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»Eingetragene Partnerschaft« beschlossen |
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erstellt am
10 12. 09
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Heinisch-Hosek:
Schritt in die richtige Richtung, aber lange nicht der letzte
Wir im Hohen Haus sollten als Erste Toleranz zeigen
Wien (sk) - "Ich bin froh, dass mit der Eingetragenen Partnerschaft ein Schritt in die richtige
Richtung getan wurde, der aber noch lange nicht der letzte sein wird", so Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek
am 10.12. im Nationalrat. Kritik übte sie an den teils intoleranten Wortmeldungen der Abgeordneten: "Ich
schäme mich für die Stimmen im Hohen Haus, die Intoleranz predigen. Wie muss es den schwulen oder lesbischen
Menschen, die diese Wortmeldungen hören, ergehen?"
Als positiv betrachtet Heinisch-Hosek die vielen Organisationen in Österreich, die Beratung und Hilfe für
homosexuelle Menschen anbieten. "Wenn das Umfeld erfährt, dass eine Person schwul oder lesbisch ist,
kommt es immer noch zu Diskriminierungen", so Heinisch-Hosek. "Wir im Hohen Haus sind die Ersten, die
vorzeigen sollten, wie Toleranz funktioniert", forderte die Frauenministerin auf.
"Ich bin froh über die Eingetragene Partnerschaft, froh, dass homosexuelle Menschen im Krankenhaus Auskunft
über den Gesundheitszustand ihres Partners erhalten, dass das Erbrecht und andere wichtige Bereiche jetzt
geregelt sind. Homosexuelle Paare werden heterosexuellen in vielen Pflichten und Rechten gleichgestellt",
so Heinisch-Hosek. Zu bedauern sei, dass homosexuelle Familien keine Kinder adoptieren können, auch die Möglichkeit
einer Zeremonie im Standesamt hätte die Ministerin begrüßt.
"Ich wünsche mir mehr Toleranz bei allen Parteien", so Heinisch-Hosek abschließend. |
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Donnerbauer: Eingetragene Partnerschaft bietet Rechtssicherheit
Guter Kompromiss gelungen – ÖVP ist und bleibt nach wie vor die Familienpartei in
diesem Land
Wien (övp-pk) - Mit der heutigen Beschlussfassung des Gesetzes über die eingetragene Partnerschaft
(EPG) beenden wir einen jahrelangen Prozess, der viele Diskussionen und Verhandlungen beinhaltet hat und von vielen
Emotionen und leider auch von Polemik geprägt war. Wir kommen mit diesem Gesetz unserer Aufgabe als Gesetzgeber
nach, indem wir Menschen in diesem Land rechtliche Rahmenbedingungen bieten, die sie bisher nicht hatten. Das sagte
ÖVP-Justizsprecher Mag. Heribert Donnerbauer bei der Debatte zum Gesetz über die Eingetragene Partnerschaft
- EPG am 10.12. im Nationalrat.
Er habe fast noch kein Thema erlebt, welches eine so hohe öffentliche Aufmerksamkeit erfahren habe, und wo
schon ein Satz darüber zu einer Spitzenmeldung in den Medien führen konnte, so Donnerbauer. "Es
gibt nur wenige Themen, die so diskutiert wurden wie diese einfache Frage, ob man zwei Menschen, die langfristig
und dauerhaft füreinander da sein und gegenseitig Verantwortung übernehmen wollen, auch eine rechtliche
Absicherung geben soll. Genau dies beantworten wir mit dem heutigen Gesetzesbeschluss mit einem klaren Ja."
Genauso werde die besondere Stellung der Ehe, die dem Fortbestand der Menschen und der Erziehung von Kindern dient,
weiter aufrechterhalten und abgesichert, führte Donnerbauer aus.
Der Justizsprecher appellierte an die Abgeordneten, das Thema sachlich zu argumentieren. "Es steht uns nicht
zu, religiöse Gebote zu schreiben oder diese zu verändern - dazu sind wir nicht berufen", appellierte
Donnerbauer an die FPÖ, dieses Thema nicht als politisches Kleingeld zu missbrauchen. Es sei einfach eine
gesellschaftliche Realität, dass es Menschen gleichen Geschlechts gibt, die auf Dauer miteinander leben wollen.
