Regierung plant 160 Mio. Euro Refundierung für den ORF  

erstellt am
17 11. 09

Faymann: Sicherung eines unabhängigen und eigenständigen ORF
Cap würdigte insbesonders die Bereitschaft von Belegschaft und Betriebsrat, das von der Geschäftsführung vorgelegte Paket an Sparmaßnahmen mitzutragen
Wien (sk) - Das neue ORF-Gesetz, das mehrere wichtige, neue Passagen enthält, geht in Begutachtung. Demnach könne der ORF bis 2013 mit über 160 Millionen Euro aus der Gebührenrefundierung rechnen, wenn er definierte Einsparungsziele erreiche. So müsse der ORF seine Effizienz steigern und Modernisierungsschritte setzen.

Österreichische Eigenproduktionen müssen einen wichtigen Platz haben, das international renommierte Radiosymphonieorchester wird weiter existieren. Der österreichische Film werde überdies auch in Zukunft mit 5,9 Millionen Euro gefördert. "Ein wichtiges Ziel ist die Sicherung eines unabhängigen und eigenständigen ORF", sagte der Bundeskanzler, "der sein Familiensilber nicht verkaufen muss." In der Begutachtungszeit würden von den Oppositionsparteien im Nationalrat sicherlich noch Ideen einfließen. "Wichtig ist, dass wir uns bei Einsparungen und zusätzlichen Mitteln einig sind", sagte Faymann.


"Die Einigung, dem ORF jene 160 Millionen Euro zu refundieren, die dem ORF per Gesetz an Gebühren entgehen, ist im Interesse des ORF, der Zuseherinnen und Zuseher sowie der Filmschaffenden und der Filmwirtschaft", stellte SPÖ-Klubobmann Josef Cap am 17.11. gegenüber dem Pressedienst der SPÖ fest. Der ORF könne damit auf einer gesicherten materiellen Basis wirtschaften und sei in seiner Funktion als wichtiger Bestandteil der österreichischen Kulturidentität abgesichert.

Cap würdigte insbesonders die Bereitschaft von Belegschaft und Betriebsrat, das von der Geschäftsführung vorgelegte Paket an Sparmaßnahmen mitzutragen sowie die Rolle des Stiftungsrates, der die Geschäftsführung bei dieser schwierigen Aufgabe unterstützt habe.

 


 

Unterreiner: Regierungsparteien übernehmen Freiheitliche Forderungen
Gesetzlicher Kulturauftrag muss erfüllt, sowie Erhalt des RSO gesetzlich vorgesehen sein
Wien (fpd) - "Nach der gestrigen Einigung zum ORF-Gesetz scheint es, dass nun auch endlich die beiden Regierungsparteien erkannt haben, wie wichtig der Kulturauftrag im ORF ist", so FPÖ-Kultursprecherin Heidemarie Unterreiner.

Es sei höchste Zeit, sich dieses Problems anzunehmen. Ein öffentlich rechtlicher Rundfunk, der dem Ruf eines Kulturlandes gerecht werden solle, müsse neben Ö1 auch im Fernsehen dafür Sorge tragen, dass heimische Kulturproduktionen gezeigt würden. Es müsse möglich sein, auch im Hauptabendprogramm der Österreichischen Bevölkerung das heimische Kulturschaffen näher zu bringen, so Unterreiner. "Nachdem das Fernsehen auch für unser gesellschaftliches Leben prägend ist und wir sonst Gefahr laufen, dass unsere eigene Identität und unsere Lebensart verloren geht, muss es dem ORF verpflichtend vorgeschrieben werden, dass er Produktionen großer Theater-, Opernhäuser und Festivals regelmäßig und über das Jahr verteilt im Hauptabendprogramm sendet", betont Unterreiner.

Mit der geplanten "Verbannung" von Kunst und Kultur auf den Sender TW1 habe sie keine große Freude, denn es wäre notwendig, Sendungen, die das kulturelle Schaffen Österreichs zum Inhalt haben, auf prominenten Sendeplätzen in ORF 1 und 2 auszustrahlen, damit diese einem möglichst breiten Publikum zur Verfügung stünden, so Unterreiner.

