Mehr Mitsprache für Länder und Regionen in der EU
Bregenz (vlk) - Der kürzlich in Kraft getretene EU-Vertrag von Lissabon ist für Landeshauptmann
Herbert Sausgruber aus Ländersicht zu begrüßen. "Der Vertrag ist ein Schritt nach vorne, weil
er die Mechanismen zur Subsidiaritätskontrolle verbessert und dadurch die lokale und regionale Mitgestaltung
in Europa stärkt", sagt Sausgruber.
Laut Lissabon-Vertrag können die nationalen Parlamente – in Österreich also Nationalrat und Bundesrat
– binnen acht Wochen eine begründete Stellungnahme vorbringen, wenn sie einen Gesetzesentwurf oder eine geplante
Maßnahme der EU für subsidiaritätswidrig halten. Die Länder können im Rahmen dieses "Frühwarnmechanismus"
ihre Stellungnahme dem Bundesrat übermitteln und so am Verfahren mitwirken. Kommen Einsprüche aus mindestens
einem Drittel der nationalen Parlamente, muss der geplante EU-Rechtsakt nochmals überprüft werden. Hat
gar die Hälfte der Parlamente Einwände, so erzwingt dies eine erneute Überarbeitung und Begründung
der Maßnahme auf EU-Ebene.
Darüber hinaus erweitert der Lissabon-Vertrag auch die Möglichkeiten der Überprüfung beim Europäischen
Gerichtshof (EuGH). So können künftig nicht nur die Mitgliedstaaten im eigenen Namen, sondern auch die
nationalen Parlamente – also Nationalrat und Bundesrat – Subsidiaritätsklagen beim EuGH einbringen. Auch der
Ausschuss der Regionen als Sprachrohr der regionalen Interessen auf europäischer Ebene erhält dieses
Recht.
Die erweiterten Mitsprachemöglichkeiten sowohl im Vorfeld eines EU-Rechtsaktes als auch bei der Anfechtung
vor dem EuGH sind für LH Sausgruber "eine wichtige Grundlage, um die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzipes
und damit die Wahrung der Interessen von Ländern und Regionen künftig zu gewährleisten". |