|
||
Knallkörper zu Silvester |
erstellt am |
|
Innenministerium warnt und setzt gezielte Maßnahmen Wien (bmi) - Auch heuer wird zum Jahreswechsel wieder die Verwendung von Knallkörpern und Raketen das Stimmungsbild prägen. Vor allem alte und kranke Menschen leiden unter der Lärmbelästigung und öfters werden durch unsachgemäße Verwendung von Knallkörpern Personen gefährdet oder verletzt. Das BM.I ersucht deshalb um Zurückhaltung bei der Verwendung von Feuerwerks- und Knallkörpern. Außerdem wird besonders auf das Verbot der Verwendung bestimmter pyrotechnischer Gegenstände im Ortsgebiet hingewiesen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass nach den Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes 1974 die Verwendung von pyrotechnischen Artikeln der Klasse II innerhalb des Ortsgebietes grundsätzlich verboten ist. Besonders strenge Verbotsbestimmungen gelten für den Nahbereich von Einrichtungen, in denen sich überwiegend alte, kranke oder sonst ruhebedürftige Menschen aufhalten (z.B. in Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen). Das BM.I ersucht, auf das Ruhebedürfnis der Mitmenschen Rücksicht zu nehmen, die geltenden Verbote über die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände zu beachten, übermäßigen Lärm zu vermeiden und jeden die Sicherheit gefährdenden Gebrauch von Feuerwerkskörpern und Knallpräparaten zu unterlassen. Die Polizei wurde angewiesen, bei Verstößen gegen wesentliche Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes gezielte Maßnahmen zu setzen, um eine Gefährdung und Belästigung von Mitbürgern zu vermeiden. |
||
Informationen: http://www.bmi.gv.at | ||
zurück |