Ministerrat beschließt Fortsetzung des Assistenzeinsatzes bis Ende 2010
Wien (bmlvs) - Am 09.12. hat der Ministerrat die Fortsetzung des sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatzes
des Bundesheeres im östlichen Grenzraum bis Ende 2010 beschlossen. Der Ministerratsbeschluss sieht als Unterstützung
der Sicherheitsbehörden bis zu 1.500 Soldatinnen und Soldaten vor. Im Einsatz werden wie bisher etwa 750 Soldatinnen
und Soldaten sein. "Das Bundesheer wird auch im kommenden Jahr Schutz und Hilfe im östlichen Grenzraum
leisten. Die Bevölkerung im Burgenland und in Niederösterreich kann sich auf unsere Soldatinnen und Soldaten
verlassen", sagt Verteidigungsminister Norbert Darabos zum heutigen Beschluss. Dass in einer Umfrage des Innenministeriums
86 % der Burgenländer für die Fortsetzung des Einsatzes votierten, sei ein großer Vertrauensbeweis
gewesen. Einen größeren Beweis für den Erfolg des Einsatzes gebe es nicht, so Darabos. "Die
Soldatinnen und Soldaten sind Augen und Ohren der Polizei. Sie patrouillieren, beobachten und zeigen Präsenz.
Mit der Durchführung dieser ureigenen militärischen Aufgaben wird die Polizei auch 2010 tatkräftig
unterstützt", so Darabos.
Bisher wurden im "Assistenzeinsatz neu" 11.593 Soldaten eingesetzt. Die Polizei hat 259 Mal Unterstützung
des Bundesheeres angefordert. Lebensrettende Maßnahmen wurden durch die Soldaten 51 Mal gesetzt. Seit Beginn
2008 wurden 1.794 Wahrnehmungen durch die Soldatinnen und Soldaten getätigt, in 1.352 Fällen wurde die
Polizei alarmiert. Im Juli 2009 haben Assistenzsoldaten zum Beispiel der Polizei den entscheidenden Hinweis auf
die Festnahme eines mutmaßlichen Serieneinbrechers im Weinviertel gegeben. Der mutmaßliche Einbrecher,
dem 50 Einbrüche in Firmen, Häuser, Kantinen und Gasthäuser zur Last gelegt werden, konnte bei einer
Schwerpunktkontrolle durch Polizei und Bundesheer gefasst werden.
Die Assistenzeinsätze des Österreichischen Bundesheeres sind in der Bundesverfassung (Art. 79 B-VG) und
im Wehrgesetz geregelt (§ 2). In der Bundesverfassung wird zwischen sicherheitspolizeilicher Assistenz und
Assistenz im Katastrophenfall unterschieden. Beim Assistenzeinsatz des Bundesheers an der Grenze handelt es sich
um einen sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz gemäß Art. 79 der Bundesverfassung. |