"Bezüglich der zweckgebundenen Gebührenrefundierung zugunsten des RSO bin ich erleichtert. Nachdem wir Freiheitlichen uns seit Anfang an für den Erhalt dieses für das österreichische Kulturleben so wichtigen Orchesters eingesetzt haben, sind wir zufrieden, dass nun auch die politisch Verantwortlichen erkannt haben, dass es hier eine Pflicht zum Handeln gibt. In diesem Zusammenhang spannend bleibt jedoch, wie die tatsächliche Formulierung des ORF-Gesetzes ausschauen wird und ob es gelingen wird den Erhalt des RSO gesetzlich zu verankern", sagt Unterreiner abschließend.

 

Petzner: BZÖ steht für Zweidrittelmehrheit nicht zur Verfügung
Der BZÖ-Mediensprecher verweist aber auch darauf, dass für die Einrichtung der neuen Medienbehörde eine Zweidrittelmehrheit im Parlament nötig sei
Wien (bzö) -
Der Generalsekretär und Mediensprecher des BZÖ, Stefan Petzner, sieht im Verhandlungsergebnis eine veritable Niederlage für die ÖVP, die mit fliehenden Fahnen untergegangen sei und sich in den entscheidenden Punkten nicht durchsetzen habe können. "Ich bin darüber aber gar nicht unglücklich, denn wir wollen keine Mück-Zeiten mehr im ORF haben", erklärt Petzner mit Verweis darauf, dass entgegen der Position der ÖVP im Bereich der ORF-Gremien (Stiftungsrat, Publikumsrat) alles so bleibt wie es ist.

Der BZÖ-Mediensprecher verweist aber auch darauf, dass für die Einrichtung der neuen Medienbehörde eine Zweidrittelmehrheit im Parlament nötig sei und führt dazu aus: "So lange SPÖ und ÖVP verhindern, dass der parlamentarische Untersuchungsausschuss seinem Kontroll- und Prüfauftrag nachkommen kann, steht das BZÖ für eine Zweidrittelmehrheit nicht zur Verfügung. Wir stehen hier wie ein Fels in der Brandung."

 

 Brosz: "Regierung wird mit Oppositionsparteien verhandeln müssen"
ORF-Gesetz ist eine wichtige Zwei-Drittel-Materie
Wien (grüne) - "In bekannter demokratiepolitischer Überheblichkeit haben SPÖ und ÖVP eine Einigung über das ORF-Gesetz bekannt gegeben ohne mit den Oppositionsparteien über die darin enthaltenen Verfassungsbestimmungen auch nur Gespräche geführt zu haben", stellte der ORF-Sprecher der Grünen, Dieter Brosz, fest. "Die ins Auge gefasste Refundierung der Gebührenbefreiungen ist zu begrüßen, aber eine Selbstverständlichkeit. Wir haben uns immer dafür ausgesprochen, dass die Kosten für diese sozialpolitisch sinnvolle Maßnahme nicht auf das Unternehmen abgewälzt werden können", so Brosz. Völlig unklar bleibe aus seiner Sicht, was die Regierung mit der Medienbehörde machen will. "Positiv ist die Einigung auf eine Behörde, aber es bleibt völlig offen, wie die Medienbehörde strukturiert sein soll und mit welchen Kompetenzen ausgestattet sein wird."

"Das ORF-Gesetz ist eine wichtige Zwei-Drittel-Materie. Die Einsetzung des Untersuchungsausschusses als Minderheitenrecht ebenso", erklärte Brosz. Im Angesicht der Kontrollverweigerung von SPÖ und ÖVP im laufenden Untersuchungsausschuss werde der Grüne Parlamentsklub diese Woche die weitere Vorgangsweise im Parlament klären. "Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass die Grünen Abgeordneten auf Zuruf der Regierung springen werden. Wenn die Regierungsparteien glauben, dass wir ausschließlich über ihre Zwei-Drittel-Anliegen verhandeln, sind sie auf dem Holzweg", sagte Brosz.

 

Weißmann begrüßt Restrukturierungshilfe für ORF
ORF-Publikumsrats-Vorsitzender für Stärkung der Rechte des Publikumsrats und gegen Faxwahl
Wien (orf) - Der Vorsitzende des ORF-Publikumsrats, Hon.-Prof. Dr. Georg Weißmann, begrüßt in einer ersten Reaktion die Einigung der Koalitionspartner auf eine Restrukturierungshilfe für den ORF unter dem Titel der Gebührenrefundierung. "Der ORF steht erst am Anfang eines notwendigen, umfassenden Restrukturierungsprozesses. Ziel muss es sein, die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in schwierigen Zeiten zu sichern. Die von SPÖ und ÖVP vereinbarte Restrukturierungshilfe ist dafür eine wichtige Hilfestellung. Der Publikumsrat hat bereits mehrfach und einstimmig kritisiert, dass dem ORF die Gebührenbefreiung aus sozialen Gründen nicht refundiert wird", so Weißmann. Wesentlich sei aus Sicht des Publikums, dass Spar- und Reformprozesse nicht zu Lasten des Programms gingen: "Der ORF muss ins Programm von heute und morgen investieren statt in Strukturen von gestern."

