Vertrag von Lissabon mit 01.12. in Kraft  

erstellt am
01 12. 09

EU-Kommission begrüßt Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon.
Brüssel (ec.europe) - Der Vertrag von Lissabon tritt am 1. Dezember 2009 in Kraft. Zu diesem Anlass richten die portugiesische Regierung, die schwedische Präsidentschaft und die Europäische Kommission eine gemeinsame Feier in Lissabon aus. Die Kommission ist überzeugt, dass der neue Vertrag wesentliche Vorteile für die Bürger mit sich bringt und die Debatte über institutionelle Fragen auf absehbare Zeit beendet sein wird. Die Europäische Union wird sich nun ganz der Überwindung der Wirtschafts- und Finanzkrise und ihrer auf 2020 angelegten Strategie für ein umweltfreundlicheres Wachstum widmen können.

José Manuel Barroso, Präsident der Europäischen Kommission, begrüßte das Inkrafttreten des Vertrags mit den Worten: „Der Vertrag von Lissabon rückt die Bürger in den Mittelpunkt des europäischen Projekts. Jetzt verfügen wir über eine angemessene institutionelle Grundlage und damit über die nötige Stabilität, um unsere ganze Energie auf die Dinge zu richten, die den Europäern wirklich wichtig sind“.

Der Vertrag von Lissabon ändert die geltenden EU- und EG-Verträge, ohne diese zu ersetzen. Er gibt der EU die rechtlichen Grundlagen und die Instrumente an die Hand, die sie braucht, um die künftigen Aufgaben bewältigen und den Erwartungen der Bürger gerecht werden zu können.

Er stärkt die Mitwirkung der Bürger bei der Gestaltung der europäischen Politik. Ferner werden ihre Grundrechte in einer Charta festgeschrieben. Die EU wird besser gewappnet sein, um die an sie gestellten Erwartungen in den Bereichen Energie, Klimawandel, grenzüberschreitende Kriminalität und Einwanderung zu erfüllen. Auch wird sie in der Lage sein, ihre Stimme auf dem internationalen Parkett besser zu Gehör zu bringen.

Zu den wichtigsten Verbesserungen zählen:

  • Mehr Demokratie, Offenheit und konkretere Rechenschaftspflicht der EU . Sowohl das Europäische Parlament als auch die nationalen Volksvertretungen erhalten im Gesetzgebungsverfahren ein größeres Gewicht. Die Bürger werden mitverfolgen können, was ihre Minister in den EU-Gremien beschließen, und die Möglichkeit haben, auf vorgeschlagene EU-Gesetze Einfluss zu nehmen.
  • Mehr Effizienz der EU durch handlungsfähige und gestraffte Institutionen. Beispielsweise verbessert der Vertrag die Fähigkeit der EU, gegen Kriminalität, Terrorismus und Menschenhandel vorzugehen, da er raschere und kohärentere Entscheidungsfindungen in Sachen Justiz, Freiheit und Sicherheit erlauben wird.
  • Mehr Rechte für die Europäerinnen und Europäer . Die Werte und Ziele der EU werden deutlicher als je zuvor festgeschrieben. Ferner werden die Grundrechtecharta und die EU-Verträge rechtlich gleichrangig sein.
  • Eine stärkere Stellung in der internationalen Politik . Neue Ämter werden zu mehr Kohärenz in den verschiedenen Bereichen der EU-Außenpolitik, wie der Diplomatie, der Sicherheit, dem Handel und der humanitären Hilfe, beitragen.


Diese Verbesserungen versetzen die EU in die Lage, einen Wandel herbeizuführen, den Europäern zu mehr Sicherheit und Wohlstand zu verhelfen und ihnen Möglichkeiten zu bieten, die Globalisierung mitzugestalten.

