|
ÖBFA-Spekulationen |
|
erstellt am
25 11. 09
|
Faymann
begrüßt weitere Prüfung durch Rechnungshof
Expertengruppe für Vier-Augen-Prinzip, strengere Kontrollstandards und Investmentlimits
für Veranlagungen mit Geldern der Republik
Wien (sk) - Bundeskanzler Werner Faymann präsentierte am 24.11. im Pressefoyer nach dem Ministerrat
Neuigkeiten in der Spekulationsaffäre rund um die Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA).
Werner Faymann machte im Zusammenhang mit den Spekulationsverlusten der ÖBFA klar, dass eine weitere vollständige
Prüfung durch den Rechnungshof in Auftrag gegeben wurde. Bisher beanstandete der Rechnungshof bekanntlich
lediglich die hohen Verluste bis Ende 2007, weiter offen sei, welche Risiken seither insgesamt aufgelaufen sind.
Der Finanzminister hat beim Spekulationsgipfel vor dem Sommer zugesagt, dass der Status quo raschestmöglich
festgestellt wird, hier bestehe Handlungsbedarf. Die vom Spekulationsgipfel Ende Juli 2009 eingesetzte Expertenarbeitsgruppe
hat erste Ergebnisse vorgelegt, der Bericht wurde dem Ministerrat zur Kenntnis gebracht. Daraus ergibt sich, dass
bei der ÖBFA wesentliche Standards nicht eingehalten worden sind. Die Expertengruppe machte eine Reihe von
Vorschlägen für Veranlagungen mit Geldern der Republik - beispielsweise für strengere Kontrollstandards
in ethischen Fragen und für Reputationsrisiken sowie das Vier-Augen-Prinzip. Faymann: "Aus den Vorgängen
der Vergangenheit muss gelernt werden." |
|
|
|
Pröll: Unabhängige Expertengruppe stellt ÖBFA gutes Zeugnis aus
Der Staat muss festlegen, welches Ziel erreicht werden soll, und welches Risiko dafür
vertretbar erscheint
Wien (bmf) - "Die im Juli eingesetzte, unabhängige Expertengruppe zu Veranlagungen der
öffentlichen Hand hat nun ihren Bericht vorgelegt, welcher der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur
(ÖBFA) - auch für die Vergangenheit - ein gutes Zeugnis ausstellt", so Finanzminister Josef Pröll
im Anschluss an den Ministerrat vom 24.11. Die Leitlinien, die nach Ansicht der Experten für Finanzmanagement
der öffentlichen Hand gelten sollen, werden von der ÖBFA bereits heute eingehalten. Auf der Grundlage
der bestehenden Richtlinien soll es aber Weiterentwicklungen und klarere Kompetenztrennungen geben. Vor allem die
risikonehmenden und risikokontrollierenden Bereiche sollen auf allen Ebenen - insbesondere im BMF, da bei der ÖBFA
diese Trennung bereits existiert - klar getrennt werden. "Es soll eine klare Trennung geben zwischen den Personen,
die Veranlagungsentscheidungen treffen und den Personen, die das damit einhergehende Risiko kontrollieren",
so der Finanzminister.
Der Staat muss festlegen, welches Ziel erreicht werden soll, und welches Risiko dafür vertretbar erscheint.
Die Risiko-Kontrollstellen der ausführenden Organe müssen dann darauf achten, dass nur jene Risiken eingegangen
werden, die zur Erfüllung der Staatsaufgaben nötig sind. Völlig klar ist, dass die öffentliche
Hand auch in Zukunft die nicht benötigte Liquidität kurzfristig veranlagen muss, "um Verluste für
den Steuerzahler zu verhindern. Darüber hinaus soll in Zukunft stärker auf ethische Veranlagungsprinzipien
Wert gelegt werden", betonte der Finanzminister. Auf die Frage, welches Liquiditätsrisiko der Staat eingehen
soll bzw. wie viel Liquidität die öffentliche Hand halten soll, kommt die Expertengruppe zum Schluss,
dass eine Liquiditätsreserve von einem Drittel des jährlichen Volumens angemessen erscheint. Das entspricht
ebenfalls der bereits jetzt geübten Praxis bei der ÖBFA. |
|
|
|
Kogler: Bericht ersetzt Aufklärung über Spekulationsverluste nicht
Grüne begrüßen Vorschläge der Experten
Wien (grüne) - Der Grüne Vizeklubchef und Budgetsprecher Werner Kogler begrüßt
die Vorschläge im Bericht der Expertengruppe, die die riskanten Veranlagungen der Bundesfinanzierungsagentur
(ÖBFA) untersuchen sollte, grundsätzlich positiv. "Die Kritik an der bisherigen Praxis im Finanzministerium
bestätigt unsere Einwände, als der Skandal im Sommer bekannt wurde", betont Kogler.
Er stimmt den Experten zu, dass eine Strukturentflechtung dringend notwendig sei. "Entscheidungsträger
und Aufsicht müssen im Finanzministerium klarer getrennt werden." Lob hat der Grüne ebenso für
die Regeln und Rahmenbedingungen, die für die staatlichen Veranlagungen in Zukunft vorgeschlagen werden -
wie etwa das Liquiditätslimit.
Besonders positiv streicht der Grüne hervor, dass die Experten einmahnen, die Risiken künftig möglichst
gering zu halten. "Es ist auch völlig richtig, die Vorbildwirkung des Staates hervorzustreichen. Veranlagungen
in ethischen vertretbarer Ausrichtung und die Warnung, Geld nicht in zweifelhafte Unternehmen und Steueroasen zu
stecken, halte ich für besonders wichtig."
Mit dem Bericht dürfe die Sache aber nicht ad acta gelegt werden. Kogler: "Der Bericht darf nicht davon
ablenken, dass man endgültig aufklärt, wie viel Schaden durch Spekulationen der vergangenen Jahre entstanden
ist. Es besteht weiter der dringende Verdacht, dass über die Jahre mit wesentlich weniger Risko eine bessere
Gesamtertragslage erzielt hätte werden können." Das soll parlamentarisch im Rechnungshof-Ausschuss
geklärt werden. "Finanzminister Pröll und vor allem auch seine Vorgänger Grasser und Molterer
werden sich weiteren kritischen Analysen und Befragungen auf Basis des dramatischen Rechnungshofberichts nicht
entziehen können", sagt Kogler. |
|
Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament vertretenen
Parteien –
sofern vorhanden! Die Reihenfolge der Beiträge richtet sich in der Regel nach deren
Mandatsstärke im Parlament bzw. nach der Hierarchie der Personen. Die Redaktion
|
|
zurück |
|
|