Enquete "14 Jahre - was nun?"   

erstellt am
20. 11. 09

Info zum richtigen Zeitpunkt: Überblick über Ausbildungs-Angebote
Graz (lk) - Über hundert Interessierte kamen am Abend des 19.11. zur Enquete "14 Jahre - was nun?" in die Aula der Fachschule für wirtschaftliche Berufe der Caritas Graz-Seckau. Ziel der Veranstaltung war es, Jugendliche mit Behinderung und deren Eltern darüber aufzuklären, welche Möglichkeiten der Ausbildung nach der Pflichtschule bestehen. Dass es Möglichkeiten gibt, beweisen die 22 Fachschulen für Land- und Ernährungswirtschaft des Landes Steiermark. Im aktuellen Schuljahr werden 58 IntegrationsschülerInnen in 14 Standorten ausgebildet. "Ich würde mir wünschen, dass die Integration in den berufsbildenden mittleren Schulen gesetzlich verankert wird", betont Ing. Sieglinde Rothschedl von der Fachabteilung 6C, auf deren Engagement hin die integrative Ausbildung in den Schulen verwirklicht werden konnte. Unterstützt wird sie vom Verein ISI- Initiative Soziale Integration, der seit 2003 kompetenter Partner bei der Einbindung von SchülerInnen mit sonderpädagogischen Förderbedarf in den Regelschulbetrieb ist.

Die Fachschule Naas (Bezirk Weiz) ist eine der Schulen, die aktuell zehn IntegrationsschülerInnen ausbildet. "Wir versuchen die SchülerInnen entsprechend ihren Fähigkeiten zu fördern und uns ist vor allem eines wichtig, die jungen Menschen so zu integrieren, dass es gar nicht auffällt, dass sie mit einem Handicap durchs Leben gehen", so die Direktorin, Stefanie Klünsner.

Die Möglichkeiten der Unterstützung von Seiten des Bundessozialamtes (BSA) sind ebenso vielfältig. Neben "Clearing", dahinter steckt die individuelle Beratung von Seiten des BSA, unterstützt das BSA auch Unternehmen, die sich dazu entscheiden, einen jungen Menschen mit Behinderung auszubilden. Die Berufsschulen ziehen mit und bieten auch seit 2003 die Integrative Berufsausbildung an. Derzeit machen 330 junge Menschen eine Teilqualifizierungslehre in der Steiermark und davon besuchen auch 85 Prozent die Berufsschule. "Der große Unterschied für sie besteht darin, dass sie ein Recht auf den Besuch der Berufsschule haben, es besteht aber keine Pflicht", unterstreicht Dietmar Vollmann vom Landesschulrat Steiermark einen wesentlichen Punkt der Teilqualifizierungslehre.

Sehr zufrieden mit der Veranstaltung zeigte sich der Anwalt für Menschen mit Behinderung, Mag. Siegfried Suppan, der gemeinsam mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Graz, Alice Geiger und der Leiterin des Sonderpädagogischen Zentrums in Graz, Sabine Hauncinger, die Enquete organisierte. "Wünschen würde ich mir, auch in den Bezirken diese umfassende Information anbieten zu können, weil gerade der Übergang von der Schule in den Beruf für junge Menschen mit Behinderung von entscheidender Bedeutung ist", so Mag. Suppan.
     
Informationen: http://www.behindertenanwalt.steiermark.at    
     
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