Fekter:
Sicherheit erleben bei Sportveranstaltungen
Der Missbrauch von pyrotechnischen Gegenständen bei Sportveranstaltungen ist vielfältiger
und gefährlicher geworden
Wien (bmi) - "Ich will, dass die Menschen in Österreich bei Sportveranstaltungen Sicherheit erleben",
sagte Innenministerin Maria Fekter am 19.11. im Nationalrat anlässlich des Beschlusses des neuen Pyrotechnikgesetzes.
"Ich will, dass es bei Sportveranstaltungen Platz für Familien gibt. Eltern sind mit Ihren Kindern begeisterte
Besucher von Sportveranstaltungen, wenn sie keine Gefährdungen befürchten müssen."
"Die Vorstellung, dass heuer im Winter ein Kind in seiner Winterjacke zu brennen beginnt, weil jemand einen
Kracher in die Menge schießt, ist unerträglich", betonte die Innenministerin. "Die Vorstellung,
dass das einem Kind beim Familienausflug zum Eishockey, Schirennen oder Fußballspiel am Sonntagnachmittag
passiert ist für mich noch schwieriger."
Das derzeit geltende Pyrotechnikgesetz stammt aus dem Jahr 1974. Der Missbrauch von pyrotechnischen Gegenständen
bei Sportveranstaltungen ist vielfältiger und gefährlicher geworden. In der vergangenen Fußballsaison
gab es 324 Verstöße gegen das Pyrotechnikgesetz.
"Zukünftig ist zum Schutz der körperlichen Sicherheit der Stadionbesucher der Besitz und die Verwendung
sämtlicher pyrotechnischer Gegenstände und Feuerwerkskörper in und um Stadien verboten", betonte
die Innenministerin. Von dem neuen Gesetz sind nicht nur pyrotechnische Gegenstände mit Knalleffekten, sondern
alle Erzeugnisse, die chemische Stoffe beinhalten und Bewegungs-, Licht-, Rauch-, Nebel-, Druck- oder Reizwirkungen
hervorrufen.
Vor allem die "Bengalischen Feuer" stellen eine besondere Gefahrenquelle dar.
Der Entschärfungsdienst des Innenministeriums hat in diversen Versuchsreihen das Gefahrenpotential dieser
Bengalischen Feuer getestet. Es wurde dabei festgestellt, dass diese extrem hohe Abbrandtemperaturen um die 2000
Grad Celsius erzeugen, die zu schweren Verbrennungen führen können. Zusätzlich wird eine heiße
Schlacke erzeugt, die auch nach dem Abbrennen noch lange heiß bleibt. Die Bengalfackeln lassen sich mit herkömmlichen
Löschmitteln wie Wasser, Feuerlöscher, Löschdecken, nicht löschen. Ausgebrannte Hülsen
werden im Stadion oftmals zu Boden fallen gelassen. Durch ein Wegkicken können diese heißen Gegenstände
unkontrolliert in die Zuschauermenge gelangen und zu erheblichen Verletzungen führen.
Ins Pyrotechnikgesetz 2010 wurde eine klarstellende Bestimmung betreffend Prangerschießen aufgenommen. Es
ist nun normiert, dass die Verwendung von Prangerstutzen ohne behördliche Bewilligung nach dem Pyrotechnikgesetz
erlaubt ist. "Mit diesem Gesetz wird ein ausgewogener Weg eingeschlagen, um der jahrzehntelangen Verwendung
von Pyrotechnik im österreichischen Brauchtum den gebührenden Raum zu geben", sagte Fekter. "Auf
der anderen Seite bekämpfen wir Gefährdungen von Leben und Gesundheit von Menschen dort, wo es notwendig
und wichtig ist."
Fekter betonte, dass sie es ermöglichen will, dass gerade publikumswirksame Veranstaltungen zu einem unvergesslichen
Event für Besucher und Sportler werden. Der Gesetzesbeschluss sieht daher auch Ausnahmen vor. Es steht dem
Veranstalter nämlich frei, für sich selbst oder einem von ihm bekannt gegebenen Verantwortlichen eine
entsprechende Besitz- und Verwendungsbewilligung zu beantragen. Diese wird für bestimmte Anlässe erteilt.
Dabei muss gewährleistet sein, dass Gefährdungen von Leben, Gesundheit und Eigentum vermieden werden.
Die öffentliche Sicherheit muss garantiert sein.
"Sicherheit bei Sportveranstaltungen gestalten wir am Besten mit den Veranstaltern", sagte Fekter. "Ich
habe daher in den vergangenen Wochen gemeinsam mit dem Österreichischen Fußballbund einen entsprechenden
Kooperationsvertrag ausgearbeitet. Genauso mit dem Eishockeyverband." Weil auch die An- und Abreise in den
Zügen Sicherheit betreffen, hat Fekter auch mit den ÖBB eine Sicherheitspartnerschaft abgeschlossen.
"Ich will, dass die Menschen Sicherheit erleben", betonte die Innenministerin. "Ich will, dass auch
heuer 80.000 Zuschauer in Kitzbühel und die Fans bei den hunderten Eishockey- und Fußballspielen sicher
sind." |
Maier/Plessl: Pyrotechnikgesetz richtiger und wichtiger Schritt
Appell an Fekter auf EU-InnenministerInnen für rasche Durchführung von Polizeikooperationsgesetzen
einzuwirken
Wien (sk) - SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier und SPÖ-Abgeordneter Rudolf Plessl
lobten im Nationalrat die Vorlagen der Bundesregierung zum Pyrotechnik- und Polizeikooperationsgesetz.
Maier stellte klar, dass mit einem Abänderungsantrag zum Pyrotechnikgesetz Fan-Choreographien mit entsprechenden
Rahmenbedingungen ermöglicht werden. "Mit dem Pyrotechnikgesetz wird eine Europäische Richtlinie
umgesetzt, um einheitliche Standards zu erhalten." Problematisch sei lediglich die Umsetzung von Sicherheitszeichen-Standards.
2008 habe es 1.197 Strafanzeigen nach dem Pyrotechnikgesetz gegeben und 694 Anzeigen ein Jahr zuvor - für
Maier eine bedenkliche Entwicklung. "Missbräuchliche Verwendung von Feuerwerkskörpern führt
teilweise zu schwersten Verletzungen. Ich appelliere daher gerade an junge Menschen bei den kommenden Silvesterfeierlichkeiten
aufzupassen. Hier können körperliche Schäden entstehen, die ein Leben lang bleiben", so der
SPÖ-Abgeordnete. Für Maier und Plessl werde mit dem Polizeikooperationsgesetz eine gute Grundlage für
polizeiliche Kooperationen geschaffen.
Problematisch sei lediglich, dass jeder EU-Mitgliedsstaat das Gesetz beschließen müsse, was einheitlichen
Niveaus nicht sehr dienlich sei. Plessl appellierte an Innenministerin Fekter: "In diesem Bereich ersuchen
wir Sie, beim nächsten Treffen der EU-Innenministerinnen und Innenminister auf die einzelnen Staaten einzuwirken,
die Umsetzung rasch durchzuführen."
Weiters kritisierte Plessl, rief FPÖ und BZÖ anlässlich haltloser Polemisierungen die Zeit ihrer
Regierungsbeteiligung in Erinnerung. Hier habe es eine wesentlich höhere Zahl an Einbürgerungen gegeben,
als jetzt unter Bundeskanzler Werner Faymann. |