Wr. Landesregierung beschließt EU-Beschwerde gegen AKW Mochovce   

erstellt am
10. 11. 09

Enorme Sicherheitsdefizite und zahllose Verfahrensmängel im grenznahen Atomkraftwerk
Wien (rk) - Eine Beschwerde an die EU-Kommission in Sachen Mochovce hat heute die Wiener Landesregierung einstimmig beschlossen. Konkret wurde Beschwerde wegen "Nichtbeachtung des Gemeinschaftsrechts" eingelegt, darüber hinaus wurde ein "Auskunftsersuchen" an die EU-Kommission ermittelt. "Nach der Teilnahme am grenzüberschreitenden UVP-Verfahren ist die nun erfolgte EU-Beschwerde der nächste Schritt des Landes Wien im Kampf gegen das AKW Mochovce", erläutert Umweltstadträtin Ulli Sima. Nur 160 km von Wien entfernt sollen die Blöcke 3 und 4 ausgebaut werden.

Großteil des AKWs fertig gestellt, ohne Öffentlichkeit einzubinden
Konkret wird in der Beschwerde des Landes Wien auf einen Verstoß gegen den EURATOM-Vertrag und die gravierenden Sicherheitsmängel der geplanten Blöcke 3 und 4 verwiesen.

Weiters haben die Betreiber nach Ansicht der Wiener Landesregierung gegen die von allen Staaten der EU und der EU selbst unterzeichneten Aarhus Konvention verstoßen. Faktum ist, dass vor Einbindung der Öffentlichkeit bereits 70 Prozent der Baukörper und rund 30 Prozent der technischen Einbauten fertig gestellt waren. "Es ist völlig inakzeptabel, die Öffentlichkeit vor vollendete Tatsachen zu stellen", kommentiert Umweltstadträtin Ulli Sima. Internationales Recht regelt in der sogenannten "Aarhus-Konvention klar, dass jede Vertragspartei verpflichtet ist, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu einem Zeitpunkt durchzuführen, zu dem alle Optionen noch offen sind. "Davon kann in Mochovce keine Rede sein, die beiden Blöcke stehen, die Anlagenteile aus den 80er Jahren sind zum Teil eingebaut, zum Teil eingemottet", so Sima. Weiterer Punkt der Beschwerde ist, dass keine Überprüfung des UVP-Verfahrens vor einem Gericht oder einer unabhängigen und unparteiischen Stelle durchgesetzt werden kann, was nach Artikel 10 a der EU-Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG idgF) aber möglich sein muss. Die Wiener Umweltanwaltschaft als Atomschutzbeauftragte der Stadt Wien hat die fachlichen Unterlagen für die Beschwerde ausgearbeitet.

204.000 Wienerinnen und Wiener gegen Mochovce
Beim grenzüberschreitenden UVP-Verfahren haben sich über 204.000 Wienerinnen und Wiener beteiligt und ihren persönlichen Einspruch gegen Mochovce deponiert. Im Rahmen eines Anti-Atom- Gipfels mit allen vier im Rathaus vertretenen Parteien wurde am 28. September beim Anti-Atom-Gipfel die Landesregierung aufgefordert, eine Beschwerde bei der EU-Kommission einzulegen, da der Verdacht bestand, dass die Slowakei das UVP-Verfahren nicht EU-konform umsetzt. "Diesen Beschluss haben wir nun umgesetzt, das Land Wien wird auch weiter alle Möglichkeiten im Kampf gegen das grenznahe AKW Mochovce nützen", betont Sima. Mit der nun eingereichten Beschwerde wurde auch Auskunft über die Unterlagen zur Notifikation des Vorhabens bei der Kommission nach Art 37 und 41 EURATOM-Vertrags ersucht. Das sind jene Unterlagen des Betreibers, auf deren Basis die Europäische Kommission ihre Stellungnahme und Empfehlungen zum Projekt abgibt.
     
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