Zehn konkrete Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger Europas:

  • das Recht, die Kommission zu Gesetzgebungsvorschlägen aufzufordern („europäische Bürgerinitiative“),
  • mehr Schutz durch den neuen Status der Grundrechtecharta,
  • diplomatischer und konsularischer Beistand für alle EU-Bürger bei befristeten und unbefristeten Auslandsaufenthalten,
  • gegenseitige Unterstützung bei Naturkatastrophen oder vom Menschen verursachten Katastrophen wie Überschwemmungen und Waldbränden,
  • neue Handlungsmöglichkeiten in grenzübergreifenden Angelegenheiten wie Energiepolitik, Zivilschutz oder Gesundheitsgefahren,
  • gemeinsames Vorgehen gegen internationale Menschenschmuggler-Banden,
  • gemeinsame Regeln gegen Asyltourismus, d.h. Mehrfachanträge in verschiedenen Mitgliedstaaten,
  • Terrorbekämpfung durch Einfrieren von Vermögenswerten,
  • eine demokratischere politische Willensbildung (durch Stärkung der Rolle des Europäischen und der nationalen Parlamente),
  • Möglichkeit der finanziellen Soforthilfe für Drittländer.


Der Weg zum Vertrag von Lissabon:

  • Juni 2007: Der Europäische Rat beauftragt eine Regierungskonferenz mit der Ausarbeitung von Vorschlägen zur Änderung der bestehenden Verträge.
  • Juli bis Oktober 2007: Regierungskonferenz.
  • Auf der informellen Tagung des Europäischen Rats vom 18./19. Oktober 2007 wird der neue Vertrag angenommen.
  • 12. Dezember 2007: Proklamation der Grundrechtecharta durch die Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission.
  • 13. Dezember 2007: Unterzeichnung des neuen Vertrags in Lissabon.
  • Dezember 2007 - November 2009: Ratifizierung des Vertrags in den 27 Mitgliedstaaten.
  • 1. Dezember 2009: Inkrafttreten des Vertrags.
     
Die Europäische Union hat seit dem 1.12.2009 eine neue rechtliche Grundlage
Wien (bmi) - Mit 1. Dezember 2009 tritt der Vertrag von Lissabon in Kraft, durch den die Europäische Union auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt wird. Ziel ist es, die Union demokratischer, effizienter und handlungsfähiger zu machen.

Eine der wesentlichen Änderungen durch den Vertrag von Lissabon ist die Stärkung des Europäischen Parlaments (EP). Durch ein Mehr an Rechten und Zuständigkeiten wird das EP zukünftig in der Gesetzgebung dem Rat der Europäischen Union praktisch gleichgestellt sein, mehr Einfluss bei der Wahl des Präsidenten der Kommission und beim Beschluss des EU-Budgets haben.

Auch die nationalen Parlamente werden stärker in die Gesetzgebung der Union eingebunden. Sie erhalten alle Informationen vorab und können bei Gesetzesvorschlägen der Europäischen Kommission die "gelbe Karte" ziehen, wenn sie der Ansicht sind, dass die Union ihre Zuständigkeiten überschreitet. In einem solchen Fall muss die Kommission ihren Vorschlag überprüfen und rechtfertigen. "Der Rat und das Europäische Parlament müssen ab nun die Positionen der nationalen Parlamente mitberücksichtigen. Das kann theoretisch so weit führen, dass durch ein Veto der nationalen Gesetzgeber eine EU-Gesetzgebungsinitiative abgebrochen werden muss.", so Innenministerin Dr. Maria Fekter.

Europäische Bürgerinitiative ermöglicht Mitgestaltung der Bürger
Erstmals wird auch ein Element der partizipativen Demokratie in der EU eingeführt. Mit der europäischen Bürgerinitiative können eine Million Bürger aus mehreren Mitgliedstaaten eine Gesetzesinitiative bei der Kommission anregen. Durch die Reform der Institutionen und die Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen im Rat bei der Gesetzgebung soll die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union gestärkt werden.

Wesentliche Auswirkungen auf der Bereich Innere Sicherheit
Für die Zusammenarbeit im Bereich Innere Sicherheit ergeben sich durch den Vertrag von Lissabon ebenfalls einige Änderungen: So wird in der - bisher ausschließlich zwischenstaatlich geregelten - polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen das Mitentscheidungsverfahren zwischen Rat und Europäischen Parlament eingeführt. Das Europäische Parlament wird dadurch CO-Gesetzgeber in einem weiteren, sehr sensiblen Bereich. Darüber hinaus unterliegt der gesamte "Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts" ab nun der beinahe uneingeschränkten Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofes. Das bedeutet, dass Mitgliedstaaten, die europäische Rechtsakte nicht fristgerecht umsetzen, auch durch die Androhung finanzieller Auswirkungen zur Umsetzung gezwungen werden können.

