Aussprache im Menschenrechtsausschuss mit Bandion-Ortner
Wien (pk) – Die im Zusammenhang mit der Diskussion über das Asyl-Erstaufnahmezentrum Eberau
vorgebrachte Forderung nach einer Aufenthaltspflicht für Asylwerber war am 13.01. auch Thema bei einer Aussprache
des Menschenrechtsausschusses mit Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Sie sei grundsätzlich die falsche
Ansprechpartnerin, meinte die Ressortleiterin und gab zu bedenken, sie könne sich zu einem Vorhaben erst dann
äußern, wenn es in Form eines Gesetzentwurfes vorliege. Bandion-Ortner warnte ausdrücklich vor
"Schnellschüssen", betonte aber, sie sei sicher, dass Innenministerin Fekter in dieser Frage um
Verfassungskonformität bemüht sein werde.
Abgeordneter Franz Glaser (V), der dieses Thema ebenso wie die Abgeordneten Franz Riepl (S) und Gerald Grosz (B)
angesprochen hatte, zeigte sich erschreckt über den Grundtenor der Diskussion und wies pauschale Vorverurteilungen
von Asylwerbern mit Nachdruck zurück. Es gehe aber auch darum, die Sorgen der Bevölkerung ernst zu nehmen
und intensive Informationsarbeit zu betreiben. Eine Anwesenheitspflicht der Asylwerber wäre, wie er meinte,
ein probates Mittel, um die Ängste einzudämmen. Man könne jedenfalls nicht gegen ein Asyl-Erstaufnahmezentrum
und gleichzeitig auch gegen die Anwesenheitspflicht sein, stand für Glaser fest.
Weiterer Punkt der Aussprache war die Sicherheit an den Bezirksgerichten nach dem Vorfall in Hollabrunn. Abgeordneter
Ewald Sacher (S) forderte verstärkten Schutz und äußerte die Befürchtung, dass die versprochenen
Sicherheitsschleusen nun nur an den großen Gerichten zum Einsatz kommen werden. Bandion-Ortner kündigte
erhöhte Sicherheitsmaßnahmen für sämtliche Gerichte, auch für jene auf dem Land an und
verwies in diesem Zusammenhang auf eine Sitzung des Sicherheitsbeirates am 19. Jänner, in der konkrete Vorschläge
erstattet werden. Sie zweifelte aber an der Sinnhaftigkeit, auch bei Kleinstgerichten ganztägig Sicherheitsschleusen
einzurichten, und trat hingegen für eine Regelung des Problems im Rahmen der zeitlichen Gestaltung des Parteienverkehrs
ein. Es stelle sich die Frage, ob ein kleines Bezirksgericht den ganzen Tag über Parteienverkehr haben müsse,
gab sie zu bedenken und sprach von einer Gratwanderung zwischen Bürgernähe und Sicherheit.
Zu den menschenrechtlichen Aspekten des Strafvollzugs, die vor allem vom Abgeordneten Albert Steinhauser (G) zur
Sprache gebracht wurden, bemerkte Bandion-Ortner, Österreichs Justizvollzugsanstalten seien international
ein Vorzeigemodell. Alternative Methoden zur Haft wie etwa die Fußfessel könne sie sich, wie sie sagte,
vorstellen, diese dürften aber nicht zu sozialen Ungerechtigkeiten führen. Denkbar wäre nach Meinung
Bandion-Ortners die Fußfessel auch bei U-Häftlingen zur Verhinderung von zu langer Untersuchungshaft.
Dem Abgeordneten Josef Muchitsch (S) gegenüber, der die langen Verfahren als menschlich bedenklich bezeichnet
hatte, meinte die Ministerin, Österreich stehe im internationalen Vergleich bei der Verfahrensdauer sehr gut
da. Grundsätzlich positiv stand die Ressortleiterin auch der Forderung der Abgeordneten Alev Korun (G) nach
einer Jugendstrafanstalt in Wien gegenüber, bedauerte aber, derzeit sei das Projekt finanziell nicht machbar.
Was das "Kruzifix-Urteil" betrifft, verwies Bandion-Ortner auf die Entschließung des Nationalrats,
wonach die Kreuze weiterhin in den Schulklassen bleiben sollen, und sprach im Übrigen von einer Frage der
Abwägung. Abgeordneter Gerhard Kurzmann (F) zeigte sich besorgt über allfällige Auswirkungen des
Richterspruchs auch auf Österreich, das sich, wie er betonte, seiner christlichen Tradition verbunden fühle.
Abgeordneter Gerald Grosz (B) bezeichnete das Urteil als Einschränkung der Religionsfreiheit einer Mehrheitsbevölkerung
und sah einen Widerspruch zu den Menschenrechten. |