Mitterlehner schickt Einspeisetarif-Verordnung zu Ökostrom in Begutachtung    

erstellt am
29. 12. 09

Basis für die Tarife sind Gutachten von Energieagentur und E-Control - Vorgeschlagene Tarife für Ökostrom-Technologien ermöglichen effiziente Investitionen
Wien (bmwfj) - Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner hat am 28.12. die Einspeisetarif-Verordnung für den Ökostrom in Begutachtung geschickt. Die Einspeisetarife basieren auf Gutachten der Österreichischen Energieagentur und der E-Control und berücksichtigen die Beratungen der Experten des Elektrizitätsbeirates vom 23. Dezember 2009.

In den beiden Gutachten wurden die durchschnittlichen Produktionskosten von kosteneffizienten Anlagen ermittelt. Dadurch ist ein realistisches Bild entstanden, bei welchen Erzeugungsarten Änderungen nötig sind, damit weiterhin ein Anreiz besteht die jeweiligen Ökostrom-Technologien weiterzuentwickeln. Gleichzeitig wurde darauf Bedacht genommen, dass keine unnötigen Zusatzkosten für Haushalte, Gewerbe und Industrie entstehen.

Die Verordnung wird zwei Wochen lang in Begutachtung sein und wird wie in den Vorjahren rückwirkend erlassen werden. Dazu ist das Einvernehmen mit dem Sozialminister und dem Umweltminister notwendig.

Die vorgeschlagenen Ökostrom-Tarife im Überblick
Künftig sollen etwa die Windkraft-Tarife deutlich erhöht werden - konkret von 7,53 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf 9,4 Cent - damit ein rascher Anlagen-Ausbau an geeigneten Standorten stattfinden kann.

Bei der Photovoltaik soll erstmals ein Schwerpunkt auf gebäudeintegrierte Projekte gelegt werden, die energiewirtschaftlich sinnvoller sind als Anlagen auf Freiflächen. Bei gebäudeintegrierten Projekten mit einer Spitzenleistung zwischen fünf und 20 Kilowatt soll die Kilowattstunde mit 38 Cent gefördert werden, für größere Anlagen gibt es 33 Cent pro kWh. Für die Abnahme elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen auf Freiflächen mit einer Leistung zwischen fünf und 20 Kilowatt soll der Tarif bei 35 Cent pro kWh liegen. Darüber sind 25 Cent pro kWh geplant.

Bei der Biomasse (z.B. Hackschnitzel- und Pellets-Anlagen) soll es künftig sieben statt vier Klassen geben, um die vielen verschiedenen Leistungsstärken der Anlagen stärker zu berücksichtigen. Die Einspeisetarife sollen je nach Anlagengröße zwischen zehn und 14,98 Cent pro kWh liegen. Hier werden aber noch weitere Verbesserungen für Investoren im Rahmen der neuen Energiestrategie diskutiert.

Im Bereich Biogas ist geplant, die Tarifklassen von fünf auf drei zu reduzieren. Künftig sollen die Tarife je nach Anlagengröße zwischen 13 und 18,5 Cent pro kWh liegen. Zudem wird aber ein beträchtlicher Teil der neuen Biogas-Anlagen von einem Bonus über zwei Cent pro kWh für die Nutzung von Abwärme profitieren. Dieser Zuschlag wurde bereits im Ökostromgesetz festgelegt.
     
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