Damit wird die Effizienz des Handelns in diesem Bereich erhöht, Rechtsschutzdefizite beseitigt und eine parlamentarische Kontrolle eingeführt. Aufgrund der besonderen nationalen Sensibilität in diesem Bereich werden aber ergänzend Sonderregelungen eingeführt. Es kann weiterhin ein Viertel der Mitgliedstaaten eine Gesetzesinitiative einbringen, womit das Initiativmonopol der Kommission bei der Gesetzgebung durchbrochen wird. In einzelnen Bereichen der operativen Zusammenarbeit bleibt es weiterhin bei der Einstimmigkeit im Rat und der bloßen Anhörung des Europäischen Parlaments.

Zum Schutz der Außengrenzen wird von der EU schrittweise ein integriertes Grenzschutzsystem aufgebaut.

Ein weiteres Ziel ist die Schaffung einer gemeinsamen Migrationspolitik. "Gemeinsam wollen wir eine wirksame Steuerung der Migrationsströme erreichen. Darüber hinaus ist es unser Ziel, illegaler Einwanderung und Menschenhandel vorzubeugen bzw. sie verstärkt zu bekämpfen.", so Innenministerin Fekter. "Derzeit verhandeln wir daher über die Einführung eines gemeinsamen Asylsystems. Bestehende nationale Regelungen in diesem Bereich müssen harmonisiert werden, um so die Hintertüren für Schlepper und Kriminelle zu schließen und die Vordertür für verfolgte und bedrohte Flüchtlinge offenzuhalten."

 

 Prammer: Die EU wird bürgernäher
NR-Präsidentin: Lissabon-Vertrag ist Chance und Herausforderung
Wien (pk) - Als wichtigen Schritt und zugleich als Herausforderung sieht Nationalratspräsidentin Barbara Prammer den am 1. Dezember 2009 wirksam werdenden Vertrag von Lissabon. Nach langen, mühsamen Verhandlungen sei dieser Reformprozess endlich abgeschlossen worden. "Wir haben jetzt ein Regelwerk, das die Handlungsfähigkeit der EU wieder herstellt", stellt Prammer fest. Dieser Vertrag werde der Größe der Union gerecht und mache diese demokratischer.

Mit Inkrafttreten des Vertrags fange allerdings eine Lernphase für alle Beteiligten auf den verschiedenen Ebenen an, so die Nationalratspräsidentin weiter. Das beginne beim Rat, setzte sich fort über die EU-Kommission und das Europäische Parlament, bis hin zu den nationalen Parlamenten. "Wir alle werden anders, besser, intensiver arbeiten müssen", ist Prammer überzeugt. Wichtig sei, "dass wir uns so rasch wie möglich an den neuen Gegebenheiten orientieren und die entsprechenden Anpassungen vornehmen." Nur dann könnten die sich bietenden Chancen genutzt werden.

Vor allem müsse die Bevölkerung vom ersten Tag an integriert werden, denn mit dem Lissabon-Vertrag werde die EU bürgernäher. Das neue Instrument der Bürgerinitiative eröffne die Möglichkeit, dass sich Bürgerinnen und Bürger aus mehren Mitgliedsstaaten mit Vorschlägen direkt an die Kommission wenden können.

 

Spindelegger: Wir wollen ein starkes Österreich und ein starkes Europa
Europa hat endlich die Hände frei für Zukunftsarbeit
Wien (bmeia) - "Wir diskutieren seit neun Jahren - seit dem Abschluss des Vertrags von Nizza - über eine bessere Geschäftsgrundlage. Nun ist der Vertrag von Lissabon endlich in Kraft getreten und Europa kann sich seinen eigentlichen Herausforderungen widmen, wie dem Klimawandel, Europas Rolle in der Welt sowie der Bewältigung der Wirtschaftskrise", erklärte Außenminister Michael Spindelegger anlässlich des Inkrafttretens des Vertrages von Lissabon mit dem 01.12.