Positiv bewertet Weißmann die Schaffung einer Medienbehörde in Verfassungsrang, die künftig die Gebührenhöhe überprüfen soll: "Das Publikum hat ein Recht auf ein bestmögliches Preis-Leistungs-Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Rundfunks." Mit der Restrukturierungshilfe sei aus seiner Sicht auch die 2012 ventilierte Gebührenerhöhung vom Tisch, so der Vorsitzende des ORF-Publikumsrats.

Kritisch sieht Weißmann, dass es offenbar zu keiner Verbesserung der demokratischen Mitbestimmungsrechte des Publikumsrats kommt. "Das Publikum finanziert den ORF mit seinen Gebühren bereits zu zwei Dritteln. Die Stärkung seiner demokratischen Mitspracherechte wäre daher dringend geboten", so der Vorsitzende des ORF-Publikumsrats, der sich in diesem Zusammenhang für eine Zustimmungspflicht des Publikumsrats zu den Programmschemata ausspricht. Weißmann kritisiert auch die Fortführung der Faxwahl von sechs Publikumsräten. "Die Faxwahl ist nicht nur technologisch überholt. Sie scheint eher den Interessen von schlagkräftigen Parteiorganisationen zu entsprechen als dem Interesse des breiten Publikums nach Mitbestimmung an einer Publikumsvertretung, die mehr Rechte hat, als nur Empfehlungen auszusprechen, an die sich keine ORF-Geschäftsführung halten muss." Angesichts der außerordentlich schwierigen finanziellen Situation des ORF mute die teure Faxwahl - bisher kosteten die Faxwahlen je 1,3 Mio. Euro - besonders anachronistisch an, so Weißmann.

 

Forderungen der Privatsender
Privatsender fordern die Aufstockung des Privatrundfunkfonds im Gegenzug zur Refundierung der Gebührenbefreiungen für den ORF
Wien (vöp) - Wie berichtet, haben sich die Koalitionspartner auf eine zusätzliche staatliche Beihilfe für den ORF geeinigt. Diese Finanzhilfe wird als "Restrukturierungshilfe" bezeichnet und soll dem ORF Gebührenbefreiungen in Höhe von insgesamt 160 Millionen Euro über die nächsten vier Jahre hinweg abgelten.

Wenngleich es grundsätzlich erfreulich ist, dass in schwierigen Zeiten wie diesen im Bundeshaushalt weitere Mittel zur Förderung der Rundfunkbranche dotiert werden, so ist es doch strikt abzulehnen, dass diese Finanzmittel offenbar nur dem ORF zukommen sollen.Da sich die Privatsender vom Ziel eines fairen Wettbewerbs zwischen öffentlich-rechtlichem und privaten Rundfunkveranstaltern noch weit entfernt sehen, fordern sie mit allem Nachdruck, weitere Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern und diese zusätzlichen Haushaltsmittel zu gleichen Teilen für die Förderung des ORF und des privaten Sektors zu verwenden, indem der 2009 beschlossene "Fonds zur Förderung des privaten Rundfunks" um eben jenen Betrag erhöht wird, der dem ORF zufließen soll. Für das Jahr 2010 wären das 50 Millionen Euro.

Analog zur geplanten Zweckwidmung der Gelder für den ORF wären somit auch die Gelder für die privaten Rundfunkveranstalter zweckgewidmet und kämen damit dem Ziel eines dualen Rundfunkmarkts entgegen, das im Entwurf der Förderrichtlinien definiert ist, nämlich der "Förderung des österreichischen dualen Rundfunksystems, der Vielfalt des privaten, hierbei auch des lokalen und regionalen Programmangebots innerhalb der österreichischen Medienlandschaft sowie der Unterstützung der Erbringung eines vielfältigen und hochwertigen Programmangebots, welches insbesondere einen Beitrag zur Förderung der österreichischen Kultur, der kulturellen Vielfalt, des österreichischen und europäischen Bewusstseins sowie der Information und Bildung der Bevölkerung leistet".

