Wirtschaftsminister schickt Gesetzesnovelle in Begutachtung: Neuer Vertrauensrat kommt, bessere
Anrechnung von Auslandspraktika, weniger Verwaltungsaufwand
Wien (bmwfl) - Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner hat am 27.11. die Novelle des Berufsausbildungsgesetzes
(BAG) in Begutachtung geschickt. "Jugendliche, die in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen arbeiten,
können künftig aus ihren Reihen einen Vertrauensrat wählen. Damit werden sie auch in diesem Punkt
gegenüber ihren Kollegen in betrieblichen Lehrverhältnissen gleichgestellt", hebt Mitterlehner einen
zentralen Punkt der Novelle hervor. Die Rechte und Pflichten des neuen Vertrauensrates werden in einer separaten
Verordnung geregelt, um flexible und bedarfsgerechte Regelungen zu ermöglichen.
Ein besonders wichtiger Punkt der BAG-Novelle ist auch die Ausweitung der Anrechnung von facheinschlägigen
Ausbildungszeiten im Ausland auf die Lehrzeit. "Auslandspraktika verbessern die Karrierechancen deutlich,
weshalb wir die Bildungsmobilität von Lehrlingen weiter erhöhen wollen. Daher können künftig
statt vier bis zu sechs Auslandsmonate pro Lehrjahr angerechnet werden", so Mitterlehner.
Zahlreiche Verbesserungen bringt die BAG-Novelle auch bei der Integrativen Berufsausbildung (IBA) für Jugendliche
mit Lernschwierigkeiten oder einer Behinderung. So kann etwa die tägliche oder wöchentliche Normalausbildungszeit
auf Grund gesundheitlicher Erfordernisse flexibel reduziert werden. Zudem wird es sowohl beim Abschluss von IBA-Verträgen,
als auch bei der Abwicklung von Abschlussprüfungen zu Vereinfachungen kommen. Statt des jeweiligen Landesschulrats
wird hier künftig die zuständige Berufsschule eingebunden, weil diese einen direkteren Bezug zum Jugendlichen
hat. Weniger Verwaltungsaufwand wird es auch beim Wechsel von einem regulären Lehrverhältnis in ein IBA-Verhältnis
geben.
Die Begutachtungsfrist endet am 15. Jänner 2010. In Kraft treten soll die Novelle des Berufsausbildungsgesetzes
im Frühjahr 2010 |