OECD-Evaluierungsbericht für Österreich   

erstellt am
02. 12. 09

Bericht zur Umsetzung der internationalen Standards gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Österreich
Paris/Berlin (oecd) - Die Financial Action Task Force (FATF) hat am 01.12. ihren Evaluierungsbericht zur Umsetzung der FATF-Standards gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Österreich vorgelegt. Der Prüfbericht wurde von einem Team aus Mitarbeitern des Internationalen Währungsfonds (IWF) sowie einem Experten unter der Aufsicht des IWF erstellt.

Die wichtigsten Ergebnisse des Berichts sind:

  1. Die Kriminalitätsrate in Österreich ist eine der niedrigsten innerhalb der Europäischen Union und die österreichischen Behörden gehen davon aus, dass deshalb die Anfälligkeit für Risiken rund um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung begrenzt sind. Dennoch kann Österreich angesichts seiner geografischen Lage und seiner historischen Verbindungen nach Mittel-, Ost- und Südosteuropa von kriminellen Organisationen als Durchgangsland für Drogen und andere Schmuggelgüter genutzt werden. Gleichzeitig ist Österreich aufgrund seiner politischen Stabilität, seines Bankgeheimnisses und seines Steuersystems ein attraktiver Anlageort für Geld aus kriminellen Quellen.
  2. Die Behörden in Österreich haben ein umfangreiches System zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entwickelt und sind dabei es umzusetzen. Dies wird unterstützt durch ein gut ausgebautes Netz an Bundesbehörden und Überwachungsorganen sowie aktiven berufsständischen Organisationen.
  3. Die rechtliche Ächtung von Geldwäsche entspricht im Allgemeinen den FATF-Standards und der gesetzliche Rahmen bietet im Verdachtsfalle die Möglichkeiten zur Beschlagnahme und anderer vorläufiger Maßnahmen. Dennoch wirft die geringe Zahl an Verurteilungen bei Geldwäschevergehen, das geringe Strafmaß und geringen beschlagnahmten Summen die Frage auf, ob das derzeitige System wirklich effektiv ist. Die strafrechtlichen Bestimmungen zur Terrorismusfinanzierung decken nicht alle Aktivitäten nach den FATF-Standards ab, auch wenn sie im Großen und Ganzen mit der UN-Konvention gegen Terrorismusfinanzierung von 1999 im Einklang stehen.
  4. Die Umsetzung der 3. EU-Anti-Geldwäsche-Richtlinie in nationales Recht hat zu einer Verbesserung, Ausweitung und Stärkung des österreichischen Regimes zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geführt. Es deckt nun den breitesten Umfang an finanziellen Aktivitäten und die beschriebenen nicht-finanziellen Unternehmen und Berufen (DNFBP) ab. Dennoch müssen die Bestimmungen stärker in Einklang mit den FATF-Standards gebracht werden, und es ist insgesamt mehr Zeit für die vollständige Umsetzung erforderlich.
  5. Das Überwachungssystem für Geldinstitute ist insgesamt stimmig und effizient. Die Anforderungen für Lizenzen und das Sanktionsregime sollten jedoch gestärkt werden und den Überwachungsbehörden sollten zusätzliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
  6. Die österreichische Einheit zur Untersuchung von Finanzmarktdelikten (A-FIU) ist eine effektive Ermittlungseinheit. Sie erfüllt aber nicht die Funktionen einer FIU zur Analyse und Weiterleitung von Berichten über verdächtige Transaktionen (STR). Die im Rahmen von Strafverfahren möglichen Mitteilungen an Verdächtige können dazu beitragen, dass insgesamt nur zurückhaltend Bericht erstattet wird.
  7. Die gesetzlichen Bestimmungen und die Rechtsprechung gewähren den Behörden Zugang zu durch das Bankgeheimnis geschützte Daten. Anfragen der Staatsanwaltschaft unterliegen jedoch Beschränkungen, die von Finanzinstituten und Rechtsbeiständen ausgenutzt werden können, um Informationen zu verweigern.
  8. Das System zur Registrierung juristischer Personen ist in Österreich gut ausgebaut. Allerdings wird der Zugang zu Informationen über den wirtschaftlich Berechtigten bei einigen Non-Profit-Organisationen, Treuhandverhältnissen und anderen juristischen Personen, insbesondere Stiftungen und Unternehmen mit Inhaberaktien behindert.
  9. Zur Sicherstellung nationaler Kooperation und Koordination wurden verschiedene Foren eigerichtet. Die angesprochenen Schwächen im Rechtsrahmen erschweren jedoch die Gewährung gegenseitiger Rechtshilfe.
  10. Die wichtigsten Empfehlungen sind:
  • Durchführung einer Risikoanalyse zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;
  • die Bestimmungen zur rechtlichen Ächtung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Einklang mit den Standards bringen;
  • den Umfang der Anforderungen zur Identitätsfeststellung von Kunden (customer due diligence) erweitern;
  • die rechtlichen Anforderungen lockern, die Behörden zur Einsicht in Daten bei Finanzinstitutionen und Vertreten von Rechtsberufen erfüllen müssen;
  • die Befugnisse der Einheit zur Untersuchung von Finanzmarktdelikten (A-FIU) auf Analyse und Verbreitung erweitern;
  • die Bestimmungen zu Berichten über verdächtige Transaktionen (STR) erweitern;
  • die vorbeugenden Maßnahmen zu beschriebenen nicht-finanziellen Unternehmen und Berufen (DNFBP) mit den FATF-Standards in Einklang bringen;
  • eine angemessene Transparenz über die wirtschaftlich Berechtigten bei juristischen Personen und juristischen Arrangements gewährleisten.
     
Informationen: http://www.oedc.org    
     
zurück