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Postmarktgesetz im Nationalrat beschlossen |
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erstellt am
18 11. 09
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Bures: Postmarktgesetz garantiert 1650 Poststellen
Versorgungssicherheit auch im ländlichen Raum - faire Bedingungen für die Beschäftigten
- Umrüstung der Hausbrieffachanlagen ohne Belastung für MieterInnen
Wien (sk) - "Im Postmarktgesetz geht es darum, wie die Postdienstleistungen in ganz Österreich
künftig geregelt und gesichert werden. Postdienstleistungen sind etwas, das jeder von uns tagtäglich
in Anspruch nimmt. Sie sind für die Menschen und die Betriebe nicht mehr wegzudenken. Nach all dem, was in
den vergangenen Jahren passiert ist, verstehe ich den Unmut der Bevölkerung und das Volksbegehren", erinnerte
Infrastrukturministerin Doris Bures am 18.11. im Nationalrat an die Zeit von 2002 bis 2005 in der österreichweit
800 Postämter ersatzlos geschlossen wurden. "Anfang des Jahres kündigten die Manager der Post an,
weitere 300 Postämter ohne Ersatz zu schließen. Ohne Ersatz stimme ich dem nicht zu! Ich habe die Schließungswelle
der Vergangenheit gestoppt", betonte Bures.
Die Infrastrukturministerin hat deshalb per Bescheid die Schließung von jenen Postämtern untersagt,
für die es keinen Ersatz gibt. "Es gab auch Versuche, meine Bemühungen zunichte zu machen und der
Verfassungsgerichtshof wurde eingeschaltet. Und dieser hat mir vor fünf Wochen Recht gegeben", so Bures,
die weiter ausführte, dass es ohne ihren Bescheid zu weiteren Schließungen gekommen und die Postversorgung
besonders im ländlichen Raum weiter ausgedünnt worden wäre.
Die Versorgungssicherheit ist im Postmarktgesetz einer der zentralen Punkte. "Daher habe ich einen Gesetzesentwurf
vorgelegt, der klare Regelungen vorsieht, damit sich die Schließungswellen der Vergangenheit nicht wiederholen
können", so Bures, die die vier wichtigsten Punkte des Postmarktgesetzes kurz skizzierte:
- Künftig werden erstmals 1.650 Poststellen im österreichischen Raum garantiert - das sind 150 mehr
als in der Vergangenheit.
- Das Postmarktgesetz bringt faire Bedingungen für die Beschäftigten von konzessionierten Postdienstleistungsunternehmen.
Sie müssen nach einem Kollektivvertrag beschäftigt werden.
- Die Postversorgung des ländlichen Raums wird gesichert. Es gibt faire Bedingungen für alle Marktteilnehmer
in einem liberalisierten Markt. Mit einem finanziellen Ausgleich für den Universaldienstleister, der von allen
Marktteilnehmern bezahlt wird, wird "Rosinenpicken" ausgeschlossen.
- Es wird sichergestellt, dass die Umrüstung der Hausbrieffachanlagen zu keinen Belastungen für Mieter
und Eigentümer führt. Die Umrüstung wird durch die Post AG vorfinanziert, alle Marktteilnehmer leisten
dann einen Beitrag entsprechend ihres Marktanteils.
"Das neue Postmarktgesetz ist ein gutes Gesetz, an dessen Entstehung viele mitgearbeitet haben. Dieses
Gesetz wird dafür sorgen, dass es die Verunsicherungen, die die Bevölkerung, die Wirtschaft und die 23.000
Angestellten der Post in der Vergangenheit erlebt haben, künftig nicht mehr geben wird", so Bures abschließend.
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Mitterlehner: Flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen gewährleistet
Postgesetz ist herzeigbares und vertretbares Ergebnis
Wien (övp-pk) - Das neue Postgesetz ist ein durchaus herzeigbares und vertretbares Ergebnis,
zu dem wir selbstverständlich stehen, sagte Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner anlässlich der
Post-Debatte im Nationalrat.
