Bund investiert 140 Millionen und verbessert Situation von Arbeitslosen
Wien (bmask) - Die Bundesregierung hat am 22.12. den Startknopf gedrückt und den Entwurf für
die bedarfsorientierte Mindestsicherung ausgeschickt. An die Länder wurde die neue 15a-Vereinbarung zur Mindestsicherung
gesandt. Wesentlicher Unterschied zum Vertragsentwurf vor einem Jahr ist, dass die monatliche Auszahlung der Mindestsicherung
12 statt 14mal vorgenommen wird. Gleichzeitig wurden die Novelle des Arbeitslosenversicherungsgesetzes - sie betrifft
die Erhöhung der Notstandshilfe und die Anrechnung des Partnereinkommens - und die Novelle zum ASVG - dadurch
werden die Auszahlungen für Kinder von AusgleichszulagenbezieherInnen erhöht - zur Begutachtung ausgeschickt.
Durch die bedarfsorientierte Mindestsicherung ist der arbeitsfähige Leistungsbezieher weitaus stärker
als bisher verpflichtet, in den Arbeitsmarkt zurück zu kehren. In Pilotprojekten zeigte sich bereits, dass
diese Aktivierungsmaßnahmen bei Langzeitarbeitslosen sehr gut wirken. Die bedarfsorientierte Mindestsicherung
schafft ein konsequentes Armutssicherungssystem, das in vielen Bereichen Leistungsverbesserungen mit sich bringt.
Vor allem aber schaffen klarere und einheitliche Regelungen beim Zugang mehr Gerechtigkeit.
Der heute von Sozialminister Rudolf Hundstorfer ausgesandte Begutachtungsentwurf sieht vor, die Notstandshilfe
zu verbessern, sodass den Ländern trotz Erhöhung der Sozialhilferichtsätze auf 744 Euro keine hohen
Zusatzkosten zukommen. Die Kinderzuschläge von 18 Prozent jährlich in der Mindestsicherung werden auch
auf die Kinder von AusgleichszulagenbezieherInnen übertragen. Der Bund wird für die Einführung der
bedarfsorientierten Mindestsicherung 140 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung stellen. Darin sind neben den
Kosten für die Erhöhung der Notstandshilfe, die Ausfallshaftung der Krankenversicherung und der erhöhte
Personalbedarf für das AMS inkludiert. |