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Regierung plant 160 Mio. Euro Refundierung für den ORF |
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erstellt am
17 11. 09
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Faymann:
Sicherung eines unabhängigen und eigenständigen ORF
Cap würdigte insbesonders die Bereitschaft von Belegschaft und Betriebsrat, das von
der Geschäftsführung vorgelegte Paket an Sparmaßnahmen mitzutragen
Wien (sk) - Das neue ORF-Gesetz, das mehrere wichtige, neue Passagen enthält, geht in Begutachtung.
Demnach könne der ORF bis 2013 mit über 160 Millionen Euro aus der Gebührenrefundierung rechnen,
wenn er definierte Einsparungsziele erreiche. So müsse der ORF seine Effizienz steigern und Modernisierungsschritte
setzen.
Österreichische Eigenproduktionen müssen einen wichtigen Platz haben, das international renommierte Radiosymphonieorchester
wird weiter existieren. Der österreichische Film werde überdies auch in Zukunft mit 5,9 Millionen Euro
gefördert. "Ein wichtiges Ziel ist die Sicherung eines unabhängigen und eigenständigen ORF",
sagte der Bundeskanzler, "der sein Familiensilber nicht verkaufen muss." In der Begutachtungszeit würden
von den Oppositionsparteien im Nationalrat sicherlich noch Ideen einfließen. "Wichtig ist, dass wir
uns bei Einsparungen und zusätzlichen Mitteln einig sind", sagte Faymann.
"Die Einigung, dem ORF jene 160 Millionen Euro zu refundieren, die dem ORF per Gesetz an Gebühren entgehen,
ist im Interesse des ORF, der Zuseherinnen und Zuseher sowie der Filmschaffenden und der Filmwirtschaft",
stellte SPÖ-Klubobmann Josef Cap am 17.11. gegenüber dem Pressedienst der SPÖ fest. Der ORF könne
damit auf einer gesicherten materiellen Basis wirtschaften und sei in seiner Funktion als wichtiger Bestandteil
der österreichischen Kulturidentität abgesichert.
Cap würdigte insbesonders die Bereitschaft von Belegschaft und Betriebsrat, das von der Geschäftsführung
vorgelegte Paket an Sparmaßnahmen mitzutragen sowie die Rolle des Stiftungsrates, der die Geschäftsführung
bei dieser schwierigen Aufgabe unterstützt habe. |
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Unterreiner: Regierungsparteien übernehmen Freiheitliche Forderungen
Gesetzlicher Kulturauftrag muss erfüllt, sowie Erhalt des RSO gesetzlich vorgesehen
sein
Wien (fpd) - "Nach der gestrigen Einigung zum ORF-Gesetz scheint es, dass nun auch endlich die
beiden Regierungsparteien erkannt haben, wie wichtig der Kulturauftrag im ORF ist", so FPÖ-Kultursprecherin
Heidemarie Unterreiner.
Es sei höchste Zeit, sich dieses Problems anzunehmen. Ein öffentlich rechtlicher Rundfunk, der dem Ruf
eines Kulturlandes gerecht werden solle, müsse neben Ö1 auch im Fernsehen dafür Sorge tragen, dass
heimische Kulturproduktionen gezeigt würden. Es müsse möglich sein, auch im Hauptabendprogramm der
Österreichischen Bevölkerung das heimische Kulturschaffen näher zu bringen, so Unterreiner. "Nachdem
das Fernsehen auch für unser gesellschaftliches Leben prägend ist und wir sonst Gefahr laufen, dass unsere
eigene Identität und unsere Lebensart verloren geht, muss es dem ORF verpflichtend vorgeschrieben werden,
dass er Produktionen großer Theater-, Opernhäuser und Festivals regelmäßig und über
das Jahr verteilt im Hauptabendprogramm sendet", betont Unterreiner.
Mit der geplanten "Verbannung" von Kunst und Kultur auf den Sender TW1 habe sie keine große Freude,
denn es wäre notwendig, Sendungen, die das kulturelle Schaffen Österreichs zum Inhalt haben, auf prominenten
Sendeplätzen in ORF 1 und 2 auszustrahlen, damit diese einem möglichst breiten Publikum zur Verfügung
stünden, so Unterreiner.
