Bedarfsorientierte Mindestsicherung  

erstellt am
08 01. 10

Hofer: Türkische Staatsbürger kommen künftig nach fünfjährigem Aufenthalt in Ö in den Genuss
FPÖ gegen Bevorzugung türkischer Staatsbürger gegenüber anderen Drittstaatsangehörigen
Wien (fpd) - Im Zuge einer Anfrage wollte der Vizeparteiobmann der FPÖ und freiheitlicher Behindertensprecher NAbg. Ing. Norbert Hofer vom Sozialminister wissen, ob - und unter welchen Voraussetzungen - türkische Staatsbürger in den Genuss der bedarfsorientierten Mindestsicherung kommen. Aus der Anfragebeantwortung ) geht hervor, dass türkische Staatsbürger nach einem fünfjährigen Aufenthalt in Österreich bedarfsorientierte Mindestsicherung erhalten werden und damit auch ohne Staatsbürgerschaft Österreichern gleichgestellt sein werden. Für andere Drittstaatsangehörige wird das nicht gelten.

Die FPÖ lehnt das strikt ab und kritisiert diese Regelung. Hofer betont: "Damit werden türkische Staatsbürger in Österreich bessergestellt als Schweizer, US-Amerikaner oder Tunesier, die sich in Österreich aufhalten. Grund dafür ist das Assoziationsabkommen der EU mit der Türkei. Ich lehne diesen Schildbürgerstreich ab. Es ist nicht nur ungerecht, sondern auch dumm."

Weitere Kritik übt der freiheitliche Behindertensprecher daran, dass die bedarfsorientierte Mindestsicherung für behinderte Menschen offenbar kaum Vorteile bringt, wie aus der Beantwortung hervorgeht. "So bleibt die eigenständige pensionsrechtliche Absicherung leider nur eine vage Vorstellung", erläutert Hofer und betont einmal mehr, dass türkische Staatsbürger in Österreich aufgrund des Assoziationsabkommens der Europäischen Union mit der Türkei bevorzugt seien: "Diese erhalten praktisch sofort eine legale Beschäftigung und einen legalen Aufenthaltstitel in Österreich im Gegensatz zu anderen Drittstaatsangehörigen. Dieser legale Aufenthaltstitel ist Voraussetzung für die Zuerkennung der umstrittenen Grundsicherung."

Die FPÖ sei grundsätzlich dafür, eine Grundsicherung ausschließlich österreichischen Staatsbürgern zugutekommen zu lassen. Das jetzt in Aussicht gestellte Modell werde den Immigrationsdruck nicht qualifizierter Zuwanderer auf Österreich erhöhen, es werde zu einer noch stärkeren Einwanderung in das Sozialsystem kommen, so Hofer abschließend. .  

 

Rudas: Alle Drittstaatsangehörigen werden gleich behandelt
FPÖ-Hofer soll nicht mit falschen Behauptungen Neiddebatten inszenieren
Wien (sk) - "Alle Drittstaatsangehörigen haben erst nach fünf Jahren legalem Aufenthalt in Österreich Anspruch auf die bedarfsorientierte Mindestsicherung und das gilt auch für türkische Staatsbürger. Die Behauptung des freiheitlichen Abgeordneten Hofer, dass türkische Staatsbürger gegenüber anderen Drittstaatsangehörigen bessergestellt würden, entbehrt also jeglicher Grundlage und ist schlicht falsch", so SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Laura Rudas. "Die Sozialhilfe ist im Assoziationsabkommen mit der Türkei laut einem Beschluss von 1980 ausgenommen. Das geht aus der Anfragebeantwortung von Sozialminister Rudolf Hundstorfer klar hervor", betont Rudas, die abschließend an den FP-Abgeordneten Hofer appelliert bei der Wahrheit zu bleiben und sich lieber um das Hypo-Chaos in der eigenen Partei zu kümmern als mit falschen Behauptungen Neiddebatten zu inszenieren
 

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