Frauenministerin Heinisch-Hosek in der Fragestunde des Bundesrats
Wien (pk) - Vor Eingang in die Tagesordnung gedachte der Bundesrat in einer Schweigeminute des verstorbenen
Bundesrats Harald Reisenberger. Präsident Erwin Preiner (S) zeigte sich betroffen über den Tod seines
Vorgängers im Amt des Präsidenten und sprach von einem schweren Verlust für den österreichischen
Parlamentarismus und die Gewerkschaftsbewegung.
Bundesrätin Monika KEMPERLE (S/W): Inwiefern wurde bzw. wird darauf reagiert, dass die Betreuungszahlen der
Interventionsstellen und Gewaltschutzzentren einen steigenden Bedarf an Unterstützung für von Gewalt
betroffene Frauen und deren Kinder aufzeigen?
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Bundesministerin Gabriele HEINISCH-HOSEK verwies auf die kräftige Aufstockung des Budgets für Frauenberatungsstellen
und Interventionszentren und meinte, dadurch werde es nun möglich, die Stellen nicht nur abzusichern, sondern
auch auf regionaler Ebene auszubauen. Sie rechnete auch für die nächsten Jahre mit weiteren Budgetsteigerungen,
gab aber zu bedenken, die geforderten 7 % würden sich wohl nicht ausgehen. An Neuerungen durch das 2. Gewaltschutzgesetz
nannte sie vor allem die Schaffung eines Straftatbestands bei fortgesetzter Gewaltanwendung, die Verlängerung
des Betretungsverbotes auf zwei Wochen und die Ausweitung des Rechts auf psychosoziale Prozessbegleitung im Zivilverfahren.
Wesentlich war für die Ministerin aber auch die Verständigung der Opfer von der Entlassung der Täter
durch die Novelle zum Strafvollzugsgesetz.
Bundesrätin Anneliese JUNKER (V/T) gegenüber kündigte sie überdies Verhandlungen über
eine budgetäre Vorsorge für Notwohnungen für Opfer von Zwangsheirat an. Auf eine Frage des Bundesrats
Elmar PODGORSCHEK (F/O) teilte sie mit, rund ein Drittel aller von Gewalt betroffenen Frauen habe Migrationshintergrund.
Zum Frauenhaus Hallein, das von Bundesrat Stefan SCHENNACH (G/W) zur Sprache gebracht wurde, bemerkte die Ressortleiterin,
die beabsichtigte Verlegung in die Stadt Salzburg werde keine Verschlechterungen bringen.
Bundesrätin Bettina RAUSCH (V/N): Warum haben Sie als Frauen- und Beamtenministerin der Organisationsänderung
im Unterrichtsministerium zugestimmt, durch welche eine Frau ihre Leitungsfunktion einer Sektion verloren hat,
welche nunmehr durch einen Mann ausgeübt wird?
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Die Ministerin korrigierte die Anfragestellerin und stellte fest, die betroffene Sektion sei nicht aufgelöst
worden. Insgesamt betonte HEINISCH-HOSEK, dass nach dem Personalplan des Bundes jedes Ressort bis 2013 den Frauenanteil
zu erhöhen habe. Derzeit betrage der Anteil an Sektionschefinnen 20,5 Prozent. Der Frauenanteil in Spitzenpositionen
habe sich in den letzten Jahren "stetig aber doch" erhöht, betonte die Ministerin.
Auf eine Frage der Bundesrätin Monika MÜHLWERTH (F/W) meinte die Ministerin, keine Frau werde gezwungen,
Karriere zu machen. Diejenigen, die dies aber wollen, sollten daran nicht gehindert werden. Am höchsten sei
der Frauenanteil jedenfalls im Unterrichts- und im Gesundheitsministerium, den niedrigsten Frauenanteil verzeichne
hingegen das Landesverteidigungsministerium, teilte HEINISCH-HOSEK Bundesrat Peter MITTERER (B/K) mit.
