Wien (statistik austria) - Basis des Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern
ist ab dem Finanzjahr 2009 gemäß §9 Abs. 9 Finanzausgleichgesetz 2008 (FAG 2008) die Bevölkerungszahl
(Volkszahl), die mithilfe einer registergestützten Volkszählung, der sogenannten "Mini"-Registerzählung,
von der Statistik Austria jährlich zu jedem 31.10. ermittelt wird. Bei der ersten derartigen Zählung
wurde zum Stichtag 31.10.2008 eine Bevölkerungszahl von 8.341.324 ermittelt. Dieser Wert revidiert die im
November 2008 bekanntgegebene, vorläufige Bevölkerungszahl für das Finanzjahr 2009 und ist Basis
des Finanzausgleichs für die Finanzjahre 2009 und 2010.
Der Vergleich der neu ermittelten Bevölkerungsanteile der Bundesländer mit denen der Volkszählung
2001 an der österreichischen Gesamtbevölkerung zeigt einen Zuwachs für das Bundesland Wien, Verluste
für die Steiermark, Oberösterreich und Kärnten.
Differenz gegenüber dem Zentralen Melderegister
Gegenüber dem Stichtagsbestand des Zentralen Melderegisters vom 31.10.2008 wurden bei der "Mini"-Registerzählung
insgesamt 31.120 Personen nicht mit Hauptwohnsitz anerkannt. Dazu zählen 7.549 sogenannte "technische"
Fälle, das sind Personen, die vor dem Stichtag schon verstorben waren (3.021), Personen mit Mehrfacheintrag
im ZMR (693) sowie 3.835 Personen, die aufgrund der 90-Tage-Regel nicht mit Hauptwohnsitz anerkannt wurden. Auf
Grund von Bestandsbereinigungen des Zentralen Melderegisters wurden von der Statistik Austria 2.149 Personen mit
Hauptwohnsitz gezählt, die nicht im Zentralen Melderegister verzeichnet waren. Somit wurden per Saldo 28.971
Personen von der Statistik Austria nicht mit Hauptwohnsitz anerkannt.
Aufgrund des statistischen Verfahrens wurden 23.571 Personen nicht mit Hauptwohnsitz anerkannt, da sie, ausgehend
von dem Ergebnis der Zusammenführung der Verwaltungsregister per 31.10.2008 und den Erfahrungen der Wohnsitzanalyse
der Probezählung 2006, von der Statistik Austria als "Karteileichen" im ZMR eingestuft wurden. Im
Vergleich dazu wurden bei der Probezählung 2006 von der Statistik Austria 31.500 Personen mit Hauptwohnsitz
in Österreich als "Karteileichen" ermittelt.
Aufgrund der 180-Tage-Regel wurden 2.792 Personen nicht in der Gemeinde gezählt, in der sie am Stichtag mit
Hauptwohnsitz gemeldet waren, sondern in jener Gemeinde, in der sie vor und nach dem Stichtag gemeldet waren. Diese
Maßnahme soll einen möglichen "Wohnsitztourismus" um den Stichtag herum verhindern. |