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Kinderrechte |
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erstellt am
20 11. 09
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Marek:
Beträchtliche Budgetmittel des Bundes für Kinderbetreuung
Wien erhält zwischen 2008 und 2013 über 77,5 Millionen Euro Bundesmittel für
Ausbau und qualitative Weiterentwicklung der Kinderbetreuung
Wien (bmwfj) - Im Vorfeld der angekündigten Proteste der Kindergartenpädagog/innen am kommenden
Wochenende hält Familienstaatssekretärin Christine Marek fest, dass sich "die vorgebrachte Kritik
zum Großteil gegen Wien richtet. Durch die innerhalb kürzester Zeit aufgrund des Gratis-Angebots für
0- bis 6-Jährige vollzogene Wende um 180 Grad ist das Kinderbetreuungsnetz offensichtlich überlastet".
Marek wies in ihren Ausführungen auch darauf hin, dass die Kinderbetreuung zur Gänze in der Kompetenz
der Länder liege, der Bund aufgrund der Wichtigkeit des Themas jedoch jährlich beträchtliche Budgetmittel
in den Ausbau und in die qualitative Weiterentwicklung des Kinderbetreuungsangebotes in Österreich investiere.
Grundlagen dafür seien zum einen die beiden mit den Ländern abgeschlossenen 15a-Vereinbarungen und zum
anderen Richtlinien, im Rahmen derer man bedarfsgerechte, innovative Kinderbetreuungsangebote fördere. "Anstatt
die Schuld immer auf den Bund zu schieben und mangelnde finanzielle Mittel und die angebliche Abschaffung der Kindergartenmilliarde
(damals noch in Schilling, Anm.) zu beklagen, sollten die Verantwortlichen in Wien einen Blick auf die bestehenden
15a-Vereinbarungen werfen, denn dann würden sie rasch feststellen, dass Wien in den Jahren 2008 bis 2013 vom
Bund über 77,5 Millionen Euro für den Ausbau und die qualitative Weiterentwicklung der Betreuungsangebote
bekommt. Das ist mehr als das Dreifache der Summe, die Wien damals aus der sogenannten Kindergartenmilliarde erhalten
hat", so Marek.
Nachdem die Kompetenz für Kinderbetreuung ausschließlich bei den Ländern liege, solle auch Wien
seine Verantwortung wahrnehmen, einen konstruktiven Beitrag leisten und seine Versprechungen erfüllen sowie
die dringend notwendigen neuen Plätze schaffen. "Bei der Betreuung der 5-Jährigen ist Wien im österreichweiten
Vergleich nämlich leider noch immer das Schlusslicht ", so Familienstaatssekretärin Marek abschließend.
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Binder-Maier kritisiert Blockadehaltung der Opposition auf Kosten der Kinder
Kinderrechte müssen in die Verfassung - Haltung von FPÖ, BZÖ und Grünen
nicht nachvollziehbar
Wien (sk) - Als "unverständlich und nicht nachvollziehbar" bezeichnete SPÖ-Familiensprecherin
Gabriele Binder-Maier die Haltung der Opposition Gesetzesänderungen, die eine Zwei-Drittel-Mehrheit erfordern,
zu blockieren. "Damit wird die wichtige und mehr als überfällige Verankerung der Kinderrechte in
der Verfassung auf unbestimmte Zeit blockiert", so Binder-Maier. Am heutigen Tag feiert die UN-Konvention
über die Rechte des Kindes ihr 20-jähriges Bestehen, und endlich sei es gelungen, die ÖVP zu überzeugen,
die Entscheidung, die Kinderrechte in der Verfassung zu verankern, mitzutragen. "Dieser wichtige Schritt für
die Rechte und den Schutz der Kleinsten stand so kurz vor dem Ziel und wird nun auf unbestimmte Zeit verzögert,
weil FPÖ, BZÖ und Grüne glauben, sie müssten politisches Kleingeld auf Kosten der Kinder wechseln."
