|
||
Corporate Governance Kodex für 2010 beschlossen |
erstellt am |
|
Neue Regeln für mehr Langfristigkeit und Nachhaltigkeit bei der Managervergütung Wien (bmf) - Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance unter Vorsitz von Dr. Richard Schenz hat den Corporate Governance Kodex in der Fassung Jänner 2010 beschlossen. Die geänderten C- und R-Regeln des Kodex gelten für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2009 beginnen. Neben technischen Anpassungen einiger L-Regeln aufgrund des Aktienrechtsänderungsgesetzes 2009 erfolgt mit dieser Kodexrevision vor allem die Umsetzung der EU-Empfehlung zur Managervergütung vom 30.4.2009 unter Berücksichtigung der internationalen und nationalen Entwicklungen. Geändert wurden insbesondere die Regeln betreffend variable Vergütung, Abfindungen, aktienbezogene Vergütung, Vergütungsbericht und Vergütungsausschuss. Kapitalmarktbeauftragter Richard Schenz: "Mit den neuen Vergütungsregeln soll das Handeln der Manager noch stärker auf Nachhaltigkeit und Langfristigkeit ausgerichtet werden. Falsche Anreize in der Vergütungsstruktur wie eine unangemessene kurzfristige Erfolgsorientierung oder zu hohe Risikofreudigkeit sollen verhindert werden. Die persönliche Leistung des Vorstandsmitglieds, die wirtschaftliche Lage und die Größe des Unternehmens sollen stärker in der Vergütung berücksichtigt werden. "Goldene Fallschirme" sind nach den neuen Regeln nicht zulässig. Schließlich sollen auch die Vergütungstransparenz und die Professionalität im Vergütungsausschuss des Aufsichtsrats weiter verbessert werden." Im Detail sehen die neuen Vergütungsregeln vor, dass bei neu abzuschließenden Verträgen bei der variablen Vergütung insbesondere an nachhaltige, langfristige und mehrjährige Leistungskriterien anzuknüpfen ist. Diese Kriterien dürfen nicht zum Eingehen von unangemessenen Risiken verleiten. Darüber hinaus sind Höchstgrenzen für die variable Vergütung im Voraus festzulegen. Abfindungszahlungen bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund sollen zwei Jahresgesamtvergütungen oder die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages nicht überschreiten. Bei Beendigung des Vorstandsvertrages aus einem vom Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund ist keine Abfindung zu zahlen. Aus Anlass der Beendigung getroffene Vereinbarungen berücksichtigen die Umstände des Ausscheidens und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Bei einer aktienbezogenen Vergütung (Stock Option Programm oder begünstigte Übertragung von Aktien) ist ein angemessenes Eigeninvestment sowie eine mindestens dreijährige Warte- oder Behaltefrist zu vereinbaren. Im Vergütungsbericht sind zusätzliche Informationen zur variablen Vergütung und zur aktienbezogenen Vergütung offenzulegen. Dem Vergütungsausschuss hat ein Mitglied mit Kenntnissen und Erfahrung auf dem Gebiet der Vergütungspolitik anzugehören. Ein Berater des Vergütungsausschusses darf nicht gleichzeitig Berater des Vorstands in Vergütungsfragen sein. Der Aufsichtsratsvorsitzende informiert die Hauptversammlung einmal jährlich über die Grundsätze des Vergütungssystems. Schenz abschließend: "Mit dem neuen Kodex werden die Regeln zur Managervergütung nochmals erweitert und das Grundprinzip der Nachhaltigkeit und Langfristigkeit gestärkt. Der Kodex kann aber nicht jedes vergütungsspezifische Detail in börsennotierten Unternehmen regeln. Es ist daher auch die besondere Verantwortung des Vergütungsausschusses des Aufsichtsrats, die Grundsätze des Kodex sorgfältig und adäquat umzusetzen. Die rasche Anpassung des österreichischen Kodex an die modernsten europäischen Standards fördert das Vertrauen der Aktionäre, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in den österreichischen Kapitalmarkt." Die neuen Kodexregeln können auf der Website des Österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance http://www.corporate-governance.at heruntergeladen werden. |
||
zurück |