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Impulse für den Innovationsstandort Österreich |
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Wien (patentamt) - Mit dem Regierungsprogramm der 24. Gesetzgebungsperiode
war das Ziel bereits vorgegeben: Es sollten wesentliche Impulse zur weiteren Stärkung des Wirtschaftsstandortes
Österreich gesetzt werden. Dabei soll die Forschungsquote bis 2010 auf 3% angehoben werden. Auch das Österreichische
Patentamt hat von Anfang an die Verbesserung des Status Quo angestrebt und zusammen mit den zuständigen Stellen
der Bundesregierung auf eine Förderung junger und noch nicht am Markt getesteter Patente gedrängt. Das Ergebnis: Die Novelle zum Patentgesetz tritt mit 1.1.2010 in Kraft. Darüber hinaus wurde die von unserem Haus seit längerem angestrebte Reform der Schriftengebühren vom zuständigen BMF ebenfalls für 2010 in Aussicht gestellt. Knapp 8 Millionen Ersparnis Inhalte der Innovationsschutznovelle sind eine Neuregelung der Gebühren und Entgelte für gewerbliche Schutzrechte sowie die Einführung des innerhalb der EU und international üblichen Markenwiderspruchsverfahrens. Abgesehen von der individuellen Ersparnis durch die Neuregelung der Gebühren und Entgelte, führen die vorgesehenen Änderungen von Informationsverpflichtungen zu einer Reduzierung der Verwaltungskosten bei Patentinhabern. Ihre Ersparnis: Cirka 7,8 Millionen Euro pro Jahr. Bei Patenten werden die ersten fünf Jahre, bei Gebrauchsmustern die ersten drei Jahre gebührenfrei gestellt. Darüber hinaus werden verschiedene Einzelgebühren in Pauschalgebühren zusammengefasst, womit sich für Bürgerinnen und Bürger der Einzahlungs- und Überweisungsaufwand deutlich reduziert. Auch das derzeitige System des stufenweisen Ansteigens der Jahresgebühren bis zum Ende der Gesamtlaufzeit wird reformiert. Dadurch entfällt das in der Praxis oft mühsame Überwachen der fristgerechten und jedes Jahr unterschiedlich hohen Zahlung der Jahresgebühr. Künftig wird das System in Richtung nahezu linear ansteigender Gebühren vereinfacht. Gebühren-Vereinfachung Bisher musste ein Anmelder verschiedene Arten von Gebühren entrichten: Die Anmeldegebühr, die Recherchegebühr, die Prüfungsgebühr und die Veröffentlichungsgebühr. Ab 2010 ist für die Anmeldung nur mehr eine Pauschalgebühr in der Höhe von 180 Euro zu bezahlen. Da die Zahl der (unabhängigen und abhängigen) Ansprüche in Patentanmeldungen in den letzten Jahren stark zugenommen hat, werden – einem internationalen Trend folgend – gestaffelte Anspruchsgebühren ab dem 11. Anspruch eingeführt. Das soll einen Anreiz zur Reduzierung der in einer Anmeldung enthaltenen Ansprüche bieten und damit eine Erhöhung der Rechtssicherheit durch die Vermeidung unübersichtlicher Schutzbereiche gewährleisten. Alle Gebühren sowie die Details zur Gesetzesnovelle finden Sie unter: http://www.patentamt.at/Home/Patentamt/Gesetze/12035.html |
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