Wien/Brüssel (bmj) - Von 30. November bis 1. Dezember nahm Justizministerin Claudia Bandion-Ortner
in Brüssel beim Rat der Innen- und Justizminister teil. In Brüssel betonte die Ministerin, dass Österreich
neben Deutschland beim elektronischen Justizportal als Vorreiter fungiere.
Der Startschuss für den elektronischen Zugriff beim Insolvenzregister, dem Grundbuch oder dem Firmenbuch soll
Mitte 2010 fallen. Stolz zeigte sich Bandion-Ortner auch über den 1. Platz beim E-Government-Award der EU,
den Österreich mit dem elektronischen Mahnverfahren gewonnen hat. "Bei 259 Projekten den ersten Platz
zu machen ist schon eine tolle Leistung" so Bandion-Ortner, die sich auch zum Thema Kinder-pornographie äußerte.
Keine Denkverbote
Im Kampf dagegen dürfe es "keine Denkverbote" geben. Das gelte auch für Überlegungen,
Internet-Seiten in diesem Bereich zu sperren, selbst wenn ein diesbezügliches Pilotprojekt in Deutschland
"bedauerlicherweise" gezeigt habe, dass derartige Sperren "leicht zu umgehen sind". Gleichzeitig
sei erfreulich, dass die spanische Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2010 den Kampf gegen Kinderpornographie
weiterführen wolle. Österreich habe etwa mit der Schaffung des neuen Tatbestandes des „wissentlichen
Betrachtens“ derartiger Darstellungen schon sehr gute Instrumente zur Hand und nehme eine Vorreiterrolle im Kampf
gegen Kinderpornographie ein.
Eine Gratwanderung
Die Enthaltung Österreichs beim Datenaustauschabkommen mit den USA (SWIFT) bezeichnete Bandion-Ortner als
"vertretbare" Haltung. Generell gehe es um eine "Gratwanderung zwischen Persönlichkeitsschutz,
Datenschutz und effizienter Straf-verfolgung". Zuversichtlich zeigte sich die Justizministerin was die Auswirkungen
des mit 1. Dezember in Kraft getretenen Vertrags von Lissabon betrifft: "Lissabon dürfte ein bisschen
weniger schwerfällig werden": Sie hoffe, dass man schneller zu Entscheidungsfindungen komme. Dass es
bereits am ersten Tag Unstimmigkeiten zwischen EU-Kommission und EU-Parlament bezüglich der Bereiche mit Mitentscheidungskompetenz
gegeben habe sei unter "Geburtswehen" zu verbuchen: "Das wird sich noch einspielen.“ |