"Seit Jahrzehnten fordern die SozialdemokratInnen, die Kinderrechte in der Verfassung zu verankern, um den
Kindern in Österreich einen noch besseren Schutz zu bieten", so Binder-Maier, für die es unverständlich
ist, wie sich die FPÖ nach solchen Schritten noch als "Familienpartei" bezeichnen kann. "Mit
der Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung würde verdeutlicht, wie wichtig der Schutz von Kindern
für Österreichs Gesellschaft ist. Mit der Blockadehaltung verdeutlichen FPÖ, BZÖ und Grüne,
dass ihnen nichts an der rechtlichen Absicherung der Kinder liegt", kritisierte Binder-Maier, die die Opposition
abschließend dazu aufforderte, im Sinne der Kinder von ihrer Blockadehaltung Abstand zu nehmen, damit endlich
auf gesetzlich höchster Ebene klargestellt werde, dass Kinder ein verfassungsmäßig abgesichertes
Recht auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung haben. |
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Scheuch: UN-Kinderrechtekonvention kommt in die Kärntner Landesverfassung!
BZÖ setzt sich erfolgreich für Kinderrechte ein
Klagenfurt (bzö) - Während heute im Kärntner Landhaushof eine Demonstration für
mehr Kinderrechte, veranstaltet von der Kinder- und Jugendanwaltschaft, abgehalten worden sei, wurde im Rechts-
und Verfassungsausschuss des Kärntner Landtages auf BZÖ-Initiative ein Antrag für mehr Kinderrechte
einstimmig beschlossen, zeigt sich Klubobmann Ing. Kurt Scheuch stolz. So habe man sich darauf geeinigt, dass die
UN-Kinderrechtekonvention endlich in der Kärntner Landesverfassung verankert werden soll.
Österreich hat diese Konvention zum Schutz der Kinderrechte neben weltweit weiteren 191 Staaten im Jahr 1990
unterzeichnet. Im Jahre 1992 hat das österreichische Parlament die Kinderrechtekonvention als einfaches Gesetz
beschlossen. Eine Verankerung in der österreichischen Bundesverfassung stehe aber bis dato noch aus, obwohl
zahlreiche Kinder- und Jugendschutzorganisationen eine solche verfassungsmäßige Absicherung der Kinderrechte
permanent einfordern. "Hier ist ehester Handlungsbedarf gegeben", so Scheuch abschließend. |
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Windbüchler-Souschill kritisiert Kinder- und Jugendpolitik der Regierung
Grüne: Regierung soll zum 20. Geburtstag der Kinderrechte zeigen, dass es ihr ernst
ist - Alibiaktionen sind zu wenig
Wien (grüne) - "Vor 20 Jahren wurde die UN-Konvention zu den Rechten des Kindes verabschiedet,
vor 17 Jahren wurde sie von Österreich ratifiziert. Doch die Kinder- und Jugendpolitik der Regierung ist immer
noch von Alibiaktionen geprägt", kritisiert die Kinder- und Jugendsprecherin der Grünen, Tanja Windbüchler-Souschill.
Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Bildung, soziale Absicherung, Antidiskriminierung, das Recht auf Freizeit
und Partizipation. "Wenn es der Bundesregierung ernst ist, dann muss sie ihren Kinderrechtsentwurf massiv
überarbeiten. Der derzeitige Entwurf sieht zahlreiche Ausnahmen vor, das ist absolut inakzeptabel. Sind der
Regierung nicht alle Kinder und Jugendlichen gleich wichtig?", wundert sich Windbüchler-Souschill.
Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Teilhabe am politischen und parlamentarischen Leben. Die Grünen
haben deshalb einen Antrag im Parlament eingebracht, der die Bundesregierung auffordert, ein Gesetz zur Einführung
einer Kinder- und Jugendverträglichkeitsprüfung zu entwerfen. Um dem Partizipationsrecht von Kindern
und Jugendlichen endlich gerecht zu werden, soll ein Leitfaden für Legistinnen und Legisten entwickelt werden.
"Die bisherigen Maßnahmen der Regierung für Kinder und Jugendliche sind bei weitem nicht ausreichend.
Umso wichtiger ist es, Kinder- und Jugendorganisationen als Interessensvertreter und -vertreterinnen von Kindern
und Jugendlichen einzubinden und die Gesetzgebung zu öffnen". |
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Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament vertretenen
Parteien –
sofern vorhanden! Die Reihenfolge der Beiträge richtet sich in der Regel nach deren
Mandatsstärke im Parlament bzw. nach der Hierarchie der Personen. Die Redaktion
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