"Mit dem neuen EU-Reformvertrag haben wir eine solide und zukunftsfeste Grundlage für die künftige Arbeit der EU geschaffen", betonte der Außenminister. Der EU-Vertrag bringe mehr Demokratie und mehr Effizienz in Europa - durch moderne Werkzeuge, klarere Aufgabenbeschreibung, den weltweit modernsten Grundrechtskatalog und zeitgemäße Kontrollrechte für die Bürger und Mitgliedstaaten. "Gerade im Bereich der Polizei und Justiz brauchen und wollen wir in diesem gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts eine bessere Zusammenarbeit. Mit dem neuen Vertrag werden uns jetzt die notwendigen Werkzeuge gegeben", so Spindelegger.

Der Außenminister unterstrich, dass der Vertrag den kleineren Staaten in der EU weiterhin ein besonderes Gewicht gebe: "Der Vertrag sichert die Position der kleinen und mittleren Staaten. Wir sind weiterhin überproportional in den Institutionen der EU vertreten und haben alle Chancen, uns Einfluss und Gehör zu verschaffen." Als konkrete Beispiele nannte er etwa, dass jedes Land weiterhin einen eigenen Kommissar stellen werde und dass im Rat neben der Bevölkerungsgröße alle Staaten über eine eigene Stimme verfügen. In diesem Zusammenhang unterstrich Spindelegger den besonderen Stellenwert Europas für Österreichs Außenpolitik, die eine Erfolgsbilanz in der EU verweisen könne: "Wir wollen ein starkes Österreich und ein starkes Europa. Heute ist unser Land stärker denn je im Zentrum Europas verankert und zeigt ein klares rot-weiß-rotes Profil. So nehmen wir eine wichtige Rolle als Anwalt unserer Partner am Balkan ein und haben mit der EU-Donauraumstrategie einen neuen EU-Rahmen initiiert, um noch enger mit unseren Nachbarn kooperieren zu können."

Mit dem heutigen Tag endet auch die Amtsperiode von Javier Solana, der sein Amt an Baroness Catherine Ashton übergibt. "Ich danke Javier Solana für seine nachhaltigen und unermüdlichen Anstrengungen, damit Europa auf der Weltbühne mit einer Stimme spricht. Solana hat in den vergangenen 10 Jahren als "Hoher Vertreter" der GASP nicht nur seinen Stempel aufgedrückt, sondern sie auch in zentralen Bereichen weiterentwickelt und damit Europas Ansehen in der Welt wesentlich mitgeprägt. Ich hatte in Javier Solana immer einen hoch geschätzten Ansprechpartner und Kollegen, dem ich für die Zukunft alles Gute wünsche", so Spindelegger.

 

Strache: Ein schlechter Tag für Österreich und für Europa
Statt zu einem Europa der Vaterländer entwickelt sich EU zu einem "Second-hand-Amerika"
Wien (fpd) - "Ein schlechter Tag für Österreich und Europa": Mit diesen Worten kommentierte FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon. Mit diesem Verfassungsdiktat entwickle sich die EU weiter in die völlig falsche Richtung. Statt den Weg eines Europas der Vaterländer zu beschreiten wolle man einen Bundesstaat nach US-Vorbild installieren, eine Art "Second-hand-Amerika".

Mit dem Inkrafttreten des Vertrags würden Österreich und die anderen Mitgliedsstaaten ihre Souveränität verlieren und zu Brüsseler Provinzen herabgewürdigt, kritisierte Strache. Auch die österreichische Neutralität, die unserer Heimat über ein halbes Jahrhundert lang hervorragende Dienste geleistet habe, höre auf zu existieren.

Strache erinnerte daran, dass die FPÖ im österreichischen Nationalrat siebenmal eine Volksabstimmung über den Vertrag beantragt habe und dies siebenmal von allen anderen Parteien abgelehnt worden sei. Dies zeige, dass nur die FPÖ für die österreichische Identität, Souveränität und Neutralität eintrete. Die Forderung nach einer Volksabstimmung sei nach wie vor aufrecht, da der Vertrag eine Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung bedeute. Die FPÖ werde daher eine Verfassungsklage einbringen.

