Wien (rk) - Eine der höchsten Auszeichnungen, die Wien zu vergeben hat, erhielt am 16.12. der Präsident
des Verwaltungsgerichtshofes Dr. Clemens Jabloner. Landeshauptmann Dr. Michael Häupl überreichte dem
Spitzenjuristen im Stadtsenatssitzungssaal des Wiener Rathauses das Große Goldene Ehrenzeichen für Verdienste
um das Land Wien. Zu dem Festakt war zahlreiche Prominenz aus Politik, Justiz, Diplomatie und Verwaltung gekommen.
Häupl wies auf die Komplexität und Quantität der Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes hin
und dankte Präsident Jabloner, dessen Stimme immer wieder auch zu grundsätzlichen Fragestellungen der
Gesellschaft gehört werde.
In seiner Laudatio würdigte der Wiener Landesamtsdirektor Dr. Ernst Theimer die Verdienste von Dr. Clemens
Jabloner als Höchstrichter, als Wissenschaftler und akademischer Lehrer und nicht zuletzt als juristische,
historische und moralische Autorität bei einer der schwierigsten Herausforderungen österreichischer Geschichtsbewältigung.
Der 1948 in Wien geborene Jabloner steht seit 1993 als Präsident an der Spitze des Verwaltungsgerichtshofes.
Von 1998 bis 2003 war er Vorsitzender der "Historikerkommission der Republik Österreich", die den
Auftrag hatte, den gesamten Komplex des Vermögensentzugs während der NS-Zeit sowie der Rückstellungen
und Entschädigungen nach 1945 zu erforschen und darüber Bericht zu legen. Theimer: "Die Aufarbeitung
dieses lange Zeit tabuisierten Erbes unserer Geschichte war ein wesentlicher Faktor für das Selbstverständnis
unseres Staates und unserer Gesellschaft sowie für das Ansehen Österreichs in der Welt. Clemens Jabloner
hat diese epochale Herausforderung bravourös bewältigt." Auch als Vorsitzender des beim Bundesministerium
für Unterricht, Kunst und Kultur eingerichteten Kunstrückgabe-Beirats ist Jabloner diesem Themenkomplex
verbunden geblieben.
Jabloner dankte "als Wiener" für die hohe Auszeichnung durch seine Heimatstadt und unterstrich "das
enge und ausgezeichnete Verhältnis zwischen Wien und dem Verwaltungsgerichtshof". Zugleich nutzte der
Präsident des Verwaltungsgerichtshofes die Gelegenheit zu einem engagierten Plädoyer für eine Reform
der österreichischen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Ziel müsse auch eine Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes
sein, ohne den Zugang zu diesem zu unterbinden. |