Wien (bmj) - Im Rahmen eines dreitägigen Seminars der Richtervereinigung zum Thema Laiengerichtsbarkeit
im steirischen Fohnsdorf unterstrich Bundesministerin Bandion-Ortner die ihrer Ansicht nach unausweichliche Notwendigkeit
einer Reform der Geschworenengerichtsbarkeit.
Gerichtssaal"Das Geschworenengericht. Bereicherung oder Bürde des Rechtsstaats?" lautete das Motto
des Seminars, bei dem die Justizministerin betonte, dass die Laiengerichtsbarkeit in der Form "nicht mehr
zeitgemäß" sei. Bandion-Ortner: „Die Geschworenen sind überfordert, das habe ich in meiner
15jährigen Tätigkeit als Strafrichterin immer wieder festgestellt.“
Dass Laienrichter bei Kapitalverbrechen und politischen Delikten allein über die Schuldfrage zu entscheiden
haben bringe mit sich, dass diese einer großen Belastung ausgesetzt seien, meinte Bandion-Ortner. Sie habe
sogar Nervenzusammenbrüche erlebt.
Noch dazu würden die Rechtsfragen, mit denen Laien konfrontiert seien, immer schwieriger. „Oder können
Sie beurteilen, ob ein Putativnotwehrexzess vorliegt?“
Sie habe sich viele Jahre lang gedacht, wenn sie einmal etwas zu sagen habe, wolle sie das ändern: „Jetzt
ist der Zeitpunkt gekommen", so Bandion-Ortner, die in Schwurgerichtsfällen künftig Berufs- und
Laienrichter gemeinsam entscheiden lassen will.
Das brächte mit sich, dass das Urteil in Zukunft auch begründet werde, sagte Bandion-Ortner.
Dass Geschworene ihren Wahrspruch nicht begründen müssen, hat erst vor kurzem der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte (EGMR) in Bezug auf ein belgisches Urteil als gravierendes Manko gerügt.
Die Justizministerin kündigte in diesem Zusammenhang den "Startschuss" für die beabsichtigten
Reformen der Schwurgerichtsbarkeit an. Bis Anfang 2010 soll eine mit hochrangigen Experten bestückten Arbeitsgruppe
an, die "beste Lösung" erarbeiten. |