Bern (ebdöb) - Am Mittwoch hat Google mit dem Eidgenössischen
Datenschutz- und Öf-fentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) Hanspeter Thür vor dem Hintergrund der Klage
des EDÖB gegen Google Street View eine Vereinbarung getroffen.
Google und der EDÖB haben sich mit Bezug auf die im Rahmen dieser Klage verlangten vorsorglichen Massnahmen
wie folgt geeinigt:
- Google erklärt sich bereit, bis zur rechtskräftigen Beurteilung durch das Bundesverwaltungsgericht
keine weiteren in der Schweiz für Street View aufgenommene Bilder in ihrem Online-Dienst Street View oder
im Rahmen von anderen Produkten im Internet aufzuschalten.
- Google verpflichtet sich, ein rechtskräftiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in der vorliegenden
Sache zu akzeptieren und auf die für Street View getätigten Fotografien der Schweiz anzuwenden, sofern
und soweit das Urteil dies verlangen sollte.
- Google ist dazu berechtigt, auch weiterhin Kamerafahrten in der Schweiz zu unternehmen. Sie erfolgen im Hinblick
auf den späteren Ausgang des Gerichtsverfahrens auf eigenes Risiko. Diese Kamerabilder werden im Sinne von
Ziffer 1 nicht im Internet aufgeschaltet und verbleiben bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts innerhalb
der Google-Gruppe und dürfen nur für nicht personenbezogene Zwecke und Produkte verwendet werden.
- Anstelle eines bislang monatlichen Intervalls wird Google bei weiteren Kamerafahrten im öffentlichen Raum
mindestens eine Woche im Voraus online darüber informieren, in welchen Bezirken oder im Umkreis von welchen
Städten Fotografien geplant sind.
- Der EDÖB betrachtet damit die durch die beantragten vorsorglichen Massnahmen verfolgten Zielsetzungen
als erfüllt, weshalb die entsprechenden Massnahmebegehren beim Bundesverwaltungsgericht zurück gezogen
werden.
- Die Rechtspositionen der Parteien im anhängigen Hauptverfahren bleiben durch diese Vereinbarung unberührt.
Peter Fleischer, Datenschutzbeauftragter von Google: "Wir freuen uns darüber, dass wir mit Herrn Thür
zu dieser Vereinbarung gekommen sind, unter der wir die Fotografien für Street View weiter fortsetzen können.
Wir werden aber bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts keine zusätzlichen Bilder in Street View
aufschalten."
Hanspeter Thür, Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter: "Mit dieser Vereinbarung
werden die von uns mit den vorsorglichen Massnahmen beabsichtigten Ziele vollumfänglich erreicht: Während
des Hauptverfahrens werden keine weiteren Bilder aufgeschaltet. Bei Kamerafahrten werden allfällig betroffene
Personen rechtzeitig informiert. Google verpflichtet sich weiter, ein rechtskräftiges schweizerisches Gerichtsurteil
zu akzeptieren und dies auch auf die bereits im Ausland befindlichen Bilder aus der Schweiz anzuwenden."
|