 

Schenner: Tourismus im EU-Reformvertrag verankert
Lobbyingarbeit der Bundessparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft macht sich bezahlt
Wien (pwk) -Die österreichische Tourismuswirtschaft begrüßt das in Kraft treten des EU-Reformvertrags, mit dem nun auch der Tourismus in einem eigenen Artikel verankert ist: "Damit wird erstmals eine spezifische Rechtsgrundlage für den Bereich Tourismus geschaffen, in dem der Union eine Zuständigkeit für die Durchführung von Unterstützungs-, Koordinierungs- oder Ergänzungsmaßnahmen zukommt", erklärt Hans Schenner, Obmann der Bundessparte Tourismus und Freizweitwirtschaft in der WKÖ. "Der Tourismus bleibt natürlich in erster Linie in der Kompetenz der Mitgliedstaaten. Die EU kann aber die nationalstaatlichen Maßnahmen zur Förderung des Tourismus ergänzen." Hier gehe es vor allem um die Unterstützung der Betriebe und um ausreichend finanzielle Mittel, mit denen dem Bedarf und den Zielen der Tourismusinteressen entsprochen werden kann. Denn der Tourismus trage nicht nur wesentlich zu Wachstum und Beschäftigung in Österreich und in der EU bei, sondern sei zugleich eine starke Komponente der Regionalentwicklung. "Mit Johannes Hahn als Kommissar für Regionalpolitik hoffen wir auf einen starken Partner im Interesse der österreichischen und europäischen Tourismuswirtschaft", so Schenner.

Konkret legt der tourismusspezifische Artikel 195 zum einen fest, dass die Union die Tätigkeit der Mitgliedstaaten insbesondere im Hinblick auf die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen der Union im Tourismussektor ergänzt. Hier steht die Förderung eines "günstigen Umfelds" für die Entwicklung touristischer Unternehmen im Vordergrund. Weiters soll die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten durch den Austausch bewährter Praktiken unterstützt werden. Mögliche Tätigkeitsfelder wären beispielsweise die europaweite Koordinierung der Ferienzeiten oder der Ideenaustausch und Know-how-Transfer von innovativen Modellen im Bereich Ausbildung und Beschäftigung.

Zum anderen wird aber auch der legislative Rahmen für das Tätig werden der Union klar abgesteckt: Durch Europäische Gesetze oder Rahmengesetze werden spezifische Maßnahmen gesetzt, die eine Ergänzung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Erfüllung der Ziele dieses Artikels darstellen. Gleichzeitig wird aber jegliche Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten im Bereich Tourismus ausgeschlossen. "So kann das Tourismusland Österreich vom Tätig werden der Europäischen Union im Bereich Tourismus profitieren, wird aber in seiner Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit nicht eingeschränkt", betont Schenner.

Grundlage für die Verankerung des Tourismus im Vertragswerk war erfolgreiches Lobbying der Bundessparte Tourismus schon zu Zeiten des EU-Konvents. "Wie man sieht, macht sich die Lobbyingarbeit der Bundessparte auch auf EU-Ebene bezahlt", freut sich Schenner über den Erfolg.

 

Tumpel: Jetzt die soziale Dimension stärken
Die Menschen verlangen, dass das soziale Europa endlich in den Mittelpunkt gestellt wird
Wien (ak) - "Es ist gut, dass eine fast zehnjährige Reformdebatte zu Ende geht. Wir müssen jetzt auf Basis des neuen Vertrages alles tun, um das soziale Europa voranzutreiben", sagt AK-Präsident Herbert Tumpel zum Inkrafttreten des neuen EU-Vertrags. Mit der Grundrechtecharta, neuen Zielen wie Vollbeschäftigung und sozialer Fortschritt, der Einführung einer Sozialklausel oder der Verankerung der Sozialpartner enthält der EU-Reformvertrag einige positive Ansätze für ein sozialeres Europa. "Viele Befürworter des Vertrages hoffen, dass er eine neue Dynamik in Richtung einer Sozialunion auslösen wird. Aber aus der Hoffnung allein entstehen keine Arbeitsplätze. Wir brauchen konkrete Maßnahmen", fordert Tumpel, insbesondere, dass das Ziel der Vollbeschäftigung und sozialer Fortschritt gleichrangig wie die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit verfolgt wird.

Die Menschen verlangen, dass das soziale Europa endlich in den Mittelpunkt gestellt wird. Sie wollen, dass auf europäischer Ebene wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Armut ergriffen werden können. Sie wollen wirksame Maßnahmen gegen Sozial- und Steuerdumping in der EU. Und sie fordern, dass die EU etwas gegen die steigenden Rohstoff- und Energiepreise unternimmt und die Spekulation auf den Finanzmärkten eindämmt. "Der wichtigste Schritt ist jetzt die sofortige Einführung einer Finanztransaktionssteuer. Die EU muss hier vorangehen, wir können nicht länger warten, bis alle an einem Strang ziehen", sagt Tumpel.

