Bern (bak) - Der Bundesrat hat das Sprachengesetz in Kraft gesetzt und dem Eidgenössischen Departement
des Innern den Auftrag erteilt, die Sprachenverordnung bis Ende Juni 2010 vorzubereiten. Damit erfüllt der
Bundesrat den sprachpolitischen Verfassungsauftrag. Das Sprachengesetz fördert die individuelle sowie die
institutionelle Mehrsprachigkeit der Schweiz und stärkt den Zusammenhalt des Landes.
Im Sprachengesetz ist der Verfassungsauftrag gemäss Art. 70 Absatz 1, 3, 4 und 5 der Bundesverfassung konkretisiert.
Es regelt die Verwendung der Amtssprachen des Bundes, die Förderung der Verständigung und des Austausches
zwischen den Sprachgemeinschaften, die Unterstützung der mehrsprachigen Kantone bei der Erfüllung ihrer
besonderen Aufgaben sowie die Unterstützung der Kantone Graubünden und Tessin zur Erhaltung und Förderung
der rätoromanischen und der italienischen Sprache und Kultur. Der Bundesrat beabsichtigt, die Ausführungsbestimmungen
zum Sprachengesetz auf den 1. Juli 2010 in Kraft zu setzen.
Die wesentlichen Elemente der neuen Sprachförderung des Bundes sind:
- die Stärkung der institutionellen und individuellen Mehrsprachigkeit innerhalb der Bundesverwaltung;
- die Unterstützung des schulischen Austauschs von Lernenden und Lehrenden aller Bildungsstufen.
- die Unterstützung der Kantone bei der Förderung der Landessprachen im Unterricht;
- die Unterstützung eines wissenschaftlichen Kompetenzzentrums zur Koordination, Einführung und Durchführung
der angewandten Forschung im Bereich der Sprachen und der Mehrsprachigkeit;
- die Unterstützung von besonderen Aufgaben der mehrsprachigen Kantone im Bereich des Sprachunterrichts
und der mehrsprachigen Verwaltung.
Mit der Inkraftsetzung des Sprachengesetzes erhält die seit Jahren praktizierte Unterstützung von
Organisationen und Institutionen gesamtschweizerischer Bedeutung, die mit ihrer Tätigkeit die Verständigung
zwischen den Sprachgemeinschaften des Landes fördern, eine Gesetzesgrundlage. Das bestehende Bundesgesetz
aus dem Jahre 1995 zur Förderung des Rätoromanischen und des Italienischen ist in revidierter Form im
Sprachengesetz integriert. Das geltende Bundesgesetz bleibt bis zur Inkraftsetzung der Sprachenverordnung in Kraft.
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