Datenschutzrat: Einstimmige Beschlüsse zur Vorratsdatenspeicherung   

erstellt am
15 01. 10

Einigkeit auch zur Zuständigkeit der Österreichischen Datenschutzkommission
Wien (bpd) - Einstimmig beschloss der Datenschutzrat am 14.01., dass die von Innenressort und Justizressort vorgebrachten, über die Vorratsdatenspeicherung hinausgehenden, Forderungen erst in einem interministeriell abgestimmten Gesamtentwurf enthalten sein müssten. Erst dann kann durch den Datenschutzrat ein entsprechendes Gutachten abgegeben werden.

Einig waren sich die Mitglieder des Datenschutzrates auch darüber, dass für die Durchsetzung von Rechtsansprüchen bei datenschutzrechtlichen Verletzungen durch ausländische Anbieter von Geodaten im Internet Vollziehungsdefizite vorlägen. Der Anlassfall: Wie Google Earth oder Street View, bietet auch die Website www.norc.at 360-Grad Panoramafotos von Straßenzügen mit Aufnahmen von Passanten an. Während jedoch Google eine Niederlassung in Österreich besitzt, wird für die Betreiber der norc.at nur eine Adresse in Bukarest, Rumänien, angeben. Damit ist es Betroffenen nur sehr schwer möglich, ihre Rechte zu wahren. Er oder sie müsste mit der rumänischen Datenschutzrechtslage vertraut sein oder sich einen Rechtsanwalt nehmen. Denn die österreichische Datenschutzbehörde ist nach derzeitiger Gesetzeslage für Anbieter mit Sitz im Ausland nicht zuständig. "Wir werden daher an den Bundeskanzler herantreten und ihn ersuchen, dass bei einer allfälligen Novellierung der EU-Datenschutzrichtlinie darauf geachtet wird, dass in Zukunft etwaige Beschwerden bei der inländischen Datenschutzkommission eingebracht und entsprechende Verfahren dort durchgeführt werden können", schloss Maier.
     
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