Gewaltschutz
Wien (bmi) - "Ich habe immer betont, dass Gewalt in der Familie keine Familienangelegenheit,
sondern eine öffentliche Angelegenheit ist", sagte Innenministerin Maria Fekter am 27.11. anlässlich
des Besuchs der Interventionsstelle in Wien-Neubau. "Aufgrund des Gewaltschutzgesetzes ist es der Polizei
möglich, gezielt und effektiv gegen den Aggressor einzuschreiten."
In Österreich gibt es in jedem Bundesland eine Interventionsstelle (IST) oder ein Gewaltschutzzentrum. Diese
werden nach jedem Fall von Gewalt in der Familie umgehend von der Polizei verständigt.
In den ersten 24 Stunden nach dem Vorfall nehmen die Mitarbeiter der IST, welche aus Rechtsanwälten und Psychologen
bestehen mit dem Opfer Kontakt auf und bieten Ihre Hilfe an. Die Hilfe durch die Interventionsstellen und Gewaltschutzzentren
ist für das Opfer immer kostenlos. Sie besteht aus rechtlicher Beratung, wie Aufsetzen von Schriftstücken,
Begeleitung zum Gericht, Juristische Vertretung bei Gerichtsverhandlungen und ähnlichem, sowie psychologischer
Betreuung. Dadurch erreicht man ein bundesweites, flächendeckendes Hilfsnetz für Opfer von Gewalt in
der Familie.
"Ich habe mein Ziel Sicherheit zu gestalten erst dann erreicht, wenn auch die Gewalt in der Familie der Vergangenheit
angehört", betonte die Innenministerin. |