Bures: Neue Eisenbahn-Kreuzungsverordnung für mehr Verkehrssicherheit   

erstellt am
03. 12. 09

Begutachtung startet am 03.12. - Neue Verordnung setzt auf technische Sicherung und klare Verhaltensregeln für Straßenverkehrsteilnehmer
Wien (bmvit) - Die neue Eisenbahn-Kreuzungsverordnung bedeutet eine grundlegende Neufassung der 1960 erlassenen und zuletzt 1988 novellierten Bestimmungen über die Sicherung und Benützung von Eisenbahnkreuzungen. Verkehrsministerin Doris Bures schickt ihren Entwurf dazu am 03.12. in Begutachtung. Ein unmittelbares Ergebnis der neuen Verordnung: Deutlich mehr Eisenbahnkreuzungen werden technisch, also durch Lichtzeichenanlagen oder Lichtzeichenanlagen mit Schranken, gesichert. Für die nicht-technische Sicherung durch Gewährleistung des erforderlichen Sichtraums sowie durch Abgabe akustischer Signale vom Schienenfahrzeug aus werden die Bedingungen entsprechend enger gefasst.

Die Neuerungen im Überblick:

  • Mehr Bahnkreuzungen werden technisch gesichert durch Lichtsignalanlage oder Schranken.
  • Jede Kreuzung zwischen Bahn und Straße kriegt das neue, besser sichtbare Andreaskreuz.
  • Alle Geschwindigkeitslimits vor Eisenbahnkreuzungen bekommen die Zusatztafel "Auf Züge achten".
  • Das rot leuchtende Signal wird bei allen neuen Lichtsignalanlagen Standard.
  • Für alle Züge gilt Licht am Tag zur eindeutigen Unterscheidbarkeit von Kfz.
  • Bei Ausfällen von Sicherungsanlagen raschere Absicherung durch Bewachung vor Ort.
  • Generalinventur bei allen Eisenbahnkreuzungen in den kommenden zwei Jahren.


Für Verkehrsministerin Doris Bures ist der Schwerpunkt auf Verkehrssicherheit an Eisenbahnkreuzungen deswegen so wichtig, weil die Unfallfolgen in der Regel sehr schwer sind. Im vergangenen Jahr starben bei 151 Eisenbahnkreuzungsunfällen 17 Menschen, 59 Personen wurden leicht, 28 schwer verletzt. "Wir setzen deshalb einerseits auf die technische Sicherung und andererseits auf klare Verhaltensregeln für die Straßenverkehrsteilnehmer", betont die Ministerin.

Die Aufmerksamkeit der Straßenverkehrsteilnehmer und das Bewusstsein für die Gefahr sind ein entscheidendes Kriterium. Das zeigen auch die Unfallzahlen. Denn ein Drittel der Unfälle des Vorjahrs passierte auf Kreuzungen mit technischer Sicherung, also bei durch Lichtzeichenanlagen mit rotem Licht gebotenem Halt oder sogar bei geschlossenen Schranken. Auch heuer gab es auf dem Netz der ÖBB 31 Unfälle auf technisch gesicherten Eisenbahnkreuzungen, davon 17 bei mit rotem Licht gebotenem Halt für den Straßenverkehrsteilnehmer, acht bei geschlossenen Halbschrankenanlagen und sechs bei Vollschrankenanlagen.

"Wir unternehmen alles, um mit neuen Schranken, Signalanlagen, Bodenmarkierungen und tausenden besser sichtbaren Warnschildern die Eisenbahnkreuzungen sicherer zu machen. Es geht darum, die Aufmerksamkeit der Autofahrer zu steigern. Denn die meisten Unfälle bei Kreuzungen passieren durch Unachtsamkeit. Das Wichtigste ist also nach wie vor, Vorsicht walten zu lassen", betont die Ministerin.

Im Folgenden die wichtigsten Neuerungen im Detail:

  • Entgegen den bisher allgemein gehaltenen Vorgaben (örtliche Verhältnisse, Verkehrserfordernisse auf der Straße und auf der Bahn) gibt es zukünftig eindeutige und strenge Kriterien, wann eine technische Sicherung durch Lichtzeichenanlagen oder durch Lichtzeichenanlagen mit Schranken geboten ist bzw. wann eine nicht-technische Sicherung durch Gewährleisten des erforderlichen Sichtraums bzw. durch Abgabe akustischer Signale vom Schienenfahrzeug ausreicht: Eine nicht-technische Sicherung ist künftig generell beschränkt auf Eisenbahnkreuzungen mit weniger als 3.000 Kfz im Tagesdurchschnitt. Darüber hinaus ist eine Sicherung durch Gewährleisten des erforderlichen Sichtraumes künftig beschränkt auf Kreuzungen mit eingleisigen Bahnstrecken und auf Kreuzungen mit nicht mehr als einem Fahrstreifen in jeder Fahrtrichtung. Eine Sicherung durch Abgabe akustischer Signale vom Schienenfahrzeug aus ist künftig beschränkt auf Eisenbahnkreuzungen mit Gehwegen, Radwegen und mit Geh- und Radwegen.
  • Die Verhaltensbestimmungen für die Straßenverkehrsteilnehmer werden in einem eigenen Abschnitt zusammengefasst und konkretisiert. Geschwindigkeitslimits vor Eisenbahnkreuzungen werden die Zusatztafeln "Auf Züge achten" erhalten, alle Kreuzungen zwischen Eisenbahn und Straße (Ausnahme: Gehwege, Radwege und Geh- und Radwege) werden mit den neuen, besser sichtbaren Andreaskreuzen auf Tafeln ausgerüstet.
  • Für die Züge gilt in Zukunft Licht am Tag. Das Zugspitzensignal muss sich von den im Straßenverkehr üblichen Frontlichtern unterscheiden und muss künftig auch tagsüber eingeschaltet sein.
  • Neu geregelt werden auch die Pflichten von Eisenbahnunternehmen bei Störungen von Eisenbahnkreuzungssicherungsanlagen (z.B. Ausfall der Lichtzeichenanlage). In diesen Fällen gilt, solange die Eisenbahnkreuzung nicht bewacht wird, grundsätzlich folgendes: Der Zug muss vor der Eisenbahnkreuzung anhalten und darf die Fahrt erst nach Abgabe von akustischen Signalen fortsetzen. Neu ist, dass das Eisenbahnunternehmen binnen zwei Stunden ab Vorliegen einer Anzeige über einer Störung die Kreuzung zu bewachen hat (bisher 24 Stunden). Wenn innerhalb von zwei Stunden eine Bewachung der Eisenbahnkreuzung nicht möglich ist, ist bis zu dem Zeitpunkt, zu dem eine Bewachung möglich ist und es die Verkehrsverhältnisse auf der Straße zulassen, die Anbringung einer Stopptafel vor der Eisenbahnkreuzung zulässig. Dabei muss der Zug weiterhin vor der Eisenbahnkreuzung anhalten hat und darf die Fahrt erst nach Abgabe von akustischen Signalen fortsetzen.
  • Für das Zusammenwirken von Eisenbahnkreuzungssicherungsanlagen mit Ampelanlagen an nahegelegenen Straßenkreuzungen werden einheitliche Vorschriften in die Verordnung aufgenommen.
  • Schließlich werden die Eisenbahnbehörden und die Eisenbahnunternehmen zur Überprüfung der Eisenbahnkreuzungen ausdrücklich verpflichtet. Die Eisenbahnbehörden haben in Abständen von jeweils fünf Jahren eine Überprüfung vorzunehmen. Dabei sind der Straßenerhalter und die zuständige Polizeidienststelle einzubeziehen. Die Eisenbahnunternehmen haben die Eisenbahnkreuzungen jährlich auf den bescheidgemäßen Zustand hin zu überprüfen. Nach Inkrafttreten der Verordnung haben die Eisenbahnbehörden die Eisenbahnkreuzungen binnen zwei Jahren einer erstmaligen Überprüfung zu unterziehen.


150 Eisenbahnkreuzungen seit 2007 entschärft - Offensive von Verkehrsministerium und ÖBB für mehr Sicherheit an Eisenbahnkreuzungen geht weiter
Die ÖBB und das Verkehrsministerium legen nach der Häufung von Unfällen im Jahr 2007 besonderes Augenmerk auf die Absicherung von Eisenbahnkreuzungen. So wird heuer das 2007 gestartete Hot-spot-Programm weitgehend abgeschlossen. 48 Eisenbahnkreuzungen mit besonderer Unfallhäufigkeit werden Ende 2009 die geplanten Verbesserungen aufweisen (vorwiegend technische Sicherung). Fünf weitere Kreuzungen werden im kommenden Jahr nachgerüstet bzw. aufgelassen. Neben dem Hot-spot-Programm haben die ÖBB mit Ländern und Gemeinden für 45 Kreuzungen Maßnahmen vereinbart, die zum überwiegenden Teil schon umgesetzt sind.

Überdies wurden gemäß Rahmenplan der ÖBB allein im Jahr 2009 37 Eisenbahnkreuzungen aufgelassen und 18 technisch gesichert; bei weiteren sechs Eisenbahnkreuzungen wurden die Sicherungsanlagen erneuert. Insgesamt stehen im Rahmenplan 2009 bis 2014 100 Eisenbahnkreuzungen zur technischen Aufrüstung oder zum Ersatz durch Unterführungen an.

Außerdem wurde im Sommer die Umrüstung aller 1.900 nicht-technisch gesicherten Eisenbahnkreuzungen mit den neuen, besser sichtbaren Andreaskreuz-Tafeln abgeschlossen. Mit der neuen Verordnung werden in den kommenden Jahren auch alle technisch-gesicherten Eisenbahnkreuzungen mit diesen neuen Tafeln ausgerüstet.

     
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