"Bezüglich der zweckgebundenen Gebührenrefundierung zugunsten des RSO bin ich erleichtert. Nachdem
wir Freiheitlichen uns seit Anfang an für den Erhalt dieses für das österreichische Kulturleben
so wichtigen Orchesters eingesetzt haben, sind wir zufrieden, dass nun auch die politisch Verantwortlichen erkannt
haben, dass es hier eine Pflicht zum Handeln gibt. In diesem Zusammenhang spannend bleibt jedoch, wie die tatsächliche
Formulierung des ORF-Gesetzes ausschauen wird und ob es gelingen wird den Erhalt des RSO gesetzlich zu verankern",
sagt Unterreiner abschließend. |
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Petzner: BZÖ steht für Zweidrittelmehrheit nicht zur Verfügung
Der BZÖ-Mediensprecher verweist aber auch darauf, dass für die Einrichtung der
neuen Medienbehörde eine Zweidrittelmehrheit im Parlament nötig sei
Wien (bzö) - Der Generalsekretär und Mediensprecher des BZÖ, Stefan Petzner, sieht im Verhandlungsergebnis
eine veritable Niederlage für die ÖVP, die mit fliehenden Fahnen untergegangen sei und sich in den entscheidenden
Punkten nicht durchsetzen habe können. "Ich bin darüber aber gar nicht unglücklich, denn wir
wollen keine Mück-Zeiten mehr im ORF haben", erklärt Petzner mit Verweis darauf, dass entgegen der
Position der ÖVP im Bereich der ORF-Gremien (Stiftungsrat, Publikumsrat) alles so bleibt wie es ist.
Der BZÖ-Mediensprecher verweist aber auch darauf, dass für die Einrichtung der neuen Medienbehörde
eine Zweidrittelmehrheit im Parlament nötig sei und führt dazu aus: "So lange SPÖ und ÖVP
verhindern, dass der parlamentarische Untersuchungsausschuss seinem Kontroll- und Prüfauftrag nachkommen kann,
steht das BZÖ für eine Zweidrittelmehrheit nicht zur Verfügung. Wir stehen hier wie ein Fels in
der Brandung." |
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Brosz: "Regierung wird mit Oppositionsparteien verhandeln müssen"
ORF-Gesetz ist eine wichtige Zwei-Drittel-Materie
Wien (grüne) - "In bekannter demokratiepolitischer Überheblichkeit haben SPÖ
und ÖVP eine Einigung über das ORF-Gesetz bekannt gegeben ohne mit den Oppositionsparteien über
die darin enthaltenen Verfassungsbestimmungen auch nur Gespräche geführt zu haben", stellte der
ORF-Sprecher der Grünen, Dieter Brosz, fest. "Die ins Auge gefasste Refundierung der Gebührenbefreiungen
ist zu begrüßen, aber eine Selbstverständlichkeit. Wir haben uns immer dafür ausgesprochen,
dass die Kosten für diese sozialpolitisch sinnvolle Maßnahme nicht auf das Unternehmen abgewälzt
werden können", so Brosz. Völlig unklar bleibe aus seiner Sicht, was die Regierung mit der Medienbehörde
machen will. "Positiv ist die Einigung auf eine Behörde, aber es bleibt völlig offen, wie die Medienbehörde
strukturiert sein soll und mit welchen Kompetenzen ausgestattet sein wird."
"Das ORF-Gesetz ist eine wichtige Zwei-Drittel-Materie. Die Einsetzung des Untersuchungsausschusses als Minderheitenrecht
ebenso", erklärte Brosz. Im Angesicht der Kontrollverweigerung von SPÖ und ÖVP im laufenden
Untersuchungsausschuss werde der Grüne Parlamentsklub diese Woche die weitere Vorgangsweise im Parlament klären.
"Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass die Grünen Abgeordneten auf Zuruf der Regierung springen werden.
Wenn die Regierungsparteien glauben, dass wir ausschließlich über ihre Zwei-Drittel-Anliegen verhandeln,
sind sie auf dem Holzweg", sagte Brosz. |
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Weißmann begrüßt Restrukturierungshilfe für ORF
ORF-Publikumsrats-Vorsitzender für Stärkung der Rechte des Publikumsrats und
gegen Faxwahl
Wien (orf) - Der Vorsitzende des ORF-Publikumsrats, Hon.-Prof. Dr. Georg Weißmann, begrüßt
in einer ersten Reaktion die Einigung der Koalitionspartner auf eine Restrukturierungshilfe für den ORF unter
dem Titel der Gebührenrefundierung. "Der ORF steht erst am Anfang eines notwendigen, umfassenden Restrukturierungsprozesses.
