Quelle-Shops nicht automatisch ebenfalls in Konkurs. Herstellergarantien Dritter bleiben aufrecht.
Wien (vki) - Über das Vermögen der Firma Quelle AG mit Sitz in Linz wurde gestern vom Landesgericht
Linz das Konkursverfahren (Geschäftszahl 12 S 100/09g) eröffnet. Rechtsanwalt Dr. Erich Hackl (4020 Linz,
Hofgasse 7, 0732/7809-6640, insolvenzverwalter@quelle.at) wurde
zum Masseverwalter bestellt. Die Anmeldefrist für Forderungen läuft bis 31.1.2009. Der Verein für
Konsumenteninformation (VKI) informiert die Kunden über ihre Rechte.
Die Konkurseröffnung bedeutet für Quelle Kunden:
- Bestellungen und Verträge bleiben grundsätzlich aufrecht und es bleibt abzuwarten, ob der Masseverwalter
in Verträge eintritt bzw. Lieferungen fristgerecht erfolgen. Die fristgerechte Lieferung hat im Fernabsatz,
also im Versandhandel – so nicht anders vereinbart – in maximal 30 Tagen nach Bestellung zu erfolgen. Ist das nicht
der Fall, kann man unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
- Bei der Bestellung von Waren im Fernabsatz kann man aber bis zur Lieferung der Waren und danach weitere 7 Werktage
– ohne Begründung – vom Vertrag zurücktreten. Das gilt allerdings nicht für persönliche Bestellungen
in einem Shop.
- Hat man Waren auf Raten gekauft, dann ändert sich durch die Konkurseröffnung nichts. Man kann seine
Schuld weiter durch Ratenzahlungen abstatten. Bei Zahlungsverzug droht aber Terminsverlust und allenfalls die Fälligstellung
aller offenen Raten.
- In der Regel haben die Kunden Waren auf Nachnahme oder auf Rechnung bestellt. Wenn also keine Vorleistungen
erbracht wurden, dann kann im Konkurs wenig Schaden entstehen. Bekommt man geliefert, muss man zahlen, bekommt
man nicht geliefert, kann man zurücktreten. Oder man entscheidet sich überhaupt für den sofortigen
Rücktritt (beim Fernabsatz – siehe oben).
- Sollte man in Einzelfällen bereits Zahlungen erbracht haben und die Lieferung der Ware ausbleiben, muss
man die Rückforderungsansprüche im Konkurs anmelden.
- Wäre man bei einer Bestellung, die noch nicht ausgeliefert ist, zur Vorleistung verpflichtet, dann kann
man die Sicherstellung der Gegenleistung verlangen, bevor man zahlen muss.
- Aus mangelhaften Warenlieferungen können Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche
entstehen.
Wurde die Ware schon vor Konkurs geliefert und bezahlt, kann man daraus entstehende Geldforderungen im Konkurs
als Konkursforderungen anmelden. Man hat nur Aussicht auf eine – womöglich geringe – Quote.
Wird die Ware erst nach Konkurseröffnung geliefert und man stellt Mängel fest, dann sollte man sofort
die Mängel beim Masseverwalter rügen und den Kaufpreis – bis zur Erfüllung der Gewährleistungspflichten
– zurückbehalten. Treten die Mängel erst später auf, dann kann man ebenfalls beim Masseverwalter
Gewährleistung verlangen. Wird aber weder ausgetauscht noch repariert, dann bleibt nur, die Geldforderung
(auf Preisminderung oder Rückzahlung des Kaufpreises nach Wandlung) als bevorrechtete Masseforderung im Konkurs
anzumelden.
Endet der Konkurs aber mit der Liquidation des Unternehmens, dann verliert man – für Mängel die in Zukunft
hervorkommen – den dafür haftenden Geschäftspartner.
Herstellergarantien Dritter bleiben aber aufrecht; diese Firmen sind ja nicht in Konkurs. Nur die Garantien der
Quelle für Eigenmarken teilen das Schicksal der Gewährleistungsansprüche.
8. Aufgrund einer Zustimmung zur Datenweitergabe im Kleingedruckten kann es sein, dass der Masseverwalter meint,
die Kundendaten durch Verkauf verwerten zu können. Will man dem vorbeugen, sollte diese Zustimmung schriftlich
widerrufen werden.
9. Alle Erklärungen an den Masseverwalter oder auch Anmeldungen im Konkurs beim Konkursgericht schriftlich
verfassen, eine Fotokopie aufheben und eingeschrieben (mit Rückschein) absenden.
Der VKI weist darauf hin, dass die Quelle-Shops von selbstständigen Unternehmern als Franchisenehmer betrieben
wurden. Diese Unternehmer sind nicht automatisch ebenfalls in Konkurs. Es mag aber sein, dass infolge des Konkurses
von Quelle Lieferprobleme auftreten. Auch die Quelle Versicherung ist nicht vom Konkurs der Quelle AG betroffen.
Der VKI bietet auf http://www.verbraucherrecht.at
aktuelle Tipps und Hilfestellungen für Quelle-Kunden.
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