblickt Bures in der Verhinderung von Lohndumping. Auch der
Handelsverband sei gegen Lohndumping, allerdings schütte der Entwurf das Kind mit dem Bade aus, bekräftigt
Mumelter. Das Gesetz sei allerdings so formuliert, dass jedenfalls der Kollektivvertrag der Post AG in Geltung
treten werde. Dieser sei aber so gestaltet, dass die Schaffung neuer Arbeitsplätze mit höchster Wahrscheinlichkeit
verhindert werde, wie das Beispiel Deutschland zeige. Auch diese Regelung sei in Wahrheit ein verstecktes Markteintrittshindernis
für alternative Anbieter.
Als vierten Punkt rühmt die Ministerin ihre verfassungs- und europarechtswidrigen Regelungen zur Umrüstung
der Hausbrieffachanlagen. Durch die langen Übergangsfristen und die Art der Regelung zur Kostentragung sei
ein weiteres Markteintrittshindernis für Alternative festgeschrieben und der ultimative Beweis erbracht, dass
es um ein Postschutzgesetz geht. Wenn es also heute in einer Aussengung der ÖVP heißt, ab 2011 werde
der Postmarkt in Österreich in Folge einer europäischen Richtlinie vollständig liberalisiert, dann
müsse sie heute im Ausschuss zumindest darauf bestehen, dass wenigstens die Hausbrieffachanlagen noch 2010
umgerüstet werden, so Mumelter.
Es sei eine einmalige Chance verpasst worden, ein modernes Postmarktgesetz zu beschließen. "Stattdessen
werden provinzielle staatswirtschaftliche Standards und Rechtsunsicherheit für die nächsten fünf
Jahre festgeschrieben - und dies zum Schaden für den Wirtschaftsstandort", so Mumelter abschließend.
Der Handelsverband wurde 1923 gegründet und ist heute eine freiwillige Interessenvertretung von mehr als 150
großen Handelsbetrieben in Österreich. Er nimmt die Funktionen eines Wirtschafts-, Berufs- und Arbeitgeberverbandes
wahr. Darüber hinaus versteht sich der Verband als handelsorientiertes Dienstleistungszentrum und als branchenübergreifendes
Wirtschaftsforum und Plattform für den politischen, rechtlichen und technologischen Dialog und Informationstransfer.
Mit Richtlinien, Kennzeichen und Gütesiegeln setzt der Handelsverband Standards und fördert das Qualitätsbewusstsein
und Vertrauen der Konsument/innen zum Handel. |
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