Bundesrätin Monika MÜHLWERTH (F/W): Die neue Dienstrechtsnovelle, welche heute auch im Bundesrat beschlossen
werden wird, sieht vor, dass auch anerkannte Flüchtlinge und subsidiär schutzberechtigte Personen in
den öffentlichen Dienst aufgenommen werden können. In welchen Bereichen des öffentlichen Dienstes
können Sie sich vorstellen, dass anerkannte Flüchtlinge, insbesondere subsidiär Schutzberechtigte,
tätig werden können?
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Nicht vorstellbar war für die Ressortleiterin eine Aufnahme bei den Streitkräften, bei Polizei, Rechtspflege,
Hoheitsverwaltung und im Diplomatischen Corps. In allen anderen Bereichen der allgemeinen Verwaltung, insbesondere
im Schulbereich, hielt sie die Aufnahme für machbar. Eine Prüfung der Integrationsfähigkeit sei
jedenfalls nicht vorgesehen.
Zum Thema Reisegebühren – eine Zusatzfrage von Bundesrat Edgar Mayer (V/V) – hielt sie fest, eine diesbezügliche
Harmonisierung sei nun in der Dienstrechtsnovelle gelungen. Geplant sei aber eine völlige Neuordnung im Gleichklang
mit der Gewerkschaft. Gegenüber Bundesrat Reinhard TODT (S/W) wies HEINISCH-HOSEK auf die Förderung von
Frauen mit Migrationshintergrund hin, bei der 2010 vor allem der Zugang zur Sprache im Vordergrund stehen werde.
Bundesrätin Ana BLATNIK (S/K): Welche Maßnahmen wurden bisher im Zusammenhang mit der besseren Vereinbarkeit
von Beruf und Privatleben für die Erwerbstätigkeit von Frauen umgesetzt?
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Durch die Anstoßförderung des Bundes konnten 2008 9.000 neue Kinderbetreuungsplätze geschaffen
werden, berichtete die Ministerin. Positive Effekte erwartete sie sich nun auch vor allem vom einkommensabhängigen
Kinderbetreuungsgeld, vom kostenlosen Kindergartenjahr und von einem verstärkten Angebot an ganztägig
geführten Schulformen. Sie teilte ferner mit, dass es insgesamt 242.840 Betreuungsplätze für 0-6jährige
Kinder in Österreich gibt.
Von Bundesrätin Notburga ASTLEITNER (V/O) auf die nach wie vor bestehende Einkommensschere zwischen Männern
und Frauen hingewiesen, drängte HEINISCH-HOSEK auf Transparenz in den Betrieben, sah aber auch die Bereiche
Karriereförderung und Berufswahl der Mädchen angesprochen. Sie kündigte einen entsprechenden Maßnahmenkatalog
an und appellierte gleichzeitig an alle Ressorts, an der Umsetzung mitzuarbeiten.
Handlungsbedarf sah HEINISCH-HOSEK auch bei Verbesserungen der Arbeitsbedingungen im Handel, wie sie von Bundesrat
Elmar PODGORSCHEK (F/O) verlangt wurden. Dabei sollte ihrer Meinung nach insbesondere der Situation alleinerziehender
Frauen Rechnung getragen werden.
Bundesrätin Barbara EIBINGER (V/ST): Welche Maßnahmen aus dem Aktionsplan für die Gleichstellung
zwischen Frauen und Männern in Österreich werden Sie nunmehr konkret umsetzen?
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Von 150 Maßnahmen seien 60 herausgefiltert worden und müssen nun akkordiert werden, teilte HEINISCH-HOSEK
mit. Ginge es nach ihr, dann würden alle 60 umgesetzt, sagte sie. Klar war der Ministerin, dass es ökonomisch
sinnvoll ist, Frauen zu fördern, zumal die wirtschaftliche Teilhabe von Frauen mehr Wirtschaftswachstum bringe.
An Schwerpunkten nannte sie vor allem die nicht traditionelle Berufswahl, den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen,
Bildungsangebote für Frauen, aber auch betriebsinterne Einkommensberichte.
Der Bundesrätin Maria MOSBACHER (S/ST) gegenüber kündigte sie für das erste Halbjahr 2010 eine
Novelle im Gleichbehandlungsgesetz an, die Einkommenstransparenz in den Betrieben festschreiben wird.