Das sei unserer Rechtsordnung auch nicht grundsätzlich fremd, verwies der Justizsprecher auf schon geltende
Gesetze für Lebensgemeinschaften. Zudem würden auch verfassungsrechtliche Bestimmungen eine Ungleichbehandlung
verbieten, nannte Donnerbauer das Diskriminierungsverbot. "Was wirklich gefehlt hat, ist ein eigenes Rechtsinstitut,
das nicht nur rechtliche Konsequenzen knüpft, sondern beiden Partnern Rechtsklarheit und Rechtssicherheit
gibt - und diese Lücke wollen wir heute schließen."
Als Voraussetzung für die Begründung einer eingetragenen Partnerschaft für Gleichgeschlechtliche
sieht das Gesetz die Volljährigkeit vor. "Wichtig war uns, dass es für Paare gleichen Geschlechts
nicht nur Rechte gibt, wie es manche Gruppierungen gewünscht haben, sondern auch Pflichte. Wir sagen auch
ganz klar, was wir nicht haben wollen, zum Beispiel die Adoption von Kindern, weil diese grundsätzlich die
Chance haben sollen, zwei Elternteile verschiedenen Geschlechts zu haben."
"Die Behördenfrage wurde bei dieser Debatte vielfach zur Fahnenfrage. Wichtig für die Betroffenen
ist, dass es eine solche Partnerschaft gibt, dass damit ein Rechtsrahmen vorhanden ist und sich daraus auch rechtliche
Konsequenzen ergeben. Nicht vorrangig ist letztlich, über welche Behörde diese Partnerschaft geschlossen
wird", verwies der Abgeordnete auf die "sachlich begründete und richtige Entscheidung" mit
den Bezirksverwaltungsbehörden. Die Eintragung finde vor allem aus verwaltungsökonomischen Gründen
- da die Zahl von Partnerschaften sicherlich weit geringer sein wird als jene von Eheschließungen, - nicht
am Standesamt, sondern bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. beim Magistrat statt. "Sonst hätte beispielsweise
jeder Standesbeamte alle auch international geltenden Regeln ständig parat haben müssen", begründete
Donnerbauer.
Es sei ein guter Kompromiss gelungen, der jenen, die ein derartiges Instrument wollen und brauchen, Rechtssicherheit
gewährt, der aber auch die besondere Bedeutung der Familie weiter anerkennt und das Wohl unserer Kinder und
deren Anspruch auf Mutter und Vater weiter schütze. "Die ÖVP ist und bleibt nach wie vor die Familienpartei
in diesem Land. Die Interessen der Familien und Kinder sind damit voll gewahrt und bei der ÖVP bestens aufgehoben",
schloss Donnerbauer. |
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Strache: SPÖ, ÖVP und Grüne beschließen Homo-Ehe gegen den Willen der Österreicher
Ehemalige Familienpartei ÖVP ermöglicht fatales gesellschaftspolitisches Signal
Wien (fpd) - "Heute soll gegen den Willen der meisten Österreicher die sogenannte Homo-Ehe
beschlossen werden", erklärte FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache in seiner Rede im Nationalrat. Besonders
interessant sei hier natürlich das Vorgehen der ehemaligen Familienpartei ÖVP, die hier voll und ganz
in das Geheule des Zeitgeists einstimme und dieses fatale gesellschaftspolitische Signal ermögliche. Von Rot
und Grün sei ja nichts anderes zu erwarten gewesen. Aber die angeblich christliche ÖVP mache dabei mit,
wie die Institution Familie untergraben und ausgehöhlt werde. "Aber dafür werden Sie die Rechnung
vom Wähler sicher noch präsentiert bekommen", prophezeite Strache.