Der vielfach postulierte Restrukturierungsbedarf des ORF ist zwar - vermutlich - gegeben, jedoch stehen auch die privaten Rundfunkveranstalter aufgrund der äußerst schwierigen wirtschaftlichen Situation vor großen Herausforderungen, denen mit teilweise enormem Restrukturierungsaufwand seitens der Privatsender begegnet werden muss. Im Gegensatz zum ORF trifft die Wirtschaftskrise die Privatsender in vollem Ausmaß, denn diese verfügen über keine sicheren Gebühren. Die Umsatzgrundlagen der privaten Veranstalter sind dadurch in deutlich höherem Ausmaß bedroht als die des ORF, der sich zum Großteil aus krisenfesten Gebühren finanzieren kann. Im privaten Rundfunkbereich müssen daher bereits seit Ende 2008 Einsparungen im zweistelligen Prozentbereich umgesetzt werden. Die kolportierten Einsparungspläne des ORF bewegen sich dagegen nur im mittleren einstelligen Prozentbereich.

Eine staatliche Beihilfe mit dem Ziel einer "Restrukturierungshilfe" ist somit auf jeden Fall für beide Bereiche des Rundfunkmarkts geboten. Eine Förderung nur dieses einen, ohnehin privilegierten Marktteilnehmers, würde aus Sicht des Verbands Österreichischer Privatsender nicht nur die Schieflage des dualen Systems in Österreich weiter verstärken und damit die Lebensgrundlage der Privatsender bedrohen, sondern wäre ein medienpolitisches Armutszeugnis.

Der Verband Österreichischer Privatsender hält der Vollständigkeit halber auch noch einmal fest, dass es unter keinen Umständen zu weiteren Erleichterungen für den ORF auf dem Werbemarkt kommen darf. Keinesfalls dürfen werbliche Möglichkeiten des ORF ausgeweitet werden, etwa in Form von Erweiterungen der Werbezeitenkontingente. Es muss im Gegenteil der in § 13 (7) ORF-G vorgesehene Durchrechnungszeitraum für Überschreitungen der gesetzlich verankerten Werbezeitgrenzen gänzlich abgeschafft werden, um die Überwachung dieser Werbezeitgrenzen überhaupt möglich zu machen und ihre Einhaltung sicher zu stellen.

Auch im Bereich Product Placement ist genau darauf zu achten, dass es zu keiner Liberalisierung "durch die Hintertür" kommt: Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD) muss dafür Sorge getragen werden, dass die Regelungen für Product Placement nicht unverändert für den ORF umgesetzt werden. Bereits jetzt genießt der ORF im internationalen Vergleich mit anderen öffentlich-rechtlichen Sendern weitgehende Freiheiten in der Integration und damit Vermarktung von Product Placement in seinen Programmen. Eine unreflektierte Umsetzung lediglich der Mindestvorschriften der AVMD für Product Placement wäre eine Liberalisierung der Regelungen für den ORF und damit eine weitere Verzerrung des Wettbewerbs zwischen ORF und privaten Anbietern in Österreich.

Zusammenfassend fordert der Verband Österreichischer Privatsender daher dringend die Umsetzung folgender Punkte:

  • Wenn es eine Abgeltung der Gebührenbefreiungen für den ORF gebensoll, so muss der Privatrundfunkfonds in gleichem Ausmaßaufgestockt werden.
  • Keinesfalls darf es zu weiteren Werbeerleichterungen für den ORFkommen, etwa im Bereich Werbezeitenkontingente oder ProductPlacement. Es ist im Gegenteil der Durchrechnungszeitraum fürWerbezeitüberschreitungen abzuschaffen, um die Einhaltung derGrenzen sicher zu stellen.


Zum Verband Österreichischer Privatsender (VÖP):
Der VÖP repräsentiert alle wesentlichen, am österreichischen Markt tätigen privaten Rundfunkunternehmen und zählt insgesamt 36 Mitglieder (Privat-TV Sender, Privatradiosender oder Vermarkter von Privatsendern). Der Verband vertritt die fachlichen Interessen seiner Mitglieder und unterstützt diese durch individuelle Beratung und Information. Der VÖP versteht sich außerdem als Partner der Politik und der Regulierungsbehörde KommAustria bzw. RTR-GmbH. Primäres Ziel des VÖP ist der Ausbau des dualen Rundfunksystems in Österreich und die Schaffung von fairen Wettbewerbsbedingungen.

 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament vertretenen Parteien –
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