Bilanz des ersten Jahres der Mitgliedschaft
Wien (bmeia) - Seit Jänner 2009 nimmt Österreich seine Verantwortung als gewähltes
Mitglied des UNO-Sicherheitsrats (SR) wahr und arbeitet dabei eng mit den anderen SR-Mitgliedstaaten und insbesondere
den EU-Partnern zusammen.
Zu den österreichischen Prioritäten im Sicherheitsrat zählen die Rechtsstaatlichkeit, die Einhaltung
der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts, der Schutz der Zivilbevölkerung, insbesondere
von Frauen und Kindern, die Stärkung der Rolle von Frauen in Postkonfliktsituationen und Friedensprozessen
sowie der Bereich Abrüstung, Rüstungskontrolle und Non-Proliferation.
Gleich zu Beginn der österreichischen Mitgliedschaft setzte sich Österreich in den Resolutionsverhandlungen
zur Beendigung der Gazakrise erfolgreich für eine rasche Einstellung der Kampfhandlungen und für eine
Konsenslösung unter den 15 Sicherheitsratsmitgliedern ein. Außenminister Spindelegger vermittelte dabei
persönlich während der Beratungen in New York.
Vor dem Hintergrund der Militäroffensive der Regierung von Sri Lanka gegen die tamilischen Befreiungstiger
(LTTE) forderte Außenminister Spindelegger gemeinsam mit seinem britischen und seinem französischen
Amtskollegen eine Befassung des SR mit der humanitären Situation in Sri Lanka, die Einhaltung des humanitären
Völkerrechts und die humanitäre Versorgung der tausenden eingeschlossenen Zivilisten.
Österreich verurteilte den Raketenstart Nordkoreas von Anfang April als eine klare und eklatante Verletzung
bestehender Resolutionen und unterstützte die Entscheidung des SR, die Sanktionen gegen Nordkorea weiter zu
verschärfen. Außenminister Spindelegger betonte, dass diese Maßnahmen „das richtige Signal seien,
um Nordkorea klar zu machen, dass die gesetzten Schritte nicht ohne Konsequenzen bleiben“.
Österreich trat im August für eine rasche, geschlossene und deutliche Antwort des SR auf die Verurteilung
von Friedensnobelpreisträgerin Daw Aung San Suu Kyi zu weiteren 18 Monaten Hausarrest ein. Außenminister
Spindelegger verwies darauf, dass das Urteil der Oppositionspolitikerin die Möglichkeit nehme, aktiv an den
Wahlen 2010 teilzunehmen und verurteilte das Gerichtsverfahren als „in keiner Weise in Einklang mit den rechtsstaatlichen
Standards und beispielhaft für die andauernde politische Repression in Myanmar".
Darüber hinaus bot die Mitgliedschaft im SR die Chance, Österreich verstärkt als Drehscheibe für
Dialog und Ort der Begegnung im internationalen Rahmen zu verankern. Die informellen Gespräche der Parteien
des Westsahara-Konflikts sowie die 30-Jahr-Feier des Amtssitzes und der Besuch einer Delegation nepalesischer Verfassungsjuristen
Anfang November konnten zur Positionierung Wiens und Österreichs genutzt werden.
Die Übernahme des Sicherheitsrats-Vorsitzes im November und die Annahme der Resolution 1894
Eine besondere Herausforderung während des ersten Jahres der Mitgliedschaft Österreichs im SR
bildete der Vorsitz im November 2009. Als Vorsitzland war Österreich gefordert, einen Konsens der 15 SR-Mitglieder
zu den anstehenden Fragen und Resolutionsentwürfen herbeizuführen. Alle Resolutionen während des
Vorsitzmonats wurden einstimmig angenommen.
Den Höhepunkt des österreichischen SR-Vorsitzes bildete die einstimmige Annahme der Resolution 1894 zum
Schutz von Zivilisten in bewaffneten Konflikten. Unter dem Vorsitz von Außenminister Spindelegger fand am
11. November eine hochrangige Debatte zu diesem Thema statt, an der auch UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon und
der kroatische Außenminister Jandrokovic teilnahmen. Außenminister Spindelegger bezeichnete die Resolution
1894 als „Kulminationspunkt langer Vorbereitungs- und Überzeugungsarbeit“.
Die Resolution 1894 trägt zur Verbesserung der Einhaltung der internationalen Standards zum Schutz von Zivilisten
durch die Konfliktparteien bei und legt den Grundstein für eine effektive Umsetzung von Schutzaufgaben durch
friedenserhaltende Operationen im Feld. Spindelegger betonte, dass die Resolution ein deutliches Signal sei, „um
der Gewalt im Krieg klare rechtliche Schranken zu setzen.“
Österreich setzte sich in weiterer Folge dafür ein, dass der Schutz der Zivilbevölkerung als höchste
Priorität der UNO-Friedensoperation im Kongo (MONUC) zusätzlich gestärkt wurde und dass wichtige
Elemente der Resolution 1894 in das Mandat von MONUC Eingang gefunden haben.
Außerdem wurden unter österreichischem Vorsitz die UN-Mandate der EU-Friedenseinsätze in Bosnien
und Herzegowina (EUFOR Althea) und zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias (EUNAVFOR Atalanta)
verlängert.
Als Vorsitz des 1267-Sanktionenkomitees zu Al Qaida und Taliban bemüht sich Österreich intensiv um eine
Verbesserung der Verfahrensstandards auch im Bereich der Terrorismusbekämpfung. Die von Österreich massiv
unterstützte Resolution 1904 sieht nun unter anderem die Einrichtung eines Ombudsmannes für Personen
und Unternehmen, gegen die Sanktionen verhängt wurden, vor. Dies ist als großer Fortschritt zu werten.
Ausblick auf 2010
Österreich wird den Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten auch auf EU-Ebene als Priorität
einbringen. Auch wurde vorgeschlagen das Thema „Schutz von Zivilisten in NATO-Operationen“ im Rahmen des „EAPC-Botschafterrates“
im Jahr 2010 zu diskutieren.
2010 feiert Österreich das 50-Jahr-Jubiläum der Beteiligung an UN-Friedenseinsätzen. Erstmals beteiligte
sich Österreich bei einem UN-Friedenseinsatz im Kongo im Rahmen der ONUC 1960. Aus diesem Anlass und vor dem
Hintergrund der laufenden Reform der UN-Friedensoperationen wird sich das „40. IPI-Seminar“ mit der Zusammenarbeit
zwischen der UNO und Regionalorganisationen bei der Friedenssicherung beschäftigen.
Österreich plant auch für August 2010 wieder einen UN-Retreat in Alpbach.
Auf der Tagesordnung werden weiterhin zahlreiche Konfliktherde in Afrika, im Nahen Osten und in Asien, aber auch
Situationen in Europa und Lateinamerika stehen. Politisch besonders herausfordernd versprechen die Debatte zu möglichen
weiteren Sanktionen gegen den Iran sowie der Nahostfriedensprozess zu werden. |