Bundesrat Peter MITTERER (B/K): Im Budget 2009 wurden konkrete Einsparungsziele genannt, die insbesondere die öffentlich
Bediensteten betreffen – inwieweit sind diese Ziele bereits realisiert worden?
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Die Ministerin betonte, das Ziel sei im Jahr 2009 übererfüllt worden, und kündigte weiters an, bis
2013 1.820 Vollbeschäftigungsäquivalente einzusparen. Allein in den letzten 10 Jahren sei es gelungen
10.000 Planstellen einzusparen, 2010 werden es 241 sein. Auf eine Frage des Bundesrats Ewald LINDINGER (S/O) versicherte
HEINISCH-HOSEK, dass die Bereiche Schule und Polizei von den Personaleinsparungen ausgenommen werden.
Eine Harmonisierung der Pensionsrechte der Bundesländer, wie dies von Bundesrat Josef STEINKOGLER (V/O) gefordert
wurde, könne sie, wie sie sagte, nicht vorschreiben, sie könne die Länder nur daran erinnern. Bundesrätin
Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) gegenüber betonte die Ressortleiterin, sie sei für die Verwaltungseffizienz
zuständig, nicht aber für die Verwaltungsreform. Sie tue alles, was in ihrem Rahmen möglich ist,
in der entsprechenden Arbeitsgruppe sei sie aber nicht vertreten.
Bundesrätin Elisabeth GRIMLING (S/W): Welche Maßnahmen zur Frauenförderung konnten im Bereich des
öffentlichen Dienstes gesetzt werden?
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Durch die Dienstrechtsnovelle 2009 werde es zu einer Erhöhung der Frauenquote im öffentlichen Dienst
von 40 auf 45 Prozent kommen. An weiteren Schwerpunkten nannte HEINISCH-HOSEK überdies die Ahndung der Diskriminierung
von Schwangerschaft und Mutterschaft, die Einführung eines immateriellen Schadenersatzes bei diskriminierender
Beendigung eines Dienstverhältnisses, die Verlängerung der Antragsfrist bei sexueller Belästigung
sowie das Mobbing-Verbot. Sie drückte ihre Hoffnung aus, dass die Privatwirtschaft dem Beispiel des öffentlichen
Dienstes folgen werde.
Kritik von Bundesrätin Cornelia MICHALKE (F/V) an Gender Budgeting wies HEINISCH-HOSEK mit dem Argument zurück,
Gender Budgeting koste nichts, bringe aber etwas.
Auf Fragen des Bundesrats Peter ZWANZIGER (B/K) teilte sie ferner mit, dass der Frauenanteil bei Sektionschefs
und Gruppenleitern 20 Prozent beträgt. Wichtig war der Ministerin auch eine spezielle Öffnung der Angebote
der Verwaltungsakademie für Frauen.
Bundesrat Gottfried KNEIFEL (V/O): Wann ist mit ersten Ergebnissen zu einem neuen Dienstrecht für öffentlich
Bedienstete, basierend auf einer starken Eigen- und Führungsverantwortung, Ergebnisorientierung, Leistungshonorierung
und geänderten Einkommensverlauf, zu rechnen?
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Die entsprechenden Arbeiten seien bereits in Gang, betonte HEINISCH-HOSEK. Sie hob vor allem die Angleichung an
die Privatwirtschaft und die Harmonisierung zwischen Beamten und Vertragsbediensteten als wesentliche Vorgaben
hervor, meinte aber, in einigen Bereichen sollte die Pragmatisierung nicht aufgehoben werden. Weiters werde es
darum gehen, durch eine Besoldungsreform höhere Einstiegsgehälter für Junge zu ermöglichen.
Die Harmonisierungen betreffen vor allem die Regelung des Urlaubs und der Arbeitsunfälle, präzisierte
HEINISCH-HOSEK auf eine Frage der Bundesrätin Waltraut HLADNY (S/ST). Eine flexiblere Gestaltung des Versetzungsschutzes
wiederum soll die Rotation im öffentlichen Dienst möglich machen, müsse aber noch verhandelt werden,
erklärte die Ministerin dem Bundesrat Efgani DÖNMEZ (G/O). |