"Anlass und Inhalt des Gesetzes sind nicht unbedingt Stoff für Heldensagen oder für die Abrechnung
mit dem System nach Gut und Böse", wies Mitterlehner die Kritik der Opposition zurück. Es sei einfach
darin begründet, dass ab 2011 "das Postmonopol in Österreich ausläuft und eine Neuregelung
zwingend notwendig ist - und diese hat Klarheit und Orientierung zu geben - nicht nur für die Post, sondern
auch für die anderen möglichen Unternehmen im Wettbewerb".
Mit der bisherigen Organisationsstruktur sei nicht mehr zu arbeiten gewesen, verwies der Minister auf die erfolgten
Schließungen von Poststellen. Mit dem neuen Gesetz werde nun diese Unsicherheit klar beendet. Es gibt der
Bevölkerung die Sicherheit, dass eine flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen - auch im ländlichen
Bereich - gewährleistet ist. Auf dieser Basis sei auch ein Reorganisationskonzept der Post möglich. Zusätzlich
biete sich ein tolles Franchise-Konzept für die Unternehmungen an. Er, Mitterlehner, stehe zum Konzessionssystem:
"Es ist nicht einerlei, wer hier anbietet. Beste Qualität muss sein."
Der Minister verwies zudem auf eine Untersuchung von Sophie Karmasin vom Oktober 2009, wonach die Zufriedenheit
der Kunden mit den Leistungen der Postpartner bei über 80 Prozent liege. Besonders gelobt werden vor allem
die Erreichbarkeit und die Öffnungszeiten am Samstag - es sei dies ein "gutes System, das möglicherweise
auch den Hauptanbieter anregen werde, sein Service mehr in Richtung Kunde zu orientieren". |
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Strache: Österreicher wollen sich ihre Postämter nicht wegnehmen lassen!
Dank an die Unterzeichner des Post-Volksbegehrens - Unausgegorenes Gesetz wirft mehr Probleme
auf, als es löst
Wien (fpd) - Wieder einmal bringe die EU uns Österreicher in Schwierigkeiten. Mit der unsäglichen
EU-Richtlinie zur Postmarkt-Liberalisierung sei den Brüsseler Bürokraten ein besonderer Schildbürgerstreich
gelungen, meinte FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache in der Nationalratssitzung. "Nur weil irgendwelche
Liberalisierungsfetischisten in Brüssel eine Wahnvorstellung haben, müssen wir in Österreich gleich
hunderte Postämter zusperren." Aber die rot-schwarze Bundesregierung setze noch einen Streich drauf und
sei wie immer in vorauseilenden Gehorsam gegenüber Brüssel unterwegs. Heute werde ein mehr als unausgegorenes
Gesetz durchgepeitscht, das mehr Probleme aufwerfe, als es löse, statt dass man sich mit der Umsetzung so
lange Zeit lasse, bis die Versorgung der Österreicher sichergestellt sei, kritisierte Strache. "Bravo,
Herr Bundeskanzler Faymann, bravo, Herr Vizekanzler Pröll! Sie haben es wieder einmal geschafft, uns an Brüssel
zu verkaufen!"
Die mehr als 140.000 Unterschriften des Post-Volksbegehrens würden zeigen, dass sich die Österreicher
ihre Postämter nicht wegnehmen lassen wollen. Strache bedankte sich in diesem Zusammenhang bei all jenen,
die das Volksbegehren unterschrieben haben. Denn sie hätten ein Zeichen gesetzt, dass sie sich von Brüssel
und dieser Bundesregierung nicht alles gefallen lassen würden.
