Hundstorfer: Hacklerregelung ab 2014 an Korridorpension herangeführt   

erstellt am
21. 12. 09

Etappenweise Angleichung angestrebt
Wien (bmask) - „Die Langzeitversichertenregelung wird - wie im Regierungsprogramm vereinbart - 2013 auslaufen", so Sozialminister Rudolf Hundstorfer am 19.12.. „Es wird keine Verlängerung der Langzeitversicherung zu den heutigen Modalitäten geben", unterstrich Hundstorfer. Das Antrittsalter, das bei der Langzeitversichertenregelung derzeit bei 60,6 Jahren liegt, soll schrittweise an das Antrittsalter der Korridorpension - dieses liegt bei 62 Jahren - herangeführt werden. In welchen Schritten die Angleichung erfolgt ist noch Gegenstand von Verhandlungen, die Im Frühjahr 2010 geführt werden.

Bereits im Jahr 2008 gab es 20.000 Neuzugänge in der Langzeitversichertenregelung, für 2009 werden ca. 27.000 Neuzugänge erwartet. Die zusätzlichen 7.000 Fälle ergeben sich durch die Anrechnung Krankengeldzeiten (2.800), Ausübungsersatzzeiten: 2.400 (Bauern und Gewerbetreibende) und 1.800 Neuzugänge, die vor allen durch den Einkauf von freiwilligen Zeiten bzw. von Schul- und Studienzeiten und geburtenstarke Jahrgänge zurückzuführen sind.

Derzeit deckt die Schwerarbeitsverordnung nur einen Teil der besonders gesundheitsbelastenden Berufe ab. Entsprechend dem Regierungsprogramm fasst Sozialminister Hundstorfer ins Auge, die Schwerarbeitsverordnung hinsichtlich der derzeit nicht von der Verordnung gedeckten gesundheitsbelastenden Berufe zu erweitern.

Das Invaliditätsrecht soll vor allem unter dem Schwerpunkt der „Prävention und betrieblichen Gesundheitsförderung" neu geordnet werden.

Um die Erwerbsfähigkeit von gesundheitlich beeinträchtigten Menschen zu erhalten bzw. wieder zu erlangen, soll die berufliche und medizinische Rehabilitation verstärkt und erleichtert zugänglich gemacht werden. Nicht zuletzt könnte durch solche Maßnahmen das faktische Pensionsantrittsalter angehoben werden.

Ein weiterer zu behandelnder Punkt in der Neuordnung des Invaliditätsrechtes ist die Situation von ungelernten beziehungsweise unqualifizierten ArbeiterInnen mit erheblichen Gesundheitsschäden. Diese Menschen sind aufgrund ihrer mangelnden beruflichen Qualifikation nach derzeit geltender Rechtslage auf den gesamten Arbeitsmarkt verweisbar und haben somit trotz äußerst eingeschränktem Leistungskalkül keinen Anspruch auf Invaliditätspension. Der Großteil dieser Menschen wird in die Arbeitslosigkeit gedrängt. Hier geht es um eine Verbesserung der sozialen Absicherung dieser Menschen.
     
zurück