Wien (bmi) - Im Ministerrat wurde am 09.12. die von Innenministerin Maria Fekter erstellte Niederlassungsverordnung
2010 beschlossen, mit der die Zuwanderungsquoten für das Jahr 2010 festgelegt werden.
Demnach wird im kommenden Jahr die Gesamtsumme aller quotenpflichtigen Niederlassungsbewilligungen 8.145 betragen
und somit gleich hoch sein wie 2009. Auch im Detail wird es bundesweit, im Vergleich zu 2009, nur geringfügige
Änderungen geben.
Die Quote für so genannte "Privatiers" soll geringfügig angehoben und jene für die so
genannte "Zweckänderung" geringfügig gesenkt werden. Alle anderen Quoten sollen in ihrer Gesamtzahl
im Vergleich zu 2009 gleich bleiben. Die Gesamtquote für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte
bleibt mit 2.450 unverändert. Die höchste Quote bleibt mit 4.905 jene für die Familienzusammenführung.
Die Niederlassungsverordnung 2010 regelt ebenfalls die Höchstzahlen der Beschäftigungsbewilligungen für
befristet beschäftigte Fremde und Erntehelfer, die auf Grund von Verordnungen des Bundesministeriums für
Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz erteilt werden dürfen. Im Vergleich zum Jahr 2009 wird die Höchstzahl
der Beschäftigungsbewilligungen für befristet beschäftigte Fremde von 8.000 auf 7.500 gesenkt. Die
Quote für Erntehelfer bleibt mit 7.500 unverändert.
Grundlage der Verordnung ist eine vom Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung erstellte Expertise
sowie das vom Bundesministerium für Inneres durchgeführte Begutachtungsverfahren.
Die Niederlassungsverordnung 2010 muss noch den Hauptausschuss des Nationalrates passieren und soll am 1. Jänner
2010 in Kraft treten. |