"KinderbeistandGesetz" passiert Ministerrat   

erstellt am
17. 11. 09

Wien (bmj) - „Der Schutz der Kinder und die Verbesserung der Situation von Minderjährigen in familiären Konfliktsituationen ist mir ein besonders wichtiges Anliegen", sagte Bundesministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner zum Kinderbeistand-Gesetz, das am 17.11. den Ministerrat passierte. Die gerichtliche Auseinandersetzung in den bundesweit rund 20.000 Pflegschaftsverfahren jährlich kann für Kinder zu einer schweren Belastung werden: „Sie leiden unter der Trennung ihrer Eltern, fühlen sich alleine gelassen und fallweise sogar von den Eltern instrumentalisiert“, so die Justizministerin.

Daher hat sich eine vom Bundesministerium für Justiz eingesetzte Arbeitsgruppe mit der Frage der Verbesserung dieser Situation beschäftigt und in ihrem Abschlussbericht den Einsatz eines Kinderbeistands im Gerichtsverfahren empfohlen. Das Bundesministerium organisierte in Folge (Jänner 2006 bis Juli 2008) ein Modellprojekt, das vom Familienressort mitfinanziert und von Experten des Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie wissenschaftlich begleitet wurde.

Unterstützung und Entlastung
Alle involvierten Personen – Eltern, Kinder, Richter sowie Sozialarbeiter der Jugendwohlfahrt – haben die Tätigkeit der Kinderbeistände im Modellprojekt als Unterstützung erfahren. Vor allem hat sich gezeigt, dass der Kinderbeistand den Kindern in der überwältigenden Mehrheit der über 70 dokumentierten Fälle Unterstützung und Entlastung geboten hat. „Auch die Ergebnisse der sozialwissenschaftlichen Begleitforschung belegen, dass der Kinderbeistand die Belastung und Zerrissenheit von Kindern in Obsorge- oder Besuchsrechtsstreitigkeiten zu minimieren hilft“, erklärt Bandion-Ortner.

Eine Stimme vor Gericht
Die im Modellprojekt gewonnenen Erfahrungen sind in das nunmehrige Gesetz, das Teil des Außerstreitgesetzes (§ 104a AußStrG) wird, eingeflossen. Geregelt werden dort sowohl die Grundlagen für die Bestellung als auch die Aufgaben und Rechte des Kinderbeistandes. Der Kinderbeistand soll Minderjährigen (ca. vom fünften bis zum vierzehnten Lebensjahr) nicht nur „eine Stimme vor Gericht geben“, er dient auch als persönlicher Ansprechpartner, und „Begleiter“ im Verfahren. Nicht zuletzt soll er helfen, Kindern das belastende Gefühl der Verantwortlichkeit für die familiäre Situation zu nehmen.

Dabei kommt, wie Bandion-Ortner betont, der Qualität der Ausbildung und der Eignung der Kinderbeistände ein besonderer Stellenwert zu: "Als Kinderbeistand kommt nur in Frage, wer die fachlichen und menschlichen Voraussetzungen erfüllt." Das betrifft etwa Fachkräfte mit abgeschlossener Ausbildung und Berufserfahrung in einem psychosozialen Beruf sowie Spezialkenntnissen insbesondere in den Bereichen Familien-, Jugendwohlfahrts- und Verfahrensrecht, Kommunikation (mit Kindern) und Krisenmanagement.

Bis zu 600 Fälle jährlich
Die Kosten des Kinderbeistands sollen grundsätzlich von den Eltern getragen werden und belaufen sich auf jeweils 400 Euro für bis zu sechs Monate dauerndes Verfahren. Wenn die Eltern nicht in der Lage sind, die Kosten des Kinderbeistands ohne Beeinträchtigung ihres notwendigen Unterhalts zu bestreiten, ist vom Gericht Verfahrenshilfe zu bewilligen. Ausgehend von den Erfahrungen aus dem Modellprojekt rechnet das Ministerium mit bis zu 600 Fällen jährlich. „Ich bin sehr zufrieden, dass wir dieses Gesetz auf den Weg gebracht haben, denn es hilft vor allem den Kindern, die unschuldigerweise die Hauptleidtragenden von Obsorgestreitigkeiten sind“, so Bandion-Ortner abschließend.
     
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