Stöger: Gründung der ELGA GmbH als wichtiger Reformschritt   

erstellt am
23. 11. 09

Wichtigster erster Schritt auf dem Weg zur elektronischen Gesundheitsakte ist das Projekt "eMedikation" im Rahmen von ELGA.
Wien (bgf) -
Höchst erfreut zeigte sich Gesundheitsminister Alois Stöger am 20.11. im Anschluss an eine Sitzung mit VertreterInnen der Länder und des Hauptverbands. Gemeinsam habe man sich laut dem Minister auf die Gründung einer GmbH geeinigt, die das Projekt "Elektronische Gesundheitsakte" (ELGA) umsetzen wird. "Mit der Gründung der ELGA GmbH haben wir heute gemeinsam einen wichtigen Reformschritt gesetzt. Innovationen im Bereich eHealth sind der zentrale Schlüssel zu mehr Effizienz im Gesundheitswesen, sowohl bei den Kosten als auch in der Behandlungsqualität", so Stöger. Mit der auch im Regierungsprogramm zentral verankerten ELGA wird eine nationale Gesundheitsinfrastruktur geschaffen, durch die den Versorgungseinrichtungen zeitgerecht und qualitativ bessere Informationen über den Gesundheitszustand einer Person zur Verfügung gestellt werden können.

Die ELGA GmbH soll hinkünftig statt der "ARGE ELGA" alle Koordinationsaufgaben bei der Implementierung von ELGA sowie im Auftrag der Bundesgesundheitskommission die Umsetzung von ELGA-Teilprojekten übernehmen.

Wichtigster erster Schritt auf dem Weg zur elektronischen Gesundheitsakte ist das Projekt "eMedikation" im Rahmen von ELGA. Mittels durchgängiger "elektronischer Verschreibung" sollen Informationsdefizite im Bereich der Arzneimittelversorgung abgebaut und gleichzeitig die Arzneimittelsicherheit verbessert werden. Mit elektronischen Prüfvorgängen während der Verschreibung bzw. bei der Ausgabe von Medikamenten können etwa Wechselwirkungen von Medikamenten rechtzeitig erkannt und vermieden werden. Gleiches gilt für Mehrfachverschreibungen. Minister Stöger verspricht sich vom Projekt eMedikation "eine spürbare finanzielle Entlastung des Gesundheitswesens".

In ELGA selbst werden keine Gesundheitsdaten gespeichert, sondern die bei den einzelnen Gesundheitseinrichtungen vorliegenden Informationen für die medizinische Versorgung durch andere Einrichtungen zugänglich gemacht. Selbstverständlich werden von der ELGA alle datenschutzrechtlichen Anforderungen berücksichtigt. Der wirksame Schutz der Privatsphäre im Sinne eines proaktiven Datenschutzes war bereits Schwerpunkt bei den technischen Konzeptionen und wird durch die begleitende Gesetzgebung ausgebaut.
     
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