Der FPÖ-Chef stellte klar, dass Sexualität und Liebe Privatsache seien. Etwas ganz anderes sei es aber,
ob eine Gesellschaft die private Lebensentscheidung gegenüber anderen Formen des Zusammenlebens privilegieren
solle. Bei der Homo-Ehe handle es sich um eine eheähnliche Privilegierung gegenüber anderen Formen des
nicht-ehelichen Zusammenlebens. Und hier stelle sich gleich zu Beginn die essenzielle Frage, welche besonderen
Leistungen dem Staat gegenüber eine solche Sonderbehandlung überhaupt rechtfertigen würden. Bei
der Privilegierung der Ehe sei die besondere Leistung für den Staat klar. Die Sonderstellung der Ehe zwischen
Mann und Frau rühre daher, dass daraus Kinder hervorgehen könnten, Kinder, die in Zukunft den Staat und
das Sozialwesen aufrecht erhalten würden. Bei gleichgeschlechtlichen Beziehungen sei dies nicht möglich.
Und deshalb gebe es keinerlei sachliche Rechtfertigung für die Privilegierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften.
Homosexuellen-Gruppen würden mit dem Spruch "Gleich viel Recht für gleich viel Liebe" werben.
"Und das ist eben der Irrtum", stellte Strache klar. Denn der Staat belohne mit dem Rechtsinstitut der
Ehe nicht die Liebe zwischen den Eheleuten, sondern die Aussicht auf Kinder, eine Aussicht, die durch die Ehe verbessert
werde.
Der Begriff der Ehe werde im Bürgerlichen Gesetzbuch so definiert, dass zwei Personen verschiedenen Geschlechts
ihren Willen erklären würden, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen
und sich gegenseitigen Beistand zu leisten, erläuterte Strache. Das allein sei der Grund, warum es in allen
Gesellschaften, Rechtssystemen und Religionen ein mit der Ehe vergleichbares Rechtsinstitut gegeben habe und gebe.
Natürlich würden hier Grauzonen existieren. Es gebe auch heterosexuelle Paare, die trotz Heirat keine
Kinder wollten oder leider bekommen können. Aber das bewege sich im Promille-Bereich und bedürfe keiner
besonderen gesetzlichen Berücksichtigung. Bei einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft seien hingegen von
vornherein keine Kinder zu erwarten. |
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Scheibner: Homo-Ehe ins alte Korsett des Eherechts gezwängt
Ungleiches wird gleich geregelt
Wien (bzö) - Zum Beschluss der Homo-Ehe kritisierte der stellvertretende BZÖ-Klubobmann
Abg. Herbert Scheibner, dass die eingetragene Partnerschaft "in das alte Korsett des Eherechts gezwängt
wurde, statt auf neue gesellschaftliche Umstände einzugehen". Deshalb - und weil Ungleiches gleich geregelt
werde - wird das BZÖ einen Rückverweisungsantrag stellen, kündigte Scheibner an. Weil "die
Gewissensentscheidung sehr sensibel ist", wurde die Abstimmung im BZÖ-Parlamentsklub freigegeben.
"Ein Abgeordneter kann bei uns frei nach seinem Gewissen entscheiden", so Scheibner, der in diesem Zusammenhang
den Klubzwang bei der ÖVP kritisierte. Beim BZÖ sei der Abstimmung eine demokratische Debatte im Klub
vorangegangen. Gleichzeitig mahnte Scheibner, dass es "nicht in Ordnung ist, wenn Befürworter kritisiert
werden, aber auch nicht, wenn wer dagegen ist!"
Scheibner betonte die liberale Haltung des BZÖ, denn "wie Menschen ein gemeinsames Leben gestalten wollen,
das soll ihnen unbenommen sein." Wenn gleichgeschlechtliche Paare am Standesamt unterschreiben wollen, sollten
sie es auch können. Völlig falsch ist für Scheibner aber, dass sich der Staat einmische - "da
tut man den Betroffenen nichts Gutes!" Denn statt Selbstbestimmung werde die Unzertrennlichkeit der Ehe -
basierend auf dem fast 200 Jahre alten ABGB - übernommen. Am Ende auch einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft
stünden Richter, Anwälte und Fragen des Unterhalts. "Das ist kein modernes Recht für eine Partnerschaft,
deshalb kann es nur die Ablehnung geben."