In einer Sozialunion ...

  • müssen Vollbeschäftigung, sozialer Fortschritt und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit als gleichrangige Ziele verfolgt werden, + muss die Sozialpolitik als wichtiges Instrument zur Verbesserung der Lebensbedingungen gesehen werden,
  • müssen die Mitgliedstaaten ausreichend budgetären Spielraum für wachstums- und beschäftigungsfördernde Ausgaben haben, was eine Änderung des Stabilitätspakts erfordert,
  • müssen effektive Maßnahmen gegen einen schädlichen Steuerwettbewerb möglich sein,
  • muss die Geldpolitik der EZB mehr Verantwortung für Wachstum und Beschäftigung übernehmen,
  • muss der Schutz der öffentlichen Dienstleistungen gewährleistet sein.
     

Bischöfe des EU-Raums begrüßen "Vertrag von Lissabon"
Die EU und die Kirchen stünden vor den selben drängenden Herausforderungen
Brüssel (kap) -
Die Bischöfe der EU-Staaten begrüßen das Inkrafttreten des "Vertrags von Lissabon". In einer Erklärung der "Kommission der Bischofskonferenzen des EU-Raumes" (ComECE) wird betont, dass der Vertrag neben der Reform der EU-Institutionen einen Artikel von beträchtlicher Bedeutung für die Kirchen im Primärrecht der EU verankert: "Mit Artikel 17 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erkennt die EU die Identität und den spezifischen Beitrag der Kirchen an und führt auf dieser Grundlage einen 'offenen, transparenten und regelmäßigen' Dialog mit ihnen". Inspiriert durch ihre Soziallehre und ihre Erfahrung werden die Kirchen einen konstruktiv-kritischen Dialog mit den europäischen Entscheidungsträgern über die Politik der EU führen, kündigt die ComECE an.

Die EU und die Kirchen stünden vor den selben drängenden Herausforderungen, erinnern die Bischöfe: Die Förderung der Würde jedes Menschen, die Solidarität mit den Schwächsten in der Gesellschaft, die Wirtschaft im Dienst des Menschen, die Solidarität zwischen den Generationen und mit den Entwicklungsländern, der Klimawandel und die Bewahrung der Schöpfung, die Aufnahme von Flüchtlingen und der interkulturelle Dialog. Die Kirchen in Europa könnten jetzt die EU noch effektiver begleiten, "damit die Union zu einer geeinten, gastfreundlichen und sich ihrer Verantwortung bewussten Völker- und Wertegemeinschaft wird".

In den letzten Jahren habe sich bereits ein Dialog zwischen den europäischen Institutionen und der ComECE sowie ihren ökumenischen Partnern etabliert. Dank dieses "faktischen Dialogs" sei das Vertrauen zwischen den europäischen Institutionen und den Kirchen mit den Jahren gewachsen. Die ComECE wünscht, dass dieser Dialog auf der Basis von Artikel 17 intensiviert und vertieft wird. Zusammen mit ihren in der "Konferenz europäischer Kirchen" (CEC) zusammengeschlossenen ökumenischen Partnern werde die ComECE bald der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem EU-Rat konkrete Vorschläge unterbreiten, wie der Dialog in der regelmäßigen institutionellen Praxis verankert werden kann. Der Artikel 17 (der frühere Artikel I-52 des Verfassungsvertrags) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)lautet:

  1. Die Union achtet den Status, den Kirchen und religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften in den Mitgliedstaaten nach deren Rechtsvorschriften genießen, und beeinträchtigt ihn nicht.
  2. Die Union achtet in gleicher Weise den Status, den weltanschauliche Gemeinschaften nach den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften genießen.
  3. Die Union pflegt mit diesen Kirchen und Gemeinschaften in Anerkennung ihrer Identität und ihres besonderen Beitrags einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog".
 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament vertretenen Parteien –
sofern vorhanden! Die Reihenfolge der Beiträge richtet sich in der Regel nach deren
Mandatsstärke im Parlament bzw. nach der Hierarchie der Personen. Die Redaktion

 
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