Asylwerberdebatte: Justizministerin warnt vor "Schnellschüssen"   

erstellt am
14 01. 10

Aussprache im Menschenrechtsausschuss mit Bandion-Ortner
Wien (pk) – Die im Zusammenhang mit der Diskussion über das Asyl-Erstaufnahmezentrum Eberau vorgebrachte Forderung nach einer Aufenthaltspflicht für Asylwerber war am 13.01. auch Thema bei einer Aussprache des Menschenrechtsausschusses mit Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Sie sei grundsätzlich die falsche Ansprechpartnerin, meinte die Ressortleiterin und gab zu bedenken, sie könne sich zu einem Vorhaben erst dann äußern, wenn es in Form eines Gesetzentwurfes vorliege. Bandion-Ortner warnte ausdrücklich vor "Schnellschüssen", betonte aber, sie sei sicher, dass Innenministerin Fekter in dieser Frage um Verfassungskonformität bemüht sein werde.

Abgeordneter Franz Glaser (V), der dieses Thema ebenso wie die Abgeordneten Franz Riepl (S) und Gerald Grosz (B) angesprochen hatte, zeigte sich erschreckt über den Grundtenor der Diskussion und wies pauschale Vorverurteilungen von Asylwerbern mit Nachdruck zurück. Es gehe aber auch darum, die Sorgen der Bevölkerung ernst zu nehmen und intensive Informationsarbeit zu betreiben. Eine Anwesenheitspflicht der Asylwerber wäre, wie er meinte, ein probates Mittel, um die Ängste einzudämmen. Man könne jedenfalls nicht gegen ein Asyl-Erstaufnahmezentrum und gleichzeitig auch gegen die Anwesenheitspflicht sein, stand für Glaser fest.

Weiterer Punkt der Aussprache war die Sicherheit an den Bezirksgerichten nach dem Vorfall in Hollabrunn. Abgeordneter Ewald Sacher (S) forderte verstärkten Schutz und äußerte die Befürchtung, dass die versprochenen Sicherheitsschleusen nun nur an den großen Gerichten zum Einsatz kommen werden. Bandion-Ortner kündigte erhöhte Sicherheitsmaßnahmen für sämtliche Gerichte, auch für jene auf dem Land an und verwies in diesem Zusammenhang auf eine Sitzung des Sicherheitsbeirates am 19. Jänner, in der konkrete Vorschläge erstattet werden. Sie zweifelte aber an der Sinnhaftigkeit, auch bei Kleinstgerichten ganztägig Sicherheitsschleusen einzurichten, und trat hingegen für eine Regelung des Problems im Rahmen der zeitlichen Gestaltung des Parteienverkehrs ein. Es stelle sich die Frage, ob ein kleines Bezirksgericht den ganzen Tag über Parteienverkehr haben müsse, gab sie zu bedenken und sprach von einer Gratwanderung zwischen Bürgernähe und Sicherheit.

Zu den menschenrechtlichen Aspekten des Strafvollzugs, die vor allem vom Abgeordneten Albert Steinhauser (G) zur Sprache gebracht wurden, bemerkte Bandion-Ortner, Österreichs Justizvollzugsanstalten seien international ein Vorzeigemodell. Alternative Methoden zur Haft wie etwa die Fußfessel könne sie sich, wie sie sagte, vorstellen, diese dürften aber nicht zu sozialen Ungerechtigkeiten führen. Denkbar wäre nach Meinung Bandion-Ortners die Fußfessel auch bei U-Häftlingen zur Verhinderung von zu langer Untersuchungshaft. Dem Abgeordneten Josef Muchitsch (S) gegenüber, der die langen Verfahren als menschlich bedenklich bezeichnet hatte, meinte die Ministerin, Österreich stehe im internationalen Vergleich bei der Verfahrensdauer sehr gut da. Grundsätzlich positiv stand die Ressortleiterin auch der Forderung der Abgeordneten Alev Korun (G) nach einer Jugendstrafanstalt in Wien gegenüber, bedauerte aber, derzeit sei das Projekt finanziell nicht machbar.

Was das "Kruzifix-Urteil" betrifft, verwies Bandion-Ortner auf die Entschließung des Nationalrats, wonach die Kreuze weiterhin in den Schulklassen bleiben sollen, und sprach im Übrigen von einer Frage der Abwägung. Abgeordneter Gerhard Kurzmann (F) zeigte sich besorgt über allfällige Auswirkungen des Richterspruchs auch auf Österreich, das sich, wie er betonte, seiner christlichen Tradition verbunden fühle. Abgeordneter Gerald Grosz (B) bezeichnete das Urteil als Einschränkung der Religionsfreiheit einer Mehrheitsbevölkerung und sah einen Widerspruch zu den Menschenrechten.
     
zurück