Kritisch sieht Scheibner die gleichgeschlechtliche Ehe noch in einem anderen Zusammenhang: "Für den Staat
ist Privilegierung einer Gemeinschaft nur interessant, wenn Kinder vorhanden sind." Wenn zwei Menschen zusammenleben,
die keine Kinder haben und ein Partner keiner Beschäftigung nachgehen will - "dann sollen sie es tun
- aber nicht die sozialen Kosten auf die Beitragszahler abwälzen", so Scheibner, denn durch den Gesetzesentwurf
werde "Ungleiches gleich geregelt." Deshalb sei laut dem stellvertretenden BZÖ-Klubobmann "kein
Symbol zu setzen, um einem falschem Gesetz die Zustimmung zu geben. |
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Lunacek: Freude wird durch 45 Diskriminierungen schwer getrübt
Steinhauser: Grüne bieten Unterstützung für Klagen an
Wien (grüne) - Die Grünen werden bei der Eingetragenen Partnerschaft symbolisch abstimmen.
18 Abgeordnete stimmen dagegen, zwei - eine Frau und ein Mann -dafür. Der Grund ist, dass die Eingetragene
Partnerschaft ein erster wichtiger Schritt ist, weil sie die gesellschaftliche Anerkennung und Akzeptanz von gleichgeschlechtlichen
Partnerschaften fördert. Es gibt aber weiterhin 45 Abweichungen von der Ehe. "Ich freue mich darüber,
dass es mit dem heutigen Beschluß des Nationalrates erstmals in Österreich ein Rechtsinstitut zur Anerkennung
lesbischer und schwuler PartnerInnenschaften geben wird; dass langjährige Paare nun zu den Pflichten, die
sie schon haben, auch einige wichtige Rechte bekommen - wie Erb- und Pensionsrecht, wie Aufenthalts- und Arbeitsmöglichkeit
für PartnerInnen mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft. Doch zur Freude gesellt sich der
Ärger über die immer noch 45 diskriminierenden Bestimmungen (vor allem für Kinder mit lesbischen
Müttern oder schwulen Vätern) sowie die Verweigerung von Familienbegriff und Standesamt für unsereins",
kritisiert Ulrike Lunacek, Europaabgeordnete und Sprecherin der Grünen für die Gleichstellung von Lesben,
Schwulen und Transgender, die die heutige Debatte im Parlament verfolgte.
"Dieses Gesetz - just am Internationalen Tag der Menschenrechte - ist ein wichtiger erster Schritt zur umfassenden
Gleichstellung. Aber es ist erst der Anfang. Österreichs Lesben und Schwule hätten sich fürs Jahr
2010 was Umfassenderes verdient, und nicht neuerliche Diskriminierungen. Aber ich weiß um die Zähigkeit
und den langen Atem, den wir brauchen: Schließlich begleitet mich der Kampf um gesellschaftliche Anerkennung
und rechtliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen auch schon gute 20 Jahre meines Lebens...", betont Lunacek.
Der Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser, kritisierte in seiner Parlamentsrede ebenso die 45 Abweichungen
zur Ehe - etwa, dass die Eingetragene Partnerschaft nicht am Standesamt geschlossen werden darf oder die Absurdität,
dass der 'Familienname' für lesbische und schwule Paare nur 'Nachname' heißen darf. Was in letzter Konsequenz
einem Zwangsouting gleich kommt. Außerdem 18 Bestimmungen gegen die EU-Antidiskriminierungsrichtlinie. Weiters
das dezidierte Verbot der Stiefkindadoption, also das fehlende Recht der Partnerin, des Partners das leibliche
Kind der Partnerin, des Partners zu adoptieren.
"Die Grünen werden jene unterstützen, die gegen die Diskriminierungen klagen wollen". Steinhauser
ist überzeugt, dass der heutige Gesetzesbeschluss nur ein Anfang ist und der Weg bis zur vollkommenen Gleichstellung
noch lange sein wird. "Positiv formuliert ist das Gesetz ein erster Schritt, kritisch betrachtet bereits reformbedürftig,
bevor es noch in Kraft tritt", so Steinhauser. |
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