Die FPÖ sage klar und deutlich "Stopp dem Postraub"! Eine flächendeckende Grundversorgung der
österreichischen Bevölkerung mit Postdienstleistungen müsse erhalten werden. Die FPÖ wolle
die Aufrechterhaltung der Infrastruktur und dadurch die Sicherung von Postdienstleistungen zu gleichen Bedingungen
für die gesamte Bevölkerung, erklärte Strache. "Wir fordern weiters die Novellierung des Postgesetzes
und dessen Erhebung in den Verfassungsrang. Von den vorgesehenen 1.650 Poststellen müssen mindestens 1.000
als Postfilialen fixiert werden, die durch die Post AG zu führen sind." Und es brauche die Schaffung
von rechtlichen Rahmenbedingungen, die auch nach der Liberalisierung einen fairen Wettbewerb sicherstellen. Denn
mit den Postpartnern werde weder die Qualität noch die Dichte der Versorgung sichergestellt werden, die Postämter
bieten. Das sei ein schwerwiegender Eingriff in die Infrastruktur und werde uns in Zukunft noch viele Probleme
bereiten.
Das Briefgeheimnis sei durch private Unternehmer, die Briefe zustellen, nicht gewährleistet, so Strache weiter.
Auch sei es mehr als problematisch für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre, wenn beim Greißler
ums Eck auf einmal auch die eingeschriebenen Briefe landen. Hier könne alleine schon der Absender sehr viel
über den Inhalt verraten.
Die Tatsache, dass die Post AG als Universaldienstbetreiber im Gesetz festgeschrieben sei, sei grundsätzlich
zu begrüßen, aber der Umfang des Universaldienstes wie Massensendungen, Bekanntgabe der Tarife etc.
sei unklar. Hier müsse deutlich nachgebessert werden, forderte Strache.
Seit der Vorlage des Ministerialentwurfs bis zur Behandlung im Verkehrsausschuss hätten zahlreiche Experten
immer wieder die Europarechts- und Verfassungswidrigkeit des geplanten Gesetzes kritisiert, ohne dass dies im nun
vorliegenden Entwurf Berücksichtigung gefunden hätte. Vor diesem Hintergrund sei auch davon auszugehen,
dass Brüssel ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einleiten werde, warnte der FPÖ-Obmann.
Das Gesetz verfehle ganz klar sein Ziel, Rechtssicherheit für alle Beteiligten - Kunden, alternative Anbieter,
aber auch die Österreichische Post AG - zu schaffen und bedürfe der Überarbeitung. Auch die berechtigten
Anliegen der Unterzeichner des Post-Volksbegehrens seien in keinster Weise berücksichtigt. Die FPÖ werde
diesem Gesetzespfusch keine Zustimmung erteilen, kündigte Strache an. |
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Linder: Postmarktgesetz noch einmal überdenken!
Zudem birgt die Privatisierung ein weiteres Risiko
Wien (bzö) - Vor den Problemen durch die Ausdünnung der Poststellen im ländlichen
Raum hat BZÖ-Tourismussprecher Abg. Max Linder gewarnt. Die Regelung, maximal zehn Kilometer Entfernung oder
zehn Minuten Fahrzeit zur nächsten Poststelle werde schon jetzt nicht eingehalten. "Speziell ältere
Menschen haben dann keine Chance, ihre Pensionen abzuholen", warnte Linder. Deshalb müsse das Postmarktgesetz
noch einmal überdacht werden.
Kanzler Faymann habe als damals verantwortlicher Minister nichts getan, obwohl der Kahlschlag der Infrastruktur
gedroht hat und Schließungen angekündigt waren", so Linder. Mittlerweile seien zum Teil die Öffnungszeiten
massiv reduziert worden.
Zudem birgt die Privatisierung ein weiteres Risiko: "Wir wissen nicht, wie die Privaten öffnen oder was
sie machen werden, wenn sie finanziell nicht über die Runden kommen", warnte Linder. Aufgrund der finanziellen
Lage vieler Gemeinden, sei es nicht möglich, dass diese dann die Postdienste übernehmen, so der BZÖ-Tourismussprecher,
der selbst Bürgermeister ist. In diesem Fall seien zusätzliche Mittel für Poststellen in den Gemeinden
nötig. |
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Post: Postmarktgesetz schafft notwendige klare Rahmenbedingungen
Postalische Grundversorgung der österreichischen Bevölkerung weiterhin abgesichert
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Wien (post) - Der Beschluss des neuen Postmarktgesetzes durch den österreichischen Nationalrat
bedeutet für die Österreichische Post AG eine Weichenstellung für ihre Zukunft, auf deren Grundlage
nun die strategischen Planungen für die nächsten Jahre erfolgen können. Zwar bedeutet das nun beschlossene
Gesetz für die Post empfindliche Einschnitte, dennoch gibt es auch positive Aspekte.
