Brüssel (europarl) - Das Parlament hat am 24.11. in dritter Lesung den letzten Teil des Telekompakets
verabschiedet. Die neuen Vorschriften, die in den kommenden anderthalb Jahren umgesetzt werden, schützen den
Internetzugang, stärken die Verbraucherrechte, verbessern den Datenschutz und kurbeln den Wettbewerb der Telekommunikationsunternehmen
an.
Die überarbeitete Rahmenrichtlinie für Telekommunikation wurde in dritter und letzter Lesung mit 510
Stimmen bei 40 Gegenstimmen und 24 Enthaltungen angenommen.
"Dieses Gesetzespaket ist ein erstklassiges Beispiel dafür, wie die Arbeit, die wir als europäische
Gesetzgeber leisten, sich auf den Alltag der Bürger auswirkt. Ich freue mich, dass wir die Rechte der Nutzer
des Internets und anderer elektronischer Dienste gestärkt haben", sagte EP-Präsident Jerzy Buzek,
der den neuen Gesetzesakt am Mittwoch zusammen mit der schwedischen Ministerin für Kommunikation Åsa
Torstensson unterzeichnen wird.
Garantien für Internetfreiheit
Einschränkungen des Internetzugangs eines Nutzers dürfen nur veranlasst werden, "wenn sie im Rahmen
einer demokratischen Gesellschaft angemessen, verhältnismäßig und notwendig sind", einigten
sich Parlament und Rat im Vermittlungsausschuss. Solche Maßnahmen dürfen nur nach einem vorherigen,
fairen und unparteiischen Verfahren getroffen werden, welches Nutzern die Möglichkeit gibt, angehört
zu werden, und welches den Grundsatz der Unschuldsvermutung und das Recht auf Schutz der Privatsphäre gewährleistet.
"Wir wollten sicherstellen, dass die Bürgerrechte niemals mit Füßen getreten oder missachtet
werden (...). Es ist das erste Mal, dass ein Gesetzestext, auf die Nutzung des Internets als Ausübung von
Grundrechten und -freiheiten verweist", sagte die Berichterstatterin Catherine Trautmann (S-D, Frankreich)
während der Plenardebatte.
Den Europa-Abgeordneten gelang es, dem Internetzugang den gleichen Rechtsschutz zu gewähren, den Grundrechte
genießen, indem sie diese weltweit erste Klausel zur Internetfreiheit in die Rahmenrichtlinie für elektronische
Kommunikationsnetze und -dienste aufnahmen. Die Mitgliedstaaten müssen bis spätestens 24. Mai 2011 ihre
nationale Gesetzgebung an diese neuen Bestimmungen anpassen.
Mehr Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt
Die Rahmenrichtlinie beinhaltet außerdem Maßnahmen:
- die die Frequenzvergabe in der EU harmonisieren, besonders im Hinblick auf den Übergang von analogem zu
digitalem Rundfunk und Fernsehen bis 2012,
- die die Zusammenarbeit der nationalen Regulierungsbehörden für Telekommunikation verbessern,
- die eine "funktionelle Trennung" ermöglichen, d.h. Vorschriften, die einen marktbeherrschenden
Anbieter zwingen, seine Netzinfrastruktur von den Abteilungen zu trennen, die Dienste über diese Infrastruktur
anbieten, und
- die es ermöglichen, marktbeherrschende Betreiber dazu zu verpflichten, den Zugang zu ihren Netzen für
Mitwettbewerber zu öffnen.
Verbraucherrechte und Datenschutz
Parlament und Ministerrat hatten sich bereits zuvor zu den beiden anderen Teilen des Telekompakets (Regulierungsbehörden
für Telekommunikation und Bürgerrechte) geeinigt. Diese Kompromisse haben die Abgeordneten am 6. Mai
und die Minister am 26. Oktober 2009 verabschiedet.
Ziel der Richtlinie zu den Bürgerrechten ist es die Rechte der Verbraucher zu stärken und den Datenschutz
zu verbessern. Beispielsweise haben Verbraucher, die den Anbieter wechseln, in Zukunft das Recht, ihre Telefonnummer
innerhalb eines Tages übertragen zu bekommen. Außerdem können zukünftig "Cookies"
nicht mehr ohne Zustimmung des Internetnutzers auf einem PC installiert werden.
Die Mitgliedstaaten müssen bis spätestens 26. April 2011 ihre nationale Gesetzgebung an diese neuen Bestimmungen
anpassen.
Die Abgeordneten einigten sich auch mit dem Ministerrat darauf, ein neues Gremium der Europäischen Regulierungsbehörden
für elektronische Kommunikation (GEREK) zu schaffen, welches die Zusammenarbeit der 27 nationalen Regulierungsbehörden
stärken soll.
|