Ziel muss es sein, die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in schwierigen Zeiten zu sichern. Die
von SPÖ und ÖVP vereinbarte Restrukturierungshilfe ist dafür eine wichtige Hilfestellung. Der Publikumsrat
hat bereits mehrfach und einstimmig kritisiert, dass dem ORF die Gebührenbefreiung aus sozialen Gründen
nicht refundiert wird", so Weißmann. Wesentlich sei aus Sicht des Publikums, dass Spar- und Reformprozesse
nicht zu Lasten des Programms gingen: "Der ORF muss ins Programm von heute und morgen investieren statt in
Strukturen von gestern."
Positiv bewertet Weißmann die Schaffung einer Medienbehörde in Verfassungsrang, die künftig die
Gebührenhöhe überprüfen soll: "Das Publikum hat ein Recht auf ein bestmögliches Preis-Leistungs-Verhältnis
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks." Mit der Restrukturierungshilfe sei aus seiner Sicht auch die 2012
ventilierte Gebührenerhöhung vom Tisch, so der Vorsitzende des ORF-Publikumsrats.
Kritisch sieht Weißmann, dass es offenbar zu keiner Verbesserung der demokratischen Mitbestimmungsrechte
des Publikumsrats kommt. "Das Publikum finanziert den ORF mit seinen Gebühren bereits zu zwei Dritteln.
Die Stärkung seiner demokratischen Mitspracherechte wäre daher dringend geboten", so der Vorsitzende
des ORF-Publikumsrats, der sich in diesem Zusammenhang für eine Zustimmungspflicht des Publikumsrats zu den
Programmschemata ausspricht. Weißmann kritisiert auch die Fortführung der Faxwahl von sechs Publikumsräten.
"Die Faxwahl ist nicht nur technologisch überholt. Sie scheint eher den Interessen von schlagkräftigen
Parteiorganisationen zu entsprechen als dem Interesse des breiten Publikums nach Mitbestimmung an einer Publikumsvertretung,
die mehr Rechte hat, als nur Empfehlungen auszusprechen, an die sich keine ORF-Geschäftsführung halten
muss." Angesichts der außerordentlich schwierigen finanziellen Situation des ORF mute die teure Faxwahl
- bisher kosteten die Faxwahlen je 1,3 Mio. Euro - besonders anachronistisch an, so Weißmann. |
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Forderungen der Privatsender
Privatsender fordern die Aufstockung des Privatrundfunkfonds im Gegenzug zur Refundierung
der Gebührenbefreiungen für den ORF
Wien (vöp) - Wie berichtet, haben sich die Koalitionspartner auf eine zusätzliche staatliche
Beihilfe für den ORF geeinigt. Diese Finanzhilfe wird als "Restrukturierungshilfe" bezeichnet und
soll dem ORF Gebührenbefreiungen in Höhe von insgesamt 160 Millionen Euro über die nächsten
vier Jahre hinweg abgelten.
Wenngleich es grundsätzlich erfreulich ist, dass in schwierigen Zeiten wie diesen im Bundeshaushalt weitere
Mittel zur Förderung der Rundfunkbranche dotiert werden, so ist es doch strikt abzulehnen, dass diese Finanzmittel
offenbar nur dem ORF zukommen sollen.Da sich die Privatsender vom Ziel eines fairen Wettbewerbs zwischen öffentlich-rechtlichem
und privaten Rundfunkveranstaltern noch weit entfernt sehen, fordern sie mit allem Nachdruck, weitere Wettbewerbsverzerrungen
zu verhindern und diese zusätzlichen Haushaltsmittel zu gleichen Teilen für die Förderung des ORF
und des privaten Sektors zu verwenden, indem der 2009 beschlossene "Fonds zur Förderung des privaten
Rundfunks" um eben jenen Betrag erhöht wird, der dem ORF zufließen soll. Für das Jahr 2010
wären das 50 Millionen Euro.
Analog zur geplanten Zweckwidmung der Gelder für den ORF wären somit auch die Gelder für die
privaten Rundfunkveranstalter zweckgewidmet und kämen damit dem Ziel eines dualen Rundfunkmarkts entgegen,
das im Entwurf der Förderrichtlinien definiert ist, nämlich der "Förderung des österreichischen
dualen Rundfunksystems, der Vielfalt des privaten, hierbei auch des lokalen und regionalen Programmangebots innerhalb
der österreichischen Medienlandschaft sowie der Unterstützung der Erbringung eines vielfältigen
und hochwertigen Programmangebots, welches insbesondere einen Beitrag zur Förderung der österreichischen
Kultur, der kulturellen Vielfalt, des österreichischen und europäischen Bewusstseins sowie der Information
und Bildung der Bevölkerung leistet".