„Alles in allem beinhaltet das Gesetz Regelungen, die uns gewisse Freiheiten einräumen, beispielsweise in
der Preisgestaltung für Großkunden oder in der Modernisierung des Filialnetzes; es enthält jedoch
auch Lasten, die uns auferlegt bleiben, wie etwa die Finanzierung der Kosten für den Universaldienst. In Hinblick
auf die bevorstehende Marktliberalisierung sollte es uns nun jedoch besser möglich sein, die Post zukunftssicher
aufzustellen. Neben Umsatzsteigerungen sind aber weiterhin Maßnahmen, etwa im Kosten- und Personalbereich,
nötig“, erklärt Post-Generaldirektor Dr. Georg Pölzl.
Durch eine Regelung gegen Lohndumping, bei der den konzessionierten Postdienstanbietern die Einhaltung der jeweiligen
einschlägigen Kollektivverträge vorgeschrieben wird, sind nun Mindeststandards vorgegeben worden. Nachteilig
für die Post wirkt sich hier aber die auf ihre Kosten erfolgende Umrüstung der Hausbrieffachanlagen aus.
Rund 40 Millionen Euro wird die Post in den nächsten Jahren dafür investieren müssen. Zwar wird
der Mitbewerb diese Kosten dort, wo er aktiv wird, später entsprechend seines Marktanteiles mittragen müssen,
die Vorfinanzierungen und die Hauptlast der Umrüstungskosten werden aber der Post aufgebürdet.
Die Kosten für den Universaldienst, der der Post auch weiterhin die Zustellung von Brief- und Paketsendungen
(bis 10 kg) sowie von Zeitungen und Zeitschriften an jede Adresse Österreichs an jedem Werktag vorschreibt,
werden auch künftig größtenteils von der Post zu tragen sein. Die im Gesetz verankerte Fondslösung,
die die Kosten für den Universaldienst anteilig je nach Marktanteil auf die Betreiber von konzessionierten
Postdiensten aufteilt, wird dazu führen, dass die Post als größter Anbieter selbst zu einem überwiegenden
Teil diesen Fonds speisen wird.
Durch das neue Postmarktgesetz ist nun erstmals die Zahl der Poststellen in Österreich und deren Lage fix
geregelt. Mit 1.650 Post-Geschäftsstellen in Österreich wird das Netz künftig dichter sein. In städtischen
Gebieten muss mindestens eine davon für 90 Prozent der Bevölkerung in einem Umkreis von 2 Kilometern,
im ländlichen Raum im Umkreis von 10 Kilometern erreichbar sein. Kann eine Post-Geschäftsstelle von der
Post selbst nicht wirtschaftlich geführt werden, besteht weiterhin die Möglichkeit, einen Post.Partner
mit den postalischen Dienstleistungen zu beauftragen. Dies muss allerdings zuvor noch in einem aufwändigen
Schließungsverfahren legitimiert werden.
„Für uns ist dieses Postmarktgesetz ein gerade noch akzeptabler Kompromiss. Er macht es nötig, auch in
Zukunft alle Möglichkeiten auszunützen, um sowohl umsatzseitig als auch kostenseitig Verbesserungen zu
erzielen. Wir müssen, wollen und werden auch weiterhin den Universaldienst – im Sinne der postalischen Grundversorgung
Österreichs – in gewohnt hoher Qualität erfüllen und haben nun auch die dazu notwendigen klareren
Rahmenbedingungen durch das neue Postmarktgesetz bekommen“, so Pölzl abschließend. |
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