Bericht zur Umsetzung der internationalen Standards gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
in Österreich
Paris/Berlin (oecd) - Die Financial Action Task Force (FATF) hat am 01.12. ihren Evaluierungsbericht
zur Umsetzung der FATF-Standards gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Österreich vorgelegt.
Der Prüfbericht wurde von einem Team aus Mitarbeitern des Internationalen Währungsfonds (IWF) sowie einem
Experten unter der Aufsicht des IWF erstellt.
Die wichtigsten Ergebnisse des Berichts sind:
- Die Kriminalitätsrate in Österreich ist eine der niedrigsten innerhalb der Europäischen Union
und die österreichischen Behörden gehen davon aus, dass deshalb die Anfälligkeit für Risiken
rund um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung begrenzt sind. Dennoch kann Österreich angesichts seiner
geografischen Lage und seiner historischen Verbindungen nach Mittel-, Ost- und Südosteuropa von kriminellen
Organisationen als Durchgangsland für Drogen und andere Schmuggelgüter genutzt werden. Gleichzeitig ist
Österreich aufgrund seiner politischen Stabilität, seines Bankgeheimnisses und seines Steuersystems ein
attraktiver Anlageort für Geld aus kriminellen Quellen.
- Die Behörden in Österreich haben ein umfangreiches System zur Bekämpfung von Geldwäsche
und Terrorismusfinanzierung entwickelt und sind dabei es umzusetzen. Dies wird unterstützt durch ein gut ausgebautes
Netz an Bundesbehörden und Überwachungsorganen sowie aktiven berufsständischen Organisationen.
- Die rechtliche Ächtung von Geldwäsche entspricht im Allgemeinen den FATF-Standards und der gesetzliche
Rahmen bietet im Verdachtsfalle die Möglichkeiten zur Beschlagnahme und anderer vorläufiger Maßnahmen.
Dennoch wirft die geringe Zahl an Verurteilungen bei Geldwäschevergehen, das geringe Strafmaß und geringen
beschlagnahmten Summen die Frage auf, ob das derzeitige System wirklich effektiv ist. Die strafrechtlichen Bestimmungen
zur Terrorismusfinanzierung decken nicht alle Aktivitäten nach den FATF-Standards ab, auch wenn sie im Großen
und Ganzen mit der UN-Konvention gegen Terrorismusfinanzierung von 1999 im Einklang stehen.
- Die Umsetzung der 3. EU-Anti-Geldwäsche-Richtlinie in nationales Recht hat zu einer Verbesserung, Ausweitung
und Stärkung des österreichischen Regimes zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
geführt. Es deckt nun den breitesten Umfang an finanziellen Aktivitäten und die beschriebenen nicht-finanziellen
Unternehmen und Berufen (DNFBP) ab. Dennoch müssen die Bestimmungen stärker in Einklang mit den FATF-Standards
gebracht werden, und es ist insgesamt mehr Zeit für die vollständige Umsetzung erforderlich.
- Das Überwachungssystem für Geldinstitute ist insgesamt stimmig und effizient. Die Anforderungen für
Lizenzen und das Sanktionsregime sollten jedoch gestärkt werden und den Überwachungsbehörden sollten
zusätzliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
- Die österreichische Einheit zur Untersuchung von Finanzmarktdelikten (A-FIU) ist eine effektive Ermittlungseinheit.
Sie erfüllt aber nicht die Funktionen einer FIU zur Analyse und Weiterleitung von Berichten über verdächtige
Transaktionen (STR). Die im Rahmen von Strafverfahren möglichen Mitteilungen an Verdächtige können
dazu beitragen, dass insgesamt nur zurückhaltend Bericht erstattet wird.
- Die gesetzlichen Bestimmungen und die Rechtsprechung gewähren den Behörden Zugang zu durch das Bankgeheimnis
geschützte Daten. Anfragen der Staatsanwaltschaft unterliegen jedoch Beschränkungen, die von Finanzinstituten
und Rechtsbeiständen ausgenutzt werden können, um Informationen zu verweigern.
- Das System zur Registrierung juristischer Personen ist in Österreich gut ausgebaut. Allerdings wird der
Zugang zu Informationen über den wirtschaftlich Berechtigten bei einigen Non-Profit-Organisationen, Treuhandverhältnissen
und anderen juristischen Personen, insbesondere Stiftungen und Unternehmen mit Inhaberaktien behindert.
- Zur Sicherstellung nationaler Kooperation und Koordination wurden verschiedene Foren eigerichtet. Die angesprochenen
Schwächen im Rechtsrahmen erschweren jedoch die Gewährung gegenseitiger Rechtshilfe.
- Die wichtigsten Empfehlungen sind:
- Durchführung einer Risikoanalyse zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;
- die Bestimmungen zur rechtlichen Ächtung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Einklang mit
den Standards bringen;
- den Umfang der Anforderungen zur Identitätsfeststellung von Kunden (customer due diligence) erweitern;
- die rechtlichen Anforderungen lockern, die Behörden zur Einsicht in Daten bei Finanzinstitutionen und
Vertreten von Rechtsberufen erfüllen müssen;
- die Befugnisse der Einheit zur Untersuchung von Finanzmarktdelikten (A-FIU) auf Analyse und Verbreitung erweitern;
- die Bestimmungen zu Berichten über verdächtige Transaktionen (STR) erweitern;
- die vorbeugenden Maßnahmen zu beschriebenen nicht-finanziellen Unternehmen und Berufen (DNFBP) mit den
FATF-Standards in Einklang bringen;
- eine angemessene Transparenz über die wirtschaftlich Berechtigten bei juristischen Personen und juristischen
Arrangements gewährleisten.
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