EU-Dienstleistungsrichtlinie erleichtert grenzüberschreitende Dienstleistungen – Maßnahmen
treten mit 28. Dezember in Kraft
Bregenz (vlk) - Die wirtschaftliche Integration Europas hat die EU zu einem der führenden Wirtschaftsräume
werden lassen. Doch gerade das beachtliche Potenzial des Dienstleistungssektors für Wachstum und Beschäftigung
konnte bislang nicht voll ausgeschöpft werden. Die europäische Dienstleistungsrichtlinie soll dies nun
ändern. Die zur Umsetzung dieser Richtlinie in Österreich notwendige Zweidrittelmehrheit im Nationalrat
ist derzeit nicht gegeben. Die Länder haben deshalb selbst reagiert und entsprechende Vorkehrungen getroffen,
damit die wesentlichen Inhalte fristgerecht (ab Montag, 28. Dezember 2009) umgesetzt werden – "davon profitiert
auch die Vorarlberger Wirtschaft", sagt Landeshauptmann Herbert Sausgruber.
Mit Ablauf des 27. Dezember 2009 endete die Umsetzungsfrist für die EU- Dienstleistungsrichtlinie. Aus der
Richtlinie ergeben sich einige wesentliche Neuerungen, die Unternehmen die grenzüberschreitende Erbringung
von Dienstleistungen bzw. die Niederlassung in anderen EU-Staaten erleichtern sollen. Dazu zählen Vereinfachungen
bei den Genehmigungsanforderungen, Erleichterungen bei den Behördenverfahren und eine verstärkte Zusammenarbeit
zwischen den Behörden der EU-Mitgliedstaaten. Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie erfolgt in Österreich
durch ein eigenes Dienstleistungsgesetz. Bislang konnte das zur Umsetzung erforderliche Dienstleistungsgesetz im
Nationalrat nicht beschlossen werden, da die dafür erforderliche Mehrheit nicht erreicht wurde. Bis das Dienstleistungsgesetz
in Kraft tritt, kann die Dienstleistungsrichtlinie nicht ihre vollen Rechtswirkungen entfalten. "Organisatorisch
konnten jedoch in Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern die entsprechenden Vorkehrungen getroffen werden,
damit die wesentlichen Neuerungen fristgerecht umgesetzt werden", informiert Landesamtsdirektor Johannes Müller.
Ob Betriebsgründung oder Ausbildung: Einheitliche Ansprechpartner
Ein wesentliches Element der Verfahrensvereinfachung sind die von jedem EU-Mitgliedstaat einzurichtenden Einheitlichen
Ansprechpartner (EAP). Sie sind Anlauf- und Informationsstellen für Dienstleistungserbringer und -empfänger.
"Für Vorarlberg wurde diese Anlaufstelle in der Abteilung Wirtschaftsrecht im Amt der Vorarlberger Landesregierung
eingerichtet", informiert Landesamtsdirektor Müller. Kernaufgaben dieser Stelle sind die Bereitstellung
von Informationen und Hilfe bei der Verfahrensabwicklung, beispielsweise bei Betriebsgründungen, der Übernahme
oder Erweiterung eines Betriebs oder auch bei bestimmten Ausbildungsfragen: In erstinstanzlichen Verfahren können
Anbringen zukünftig auch über den EAP eingebracht werden. Dieser leitet sie an die zuständigen Behörden/Stellen
weiter. "Dadurch ersparen sich Unternehmen und Konsumenten die oft aufwändige Suche nach den zuständigen
Behörden", sagt Landeshauptmann Sausgruber, "davon kann auch die Vorarlberger Wirtschaft profitieren,
da die heimischen Unternehmen in Zukunft mit den EAP in allen EU-Mitgliedstaaten Stellen vorfinden, die sie in
den Behördenverfahren unterstützen."
Weitere Neuerungen aus der Dienstleistungsrichtlinie haben Erleichterungen für Unternehmen und ein verbessertes
Angebot für Konsumenten zum Ziel:
- Vereinfachung der Verwaltungsvorschriften
- Elektronische Verfahrensabwicklung: Unternehmen haben in Zukunft das Recht, Verfahren und Formalitäten
im Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie in allen EU-Mitgliedstaaten elektronisch abzuwickeln.
- Verpflichtung zur Verwaltungszusammenarbeit für die Behörden in den EU-Mitgliedstaaten: Im Geltungsbereich
der DL-RL sind die zuständigen Behörden zur Verwaltungszusammenarbeit mit den zuständigen Behörden
der anderen Mitgliedstaaten verpflichtet. Insbesondere zählt dazu der gegenseitige Informationsaustausch.
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