Der vielfach postulierte Restrukturierungsbedarf des ORF ist zwar - vermutlich - gegeben, jedoch stehen auch
die privaten Rundfunkveranstalter aufgrund der äußerst schwierigen wirtschaftlichen Situation vor großen
Herausforderungen, denen mit teilweise enormem Restrukturierungsaufwand seitens der Privatsender begegnet werden
muss. Im Gegensatz zum ORF trifft die Wirtschaftskrise die Privatsender in vollem Ausmaß, denn diese verfügen
über keine sicheren Gebühren. Die Umsatzgrundlagen der privaten Veranstalter sind dadurch in deutlich
höherem Ausmaß bedroht als die des ORF, der sich zum Großteil aus krisenfesten Gebühren finanzieren
kann. Im privaten Rundfunkbereich müssen daher bereits seit Ende 2008 Einsparungen im zweistelligen Prozentbereich
umgesetzt werden. Die kolportierten Einsparungspläne des ORF bewegen sich dagegen nur im mittleren einstelligen
Prozentbereich.
Eine staatliche Beihilfe mit dem Ziel einer "Restrukturierungshilfe" ist somit auf jeden Fall für
beide Bereiche des Rundfunkmarkts geboten. Eine Förderung nur dieses einen, ohnehin privilegierten Marktteilnehmers,
würde aus Sicht des Verbands Österreichischer Privatsender nicht nur die Schieflage des dualen Systems
in Österreich weiter verstärken und damit die Lebensgrundlage der Privatsender bedrohen, sondern wäre
ein medienpolitisches Armutszeugnis.
Der Verband Österreichischer Privatsender hält der Vollständigkeit halber auch noch einmal fest,
dass es unter keinen Umständen zu weiteren Erleichterungen für den ORF auf dem Werbemarkt kommen darf.
Keinesfalls dürfen werbliche Möglichkeiten des ORF ausgeweitet werden, etwa in Form von Erweiterungen
der Werbezeitenkontingente. Es muss im Gegenteil der in § 13 (7) ORF-G vorgesehene Durchrechnungszeitraum
für Überschreitungen der gesetzlich verankerten Werbezeitgrenzen gänzlich abgeschafft werden, um
die Überwachung dieser Werbezeitgrenzen überhaupt möglich zu machen und ihre Einhaltung sicher zu
stellen.
Auch im Bereich Product Placement ist genau darauf zu achten, dass es zu keiner Liberalisierung "durch
die Hintertür" kommt: Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD)
muss dafür Sorge getragen werden, dass die Regelungen für Product Placement nicht unverändert für
den ORF umgesetzt werden. Bereits jetzt genießt der ORF im internationalen Vergleich mit anderen öffentlich-rechtlichen
Sendern weitgehende Freiheiten in der Integration und damit Vermarktung von Product Placement in seinen Programmen.
Eine unreflektierte Umsetzung lediglich der Mindestvorschriften der AVMD für Product Placement wäre eine
Liberalisierung der Regelungen für den ORF und damit eine weitere Verzerrung des Wettbewerbs zwischen ORF
und privaten Anbietern in Österreich.
Zusammenfassend fordert der Verband Österreichischer Privatsender daher dringend die Umsetzung folgender
Punkte:
- Wenn es eine Abgeltung der Gebührenbefreiungen für den ORF gebensoll, so muss der Privatrundfunkfonds
in gleichem Ausmaßaufgestockt werden.
- Keinesfalls darf es zu weiteren Werbeerleichterungen für den ORFkommen, etwa im Bereich Werbezeitenkontingente
oder ProductPlacement. Es ist im Gegenteil der Durchrechnungszeitraum fürWerbezeitüberschreitungen abzuschaffen,
um die Einhaltung derGrenzen sicher zu stellen.
Zum Verband Österreichischer Privatsender (VÖP):
Der VÖP repräsentiert alle wesentlichen, am österreichischen Markt tätigen privaten
Rundfunkunternehmen und zählt insgesamt 36 Mitglieder (Privat-TV Sender, Privatradiosender oder Vermarkter
von Privatsendern). Der Verband vertritt die fachlichen Interessen seiner Mitglieder und unterstützt diese
durch individuelle Beratung und Information. Der VÖP versteht sich außerdem als Partner der Politik
und der Regulierungsbehörde KommAustria bzw. RTR-GmbH. Primäres Ziel des VÖP ist der Ausbau des
dualen Rundfunksystems in Österreich und die Schaffung von fairen Wettbewerbsbedingungen.
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